Fensterscheibe durch Hitze gesprungen, zahlt die Haftpflichtversicherung?

10 Antworten

M.E. gehört dieser Schaden zu einer Miethaftpflicht, welche normalerweise in jeder Privathaftpflicht eingebunden ist und man müßte als Mieter nicht extra eine Glasversicherung haben!

Ich empfehle Dir, Dich über Deine normale Privathaftpflicht zu erkundigen! Dazu braucht man nicht unbedingt einen Makler, ein Anruf bei der Versicherung dürfte ausreichen!

pendejo  03.03.2019, 09:58

...oder ein Blick in den Vertrag/die Versicherungsbedingungen. Aber man stellt ja heutzutage lieber eine Frage ins Internet, als mal selbst was zu lesen.

DerHans  04.03.2019, 19:17

In den Mietsachschaeden sind Glasschaden ausgeklammert. Sonst würde ja niemand eine Glasversicherungen abschließen

Grundsätzlich zahlt die Haftpflicht nicht bei entliehenen Sachen, dazu gehören auch eine Mietwohnung.
Es sei denn, in Deiner Police ist "Miethaftpflicht" mit inbegriffen. Mußt in Deinen Vertrag schauen. Meistens kostet die aber extra.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Apolon  03.03.2019, 09:23

Was für ein Unsinn!

Seit wann sind entliehene Sachen, festverankerte Fenster!

pendejo  03.03.2019, 09:55
@Apolon

Unsinn? Dann werden also gemietete Immobilien während der Mietzeit Eigentum des Mieters? Erst denken, dann schreiben!

Apolon  03.03.2019, 13:41
@pendejo

Denken ist nicht deine Stärke, denn sonst würdest du solch einen Unsinn nicht schreiben:

Grundsätzlich zahlt die Haftpflicht nicht bei entliehenen Sachen, dazu gehören auch eine Mietwohnung.

Und ja - Mietsachschäden sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Und nein - Glasschäden in der Mietwohnung sind nicht in der Privathaftpflicht mitversichert.

pendejo  03.03.2019, 20:44
@Apolon

Was meine Stärken sind oder nicht tun hier nichts zu Sache.
Was meinen angeblichen "Unsinn" betrifft:

§ 535 BGB: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren."

Was bitteschön ist das anderes als eine Leihgabe für eine bestimmte Zeit gegen Geld?

Was die Mietsachschäden betrifft: Ich hab nun schon seit gmehr als 30 Jahren diverse Policen bei verschiedenen Versicherern durch, z. T. auch als Mieter.
Mag sein, daß mittlerweile einige Versicherer die Miethaftpflicht bei der "normalen" Privathaftpflicht kostenlos mit anbieten, mag auch sein, daß das bei Deinem Vertrag so ist, selbstverständlich ist das keineswegs. Entliehene oder gemietete Sachen waren grundsätzlich in allen AGB, die ich bisher kennenlernen durfte, ausgeschlossen oder kosteten zumindest extra.

Und wenn der Fragesteller hier schon nachfragt, nehme ich an, er hat beim Abschluss seiner Versicherung keinen gesteigerten Wert darauf gelegt, daß diese Fälle in seinem Vetrag inbegriffen sind, geschweige denn sie extra abgeschlossen.

Aber vielleicht bist Du ja auch Versicherungsmakler und weißt das besser...

Apolon  04.03.2019, 01:01
@pendejo

Was hat das bürgerliche Gesetzbuch mit dieser Frage zu tun?

Tatsache ist, dass in allen Privathaftpflichtversicherung Mietschäden mitversichert sind. Ausnahme sind jedoch Glasschäden an der gemieteten Wohnung. Diese müssen separat durch eine Glasversicherung abgeschlossen werden.

Ich bin zwar kein Versicherungsmakler, aber seit ca. 30 Jahren für ein Versicherungsunternehmen im Außendienst tätig.

Deine Stärken haben zumindest mit Versicherungsrecht und Versicherungsbedingungen nichts zu tun. Da schreibst du teilweise völligen Unsinn.

Hat der Mieter keine Glasversicherung, muss er den Schaden selbst zahlen.

