Kosten Zwangsabmeldung weil Käufer Auto nicht ummeldet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Rosewood1993,

das ist ärgerlich. Aber da helfen wir dir gerne.

Gut ist es, dass du dich mit deiner Versicherung in Verbindung gesetzt hast und diese die Anzeige rausgeschickt haben. Ebenfalls gut ist es, dass du die Zulassungsstelle informiert hast und einen Kaufvertrag aufgesetzt hast. Damit bist du schon mal "safe" unterwegs.

Meine Empfehlung wenn nicht schon geschehen, teil der Zulassung den Erwerber des Fahrzeuges mit. (Kopie Kaufvertrag)

Die Zulassungsstelle wird dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstilllegung vornehmen lassen.

Der Kaufvertrag schützt dich eben vor jenen Kosten bei Nichteinhaltung.

Falls du noch Fragen hast, gerne.

Grüße und ich drück die Daumen!

Ferdinand, vom Allianz hilft Team

Hallo Ferdinand, vielen Dank für deine Antwort.
Der Käufer ist bei der Zulassungsbehörde bereits bekannt.

Wie würde es denn von statten gehen, würde die Gebühr für das Zwangsstillegen zuerst von mir eingefordert werden und ich müsste mich dann mit Anwalt etc. drum kümmern es vom Käufer wieder zu bekommen oder wird es dann gleich vom Käufer eingefordert?

Grüße

@Rosewood1993

Da mach ich mich gerne mal für dich schlau. Info folgt.

Grüße Ferdinand

@Allianzhilft

Hallo Rosewood1993,

hab mich schlau machen können.

Wie schon erwähnt wird die Zulassungsstelle den Käufer kontaktieren. Kommt seitens des Käufers keine Reaktion, müsstest du tatsächlich über deinen Anwalt gehen. Hintergrund es handelt sich in einem solchen Fall um eine privatrechtliche Sache.

Der Anwalt wird dann alle weiteren Schritte einleiten z.B. Polizei kontaktieren. Aufgrund dessen, dass du einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen hast, werden hier keine Kosten auf dir "sitzen" bleiben. Ich hab noch erfahren das die Aktion mit dem Anwalt bis zu 3 Jahren dauern kann.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen und das sich das ganze für dich doch noch ohne großen Aufwand klären lässt.

Grüße und viel Erfolg, Ferdinand

du hast mit der Versicherung die diese Zwangsanmeldung veranlasst telefoniert.. warum nicht gefragt ??? Vorweg gibt es gibt ein Prinzip .. der der die Musik bestellt zahlt die Kapelle. Ich gehe davon aus , dass Vertragsgemäß eine Vereinbahrung zwecks Abmeldung besteht... dann kann die Rechnung an den Käufer weitergeleitet werden.Besteht diese nicht , gibt es noch reichlich Probleme  da das Fahrzeug scheinbar ohne VS Schutz unterwegs ist/ war.. 

Ich habe nicht mit der Versicherung telefoniert, sondern geschrieben über E-mail. Habe natürlich gefragt, aber da bekomme ich heute leider keine Antwort mehr. Muss es aber dringend wissen, ehe sie es einleiten.

@Rosewood1993

also , eine Zangsabmeldung beinhaltet eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz... schon mal richtig teuer..vor Gericht wird man meist auch geladen..Dann gibt es für einen von euch beiden Punkte satt...ruf an und sicher dich ab, schließlich bist du der letzte offizielle ...versuch den Käufer zu kontakten .. vielleicht ist dort was passiert das der gar nicht mehr kann..