KFZ Kaskoschaden (Einbruchdiebstahl) Fiktive Abrechnung und jetzt Vorlage von Reparaturnachweisen?
Moin liebe Leser,
ich habe ein kleines Problem mit meiner eigenen Kfz Versicherung.
Im Dezember vergangenen Jahres wurde in meinem PKW eingebrochen und es wurde das Lenkrad samt Navigationssystem und Display usw. gestohlen. Dies habe ich meiner Versicherung gemeldet. Mein PKW ist dort Vollkaskoversichert wobei ja in diesem Fall die Kasko haftet. Direkt 2 Tage später kam dann der Gutachter von meiner eigenen Versicherung und es war ein Gutachten erstellt worden. Schaden betrug 9800,-€ ohne Mwst. da ich ja fiktiv abrechnen möchte.
In der Zwischenzeit habe ich natürlich mein PKW selbst repariert bzw. mit Freunden, da wir auch aus dem Kfz Handwerk kommen. Die Feile haben wir online gekauft, größtenteils bei eBay Kleinanzeigen (Privat).
Oft habe ich bei der Versicherung telefonisch nachgefragt, wie lange es denn noch dauern würde und ich auch demnächst das Auto verkaufen möchte.
Es wurde immer gesagt, dass dies in Bearbeitung ist und bei dem Sachbearbeiter liegt und dass sie auf die Ermittlungsakte der Polizei warten.
jetzt ist die Akte wohl angekommen und nun kommt dieser Brief...
Was mache ich jetzt bestenfalls? Das Auto ist komplett repariert aber ich habe keine Rechnungen dafür und ich möchte nach dem Gutachten abrechnen... Ich hoffe irgendjemand kann mir da weiterhelfen.
8 Antworten
Eine fiktive Abrechnung des Schadens nach Kostenvoranschlag ist nicht möglich.
So die Spielregeln der Cosmos, die Dein Berater/Makler bestimmt auch so vereinbart hat.
Viel Glück.
Natürlich will der Versicherer auch wissen ob es überhaupt einen Einbruchdiebstahl gegeben hat. Also fordert sie den Polizeibericht an.
Ich würde den Gutachter nochmal antreten lassen. Der hat ja Fotos vom Zeitpunkt des Diebstahls. Dann soll er der Versicherung die Reparatur bestätigen.
Jetzt kannst du dann nur hoffen, das die Versicherung dir nicht nach der Reparatur noch versucht einen Versicherungsbetrug in die Schuhe zu schieben.
Achtung Stolperfalle !
Die überwiegende Rechtsprechung fordert vom Unfallgeschädigten, dass er bei Inanspruchnahme der sog. fiktiven oder abstrakten Schadensabrechnung (auf Gutachtenbasis) das unfallgeschädigte Fahrzeug noch mindestens 6 Monate lang weiterbenutzt bzw. es erst nach dem Ablauf dieser Frist veräußert
Das Auto ist komplett repariert aber ich habe keine Rechnungen dafür
keine Nachweise - kein Geld.