Vater lässt Handy fallen, Display kaputt. Zahlt die Haftpflichtversicherung?
Ich war mit meinem Vater im Wald unterwegs und musste kurz austreten..^^ Meinen Rucksack samt Handy hab ich bei meinem Vater auf dem Waldweg gelassen. Dieser hat sich dann in meiner Abwesenheit das Handy rausgenommen um damit zu telefonieren, dabei ist es ihm aus der Hand gerutscht (Bandscheibenvorfall, fast kein Gefühl mehr in der Hand) und nun ist das Displayglas zersprungen. Grieft in diesem Fall die Haftpflichtversicherung meines Vaters? (Bin nicht auf seine Versicherung angemeldet, getrennte Haushalte)
Mfg
4 Antworten
Er hat sich das handy ja nicht von dir ausgeliehenm, sondern in einem Notfall benutzt. Dass es ihm allerdings aus der Hand gefallen ist, hat er nicht verschuldet. Und nur wer schuldhaft einen anderen schädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet (§823 BGB)
Danke für Ihre Antwort, es liegt doch ein Schuldfall vor, da er es ja eigenmächtig benutzt hat und mich durch sein Verschulden des Herunterfallens geschädigt hat.
Und nur wer schuldhaft einen anderen schädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet (§823 BGB)
Das steht da nicht.
Theoretisch zahlt die Versicherung, nur wird die Euch nicht abnehmen, dass bei einem Fall aus ca. 1m auf einen Waldweg etwas an irgendeinem Handy kaputtgeht.
Das war aber der Fall, da es genau auf einen Stein gefallen ist.
Wenn ihr nicht im gleichen Haushalt wohnt, spiel eure Verwandtschaft keine Rolle. Dann zahlt die Haftpflicht.
Ja tut sie