Versicherung für Klamotten?

7 Antworten

man kann alles Versichern vom Zahnersatz bis zur Vorhaut, man muß die Versicherungssumme dann aber zahlen, und beim ersten Schadensfall darf Versicherungen kündigen.

wenn du Sachen im Wert von 500000,00Euro gegen jedenSchadensfall versicherst. wirst du sicher 3000,00 Euro dafür zahlen. Geht et was kaputt nach 3 Jahren für 5000,00 Wird es ersetzt und dir gekündigt macht -4000,00.

Und Kleidung wird selten durch Gebrauch wertvoller, es sei denn man heißt Markyin Monroe oder MKausK

Vielen Dank. Es gibt Marken die limitieren ihre Produkte und wenn man Glück hat bekommt man auch was ab. Nach paar Jahren sind die dann leicht das dreifache wert. Beispielsweise: Dries van Noten, Raf Simons, Visvim, Supreme, LV (in manchen Fällen). Und wenn man sich aus kennt, kann man einschätzen, was an Wert gewinnen wird.

@PrayerInC

wenn es einen Markt dafür gibt kann man das machen, man sollte die dann aber nicht abnutzen, weil es den Wert mindert.

Ist bei Kunst auch so, man hängt ein Bild mit wertsteigerungserwartung nicht an die Dunstabzugshaube oder in eine Dusche oder Badezimmer

Ist es der Wert zum Zeitpunkt des Tragens, des Kaufes oder des Ladenpreises?

@PrayerInC

Der wert ermittelt sich beim Verkauf

@PrayerInC

Hey PrayerInC

Jeder Gegenstand,wie auch Kleidung,unterliegen dem Verschleiß.

Für die Versicherung zählt,wenn überhaupt,nur der Zeitwert. 

Im Versicherungswesen ist der Begriff Zeitwert ebenfalls gebräuchlich, hier versteht man darunter den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung..

In den handelsrechtlichen Vorschriften für Versicherungen bezeichnet der Zeitwert im Zusammenhang mit der Bewertung von Kapitalanlagen den Marktwert oder einen entsprechend modellierten Wert (§ 341 Abs. 4, § 341d HGB und §§ 54 ff. RechVersV).

(Quelle W.) 

Schaue dir mal den Wertverlust bei Neuwagen an. 

Deine Klamotten sind über Hausratversicherung versichert. Wertvolle Teile solltest du schätzen lassen und die Expertise mit Foto in einem Bankschließfach aufbewahren. Einfach als Nachweis, falls mal dein Haus abbrennt. Den Wert der Sachen rechnest du in die Versicherungssumme mit ein. Mehr ist da nicht zu bedenken. Hausrat ist eine Neuwertversicherung. Hast du vor 10 Jahren 2000€ für den Nerzmantel bezahlt, bekommst du die 2000€ auch in 20 Jahren noch wieder. Wenn du die Rechnung hast, die Expertise, ein Foto und wenn du nicht unterversichert bist. 

Eine Hausratversicherung kostet, hm. Deine Postleitzahl und deine Versicherungssumme sind notwendig zum rechnen.

Kippt dir jemand was über deine teuren Pelze, dann haftet er auch dafür, wenn sie versaut sind. Allerdings nur mit dem Zeitwert.

Klamotten sind normalerweise über die Hausratversicherung versicht.

Wenn ein anderer deine Klamotten ruiniert dann kannst du ihn auf Schadenerstz verklagen.

Zivilrechtlich aber nur oder, und dann habe ich leider die Anwaltskosten. Aber trotzdem vielen Dank

Hi,

du kannst selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen und einen Zusatz. Soweit ich weiß, gibt es bei der Allianz eine Absicherung, wenn der Schädiger kein Geld hat und somit der Schaden nicht ersetzt werden kann, dann übernimmt deine eigene Versicherung die Kosten.

Gibts bestimmt bei anderen Versicherern auch schon, weil die Allianz das bestimmt schon 5 Jahre hat.

LG Bernd

Auch eine Forderungsausfallversicherung wird hier nicht eintreten. Das ist VORSATZ. Da zahlt keine Versicherung.

@DerHans

Gebe ich dir recht. Bei Vorsatz gilt das natürlich alles nicht

@DerHans

Es gibt sehr wohl Forderungsausfalldeckungen, die auch bei VORSATZ zahlen. Ob das dennoch die gewünschte Absicherung ist sei dahingestellt, da Leistung nur bei Verschulden und auch nur zum Zeitwert. Ich denke, die Fragestellerin hat da anderes im Sinn.

@Palantir

Es gibt sehr wohl Forderungsausfalldeckungen, die auch bei VORSATZ zahlen.

Richtig - aber dazu muss er zuerst den Schädiger verklagen und wenn danach festgestellt wird, dass dieser nicht zahlen kann übernimmt dies die eigene Privathaftpflicht.

zu Fall 1: wenn der Mitschüler den Schaden verursacht hat - leistet seine Privathaftpflicht.

Handelt es sich aber um Vorsatz, darf er die Kosten selbst zahlen.

zu Fall 2: hier handelt es sich um einen Eigenschaden und diesen musst du selbst zahlen.