Zahnzusatzversicherung abschließen trotz Vorschäden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die meisten Versicherungen eh eine Wartezeit von 6 Monaten haben,fällt die jetzige Behandlung sowieso raus.

Angegeben werden müssen fehlende Zähne,Kronen,Brücken und Implantate.

Was in 10 Jahren ist,ist uninteressant...denn vielleicht  gibt es die Zähne bis dahin schon nicht mehr.

Den vollen Leistungsumfang haben fast alle Versicherungen ab dem 5. Zahlungsjahr.

Woelfin1  09.09.2017, 07:53

Danke für das Sternchen ;)

Habe eben mit der gewünschten Versicherung telefoniert. Ich kann die Versicherung jetzt schon abschließen. Die jetzigen Behandlungen werden nicht bezahlt, aber sobald die Zähne wieder intakt sind (Füllung drin und vom Zahnarzt als gut befunden), sind diese wieder im Schutz mit drin. Sollte also in 10 Jahren eine Überkronung fällig sein, ist diese versichert. 

Sollte der Zahnarzt allerdings feststellen, dass der Zahn jetzt schon überkront werden muss, wäre das natürlich nicht mitversichert. Ich muss auch keine Angaben dazu machen, weil laufende Behandlungen eh nicht gezahlt werden. Nur falls ich die jetzigen Behandlungen abrechnen würde, gäbe es Probleme mit der Versicherung und wäre ein Kündigungsgrund. 

.... frage doch einfach Deinen "Berater", denn den wird es doch im Haushalt schon geben und solche Fragen sind für ihn Alltag.

Frage auch Deine Kasse, denn die haben ja Partner für solche Angelegenheiten.

ich würde gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen, da ich ziemlich
schlechte Zähne habe und ich im Moment auch in Behandlung deswegen bin.

Das ist schon mal sehr schlecht und der völlig falsche Zeitpunkt eine Police abzuschließen.

Kann ich trotzdem jetzt schon die Versicherung abschließen und die laufenden Behandlungen privat abrechnen?

Nos. Erst wenn die Behandlung abgeschlossen ist besteht grundsätzlich die Chance. Bei laufender Behandlungen werden die meisten Versicherer dankend ablehnen.

Oder gilt das schon als Betrug und ich sollte warten, bis alle Zähne behandelt sind?

Betrug bedingt eine unerhliche Angabe mit Täuschungsabsicht dir einen Vermöägensvorteil zu verschaffen.

Sternwanderer90 
Fragesteller
 07.09.2017, 13:41

Also lieber warten oder was ist dein Rat?

Woelfin1  07.09.2017, 13:42

Ich hab meine auch abgeschlossen,während einer Brückenbehandlung,nachdem ich den Kostenvoranschlag von über 2000€ bekommen hab...klar,ist diese Behandlung ausgeschlossen gewesen,aber trotzdem hat der Versicherungsfuzzi kein Problem mit dem Abschluss gemacht.

Meine 6 Monate Wartezeit sind nächsten Monat vorbei ;)

NamenSindSchwer  07.09.2017, 13:51
@Woelfin1

Ich hab meine auch abgeschlossen,während einer Brückenbehandlung

Die Frage ist, ob du die laufende Behandlung auch im Antrag angegeben oder sie "vergessen" hast. Denn die meisten Anbieter lehnen einen Antrag in der Tat sofort ab, wenn es eine laufende Behandlung gibt. Dabei spielt es keine Rolle, dass die ohnehin nicht versichert ist. 

Woelfin1  09.09.2017, 07:56
@NamenSindSchwer

Ich hätte sie nicht "vergessen" können....man sah es leider zu gut ;)

Du willst ein brennendes Haus versichern.

Da wirst du wohl keinen Versicherer für finden.

Natürlich musst du den Zustand deines Gebisses auch angeben, sonst kannst du dir das Geld gleich sparen.

Sternwanderer90 
Fragesteller
 07.09.2017, 14:06

Das ist es ja, einige fragen ja nicht danach und das irritiert. Und ich will vllt ein brennendes Haus versichern, das ich danach aber aus eigener Tasche wieder aufbaue. 

Sobald alles gemacht ist, bekomme ich ja wieder die vollen Leistungen, da die Zähne dann ja wieder als gesund gelten. Sind ja nur drei Füllungen und keine 4 fehlenden Zähne...