KFZ Kaskoschaden (Einbruchdiebstahl) Fiktive Abrechnung und jetzt Vorlage von Reparaturnachweisen?

8 Antworten

Eine fiktive Abrechnung des Schadens nach Kostenvoranschlag ist nicht möglich.

So die Spielregeln der Cosmos, die Dein Berater/Makler bestimmt auch so vereinbart hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich will der Versicherer auch wissen ob es überhaupt einen Einbruchdiebstahl gegeben hat. Also fordert sie den Polizeibericht an.

Ich würde den Gutachter nochmal antreten lassen. Der hat ja Fotos vom Zeitpunkt des Diebstahls. Dann soll er der Versicherung die Reparatur bestätigen.

Jetzt kannst du dann nur hoffen, das die Versicherung dir nicht nach der Reparatur noch versucht einen Versicherungsbetrug in die Schuhe zu schieben.

Achtung Stolperfalle !

Die überwiegende Rechtsprechung fordert vom Unfallgeschädigten, dass er bei Inanspruchnahme der sog. fiktiven oder abstrakten Schadensabrechnung (auf Gutachtenbasis) das unfallgeschädigte Fahrzeug noch mindestens 6 Monate lang weiterbenutzt bzw. es erst nach dem Ablauf dieser Frist veräußert

https://verkehrslexikon.de/Module/Fiktiv6Monate.php

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-urteil-zu-fiktiver-abrechnung-bei-eigenreparatur-und-weiterverkauf-a-300685/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Das Auto ist komplett repariert aber ich habe keine Rechnungen dafür 

keine Nachweise - kein Geld.