Ich habe 2 zahnzusatzversicherungen. Kann ich beiden Versicherungen die Zahnarztrechnung schicken?

2 Antworten

Bei bestimmten Zahnzusatzversicherungen werden die Leistungen Dritter berücksichtigt. In diesem Fall ergänzt die zweite Versicherung die bereits in Anspruch genommenen Leistungen der ersten Versicherung. So abwegig und kompliziert das auch klingt, macht dies in bestimmten Fällen durchaus Sinn.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass Du zum Beispiel bei der ersten Versicherung keine Wartezeiten mehr hast, dafür allerdings Deine Leistungen nicht allzu groß ausfallen. Bei der zweiten Versicherung wiederum hast Du zwar einen größeren Leistungsumfang, jedoch aufgrund von Aufbauzeiten eine Begrenzung bei den Auszahlungen.

In der Praxis treten solche Fälle eher selten auf. Gleichzeitig muss Du der jeweiligen Versicherungen mitteilen, dass Du eine zweite Versicherung und Leistungen Dritter in Anspruch genommen hast.

jona968 bringt es allerdings mit seiner Frage bzgl. zweiter Versicherungen richtig auf den Punkt...

Wieso hast Du zwei Zahnzusatzversicherungen?

Du kannst die Rechnung nur einmal - und das im Original - einreichen. Mache das am besten bei der Gesellschaft, die auch die höhere Kostenerstattung ermöglicht.

Versuchst Du, die Rechnung bei beiden Gesellschaften einzureichen, begehst Du Versicherungsbetrug.