Habe 2 Zahnzusatzversicherungen! Darf ich beide in Anspruch nehmen?

8 Antworten

Hallo mrymen,

grundsätzlich gilt das Bereicherungsverbot (§200 im Versicherungsvertragsgesetz).

Demnach gilt, dass die Gesamterstattung (Versicherungsleistungen) die Gesamtaufwendungen (Rechnungsbetrag) nicht übersteigen dürfen, wenn der Versicherungsnehmer wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (Versicherer) hat.

So eine "Doppelversicherung" sollte auf jeden Fall vermieden werden. Im Leistungsfall ist es für alle Beteiligten recht kompliziert.

Falls es doch einmal - wie bei dir - zu einer Doppelversicherung kommen sollte, ist es wichtig, diese bei beiden Versicherungen zu melden (man sollte den Namen des anderen Versicherungsunternehmens, die Höhe der Absicherung und die Versicherungsnummer angeben). Im Leistungsfall ist für beide Versicherungen relevant, was die jeweils andere Versicherung bereits erstattet hat.

Aber Achtung: Teilweise ist auch in den Bedingungen des Versicherers klar ausgeschlossen, dass weitere gleichartige Verträge bei anderen Versicherungen abgeschlossen werden dürfen!

Am besten sucht man sich wirklich von vornherein eine Versicherung bzw. einen Tarif, der umfassende Leistungen vorsieht. ;-)

Viele Grüße

Anna vorm Barmenia-Team

Du darfst dich beliebig oft versichern, aber nur von einer Versicherung kassieren. Wenn du Pech hast, zahlt erstmal keine von beiden, weil sie sich gegenseitig die Zahlungsverpflichtung zuschieben.

Du darfst nicht beide in Anspruch nehmen. Ich weiß nicht, ob die Versicherungen sich untereinander austauschen, aber rechtlich gesehen wäre das ein Betrugsfall.

Die Versicherung die die originalrechnung bekommt wird bezahlen. Weil die werden sie verlangen. Und nur wenn Du 2 Originalrechnungen bekommst kannst Du doppelt abrechnen. Aber dann mußt Du auch doppelt Bezahlen was sicherlich kein Vorteil ist.

Die Versicherungen tauschen sich aus und stellen auf jeden Fall fest, wenn Du die Rechnung zweimal einreichst. Außerdem teilen die dann den Rechnungsbetrag einfach durch zwei. Doppelt kassieren ist nicht.