Sowas wäre ein Fall für die Glasversicherung, für Häuser gibt es sowas wirklich.

guck mal in der Nebenkostenabrechnung vielleicht hat dein Vermieter sowas.

peterobm  02.03.2019, 19:48

die aber hier nicht greift

blackhaya  02.03.2019, 19:49
@peterobm

mhh aber vielleicht einfach mal "unwissend" stellen.?

NamenSindSchwer  02.03.2019, 20:35
@peterobm

Wenn es eine gäbe, würde diese natürlich regulieren.

pendejo  02.03.2019, 19:57

Glasschäden werden von der Gebäudeversicherung nur bei natürlichen Einflüssen (Sturm, Hagel etc.) übernommen (Elementarschädenversicherung), nicht bei Verschulden eines Dritten.

NamenSindSchwer  02.03.2019, 20:35
@pendejo

Er sagte ja auch nicht Gebäudeversicherung, sondern Glasversicherung.

pendejo  03.03.2019, 09:50
@NamenSindSchwer

Gibts eine eigenständige "Glasversicherung", die nicht Bestandteil einer umfassenden Gebäudeversicherung ist? Wär mir neu.

NamenSindSchwer  03.03.2019, 10:35
@pendejo

Glasversicherung ist eine eigenständige Versicherungssparte.

DerHans  04.03.2019, 13:40
@pendejo

Es gibt durchaus Glasversicherungen für Gebäude. Die kann man pauschal oder aber auch für einzelne Scheiben abschließen

DerHans  04.03.2019, 13:40
@pendejo

Natürlich gibt es das

Wohl kaum. Du hast den Schaden selbst verursacht. 

Warrum macht man das? Das hätte noch viel schlimmer ausgehen können .

blackhaya  02.03.2019, 19:54

ich tippe mal auf Shisha-Kohle

beangato  02.03.2019, 19:55
@blackhaya

Hab ich mir auch gedacht.

NamenSindSchwer  02.03.2019, 20:34
Du hast den Schaden selbst verursacht.

Das ist nicht der Grund, warum kein Versicherungsschutz besteht. Selbst verschuldete Schäden sind schließlich genau das, was die Haftpflicht versichert.

NamenSindSchwer  02.03.2019, 20:36
@beangato

An fremdem Eigentum, natürlich.

Apolon  03.03.2019, 00:30
@NamenSindSchwer

Nein, wenn es die eigene Mietwohnung betrifft!

Dann zahlt nur eine Glasversicherung.

NamenSindSchwer  03.03.2019, 10:36
@Apolon

Das stimmt bezüglich der Glasschäden, hat auch niemand bestritten. Es ging hier in diesem Kommentar aber allgemein um Haftpflicht und Mietsachschäden. Bitte erst die Kommentare lesen, richtig verstehen und dann kommentieren.

Apolon  03.03.2019, 13:36
@NamenSindSchwer

Du hast wohl die Frage nicht richtig gelesen:

Habe einen kleinen Kohleanzünder auf die Fensterbank gestellt und Kohle angezündet, nach einer Weile gab es dann einen Knall und die Scheibe ist gesprungen. Wohne hier zur Miete als Student und habe nur eine Haftpflichversicherung.

Ergänzend noch der Kommentar von Beangato auf die du geantwortet hast:

Aber nicht in der eigenen Wohnung.

wenn in deiner Haftpflicht Glasschäden mit versichert sind - könnte man davon ausgehen

Apolon  03.03.2019, 09:20

Es gibt keine Haftpflichtversicherung die eigene Glasschäden mit versichert!

peterobm  03.03.2019, 10:36
@Apolon

warum haben dann viele Kunden z.B. die Glasscheibe vom Kaminofen; oder Glasplatte von der Vers. bezahlt bekommen?

Apolon  03.03.2019, 13:32
@peterobm

Du hast also noch verstanden, dass eigene Glasscheiben innerhalb der gemieteten Wohnung in der Privathaftpflicht ausgeschlossen sind?

Die Privathaftpflicht übernimmt nur Glasscheiben in einer fremden Wohnung!

Für die eigene Wohnung/Haus muss man eine Glasversicherung abschließen.