Ich bin 18 und mein Vater zahlt meiner Mitter keinen Unterhalt mehr..?
Hallo zusammen !
ich habe derzeit ein ziemliches Problem:
Meine Eltern sind seit ca 6 Jahren geschieden. Mein Vater hatte die Zeit über einen sehr guten Job, hat immer den Unterhalt überwiesen. Vor ein paar Monaten hatte er alelrdings eine berufliche Veränderung vorgesehen, und seinen Job gekündigt.
Aktuell macht er mehrere Schulungen u. A. zum Achtsamkeitstrainer und zahlt folglich dafür sein Geld, hat aber noch kein Einkommen , da er sich ganz auf besagte Schulungen konzentriert & nebenher NICHTS arbeitet.
Das EInkommen meiner Mutter ist recht gering ( ca 1500 Euro im Monat, wovon 900 Euro schon Miete anfallen.)
Ich selbst bin Schülerin der 13.Klasse (FOS) und arbeite nebenher für 350 Euro imMonat ( mehr geht leider nicht, da ich täglich bi 16 Uhr schule habe und mein Schulweg eine STunde beträgt..)
So bis hier her der Hintergrund und nun meine Frage:
Ist mein Vater zum Unterhalt verpflichtet obwohl er weniger als meine Mutter arbeitet bzw gar nichts ? ( Ich weiß dass ich hierfür eine BEartung von einem Anwalt in Anspruch nehmen muss, das kostet allerdings viel überwindung, weshalb ich mich vorab hier informieren möchte)
Ich bedanke mich ganz herzlich für jeden der mir veruschen möchte weiterzuhelfen !
11 Antworten
Mal so gefragt:
Gibt es einen Unterhaltstitel? Auf welchen Betrag lautet der?
Wenn es einen Unterhaltstitel gibt müßte der Vater den erst abändern lassen um weniger bezahlen zu dürfen. Bis er das gemacht hat schuldet er den festgesetzten Betrag und könnte per Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden.
Ohne Titel gibt es diese Möglichkeit nicht. Ob es dann bei geänderten Einkommensverhältnissen die Pflicht für ihn gibt den bisher gezahlten Betrag weiter zu zahlen halte ich für mehr als fraglich.
Um den Anwalt wird die Mutter sicher nicht herum kommen.
Dein Vater ist in der Unterhaltspflicht, was auch bedeutet, dass der seinen bisherigen Job nicht einfach aufgeben kann, wenn es keine Rücklagen gibt.
Das bedeutet, dass Dein Vater so zu behandeln ist, als hätte er seinen Job noch. Für Euch gibt es dann zwar möglicherweise immer noch kein Geld, die fälligen Unterhaltsbeträge werden aber angesammelt und der Vater muß dann zahlen, wenn er seinen Selbstfindungstrip beendet hat. Die Anwaltskosten hat er auch zu übernehmen, selbst wenn Ihr da zunächst in Vorlage treten müßt.
der vater hat berechtigt unterhalt eingestellt und unterhalt ist von beiden eltern zu fordern. dieser unterhalt muss kind nun neu berechnen lassen wenn es unterhalt braucht. wenn kv kein einkommen mehr hat und nicht leistungsfähig ist, kann er kein unterhalt zahlen. eine fiktive anrechnung ist nicht möglich.
Moin
Dass dein Vater keinen Unterhalt mehr an deine Mutter zahlt, ist korrekt. Sofern es keinen anderslautenden Titel gibt, darf er seine Zahlung an deinem 18 Geburtstag einstellen.
Ab da bist du verantwortlich und musst von ihm (und deiner Mutter!) Unterhalt fordern.
Wenn er seinen gut bezahlten Job einfach kündigt ist das sein Problem. Da kannst du gerichtlich durchsetzen, das der Unterhalt nach dem bisherigen Einkommen berechnet wird. Dann muss er halt achten, dass er einen Nebenjob findet. Seinen Selbstfindungstrip kann er nicht auf deinem Rücken ausleben.
Geh mit deinen Unterlagen zum Amtsgericht, beantrage einen Beratungsschein, dann kannst du für 10,- zum Anwalt gehen. Alternativ kannst du dich beim Jugendamt beraten lassen, aber die beraten nur noch. Kannst auch beides kombinieren.
Wichtig ist, dass du ihn schnellstens nachweislich zur Unterhaltszahlung aufforderst, denn erst ab Dann hast du Anspruch auf Unterhalt
Viel Erfolg
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet!
Du musst deinen Eltern nun als erstes deine Bedürftigkeit nachweisen in Form einer Schulbescheinigung und lege auch gleich das letzte Zeugnis bei. Sprich mit ihnen darüber wie dein Plan nach der Schule aussieht!
Im Gegenzug forderst du von ihnen die Gehaltsnachweise an der letzten 12 Monate plus dem letzten Steuerbescheid.
Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte (Geschwister)?
Anhand des Einkommens deiner Eltern wird nun ermittelt wer was zahlen kann und muss...
Beispiel: dein Vater hat ein bereinigtes Netto von 1500,- und deine Mutter verdient 1800,- Euro.
Zusammen haben sie also 3200,- Euro. Ab 1.1.2019 würdest du in Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle fallen. Dein Anspruch beträgt 633,- Euro. Davon wird das Kindergeld in Höhe von 194,- Euro abgezogen. Bleiben also 439,- Euro.
Der Selbstbehalt deiner Eltern beträgt 1300,- Euro.
Rechnung Vater: 1500,- minus 1300,- = 200 Euro
Mutter 1800,- minus 1300,- Euro = 500,- Euro
Zusammen haben sie also 700,- Euro welches sie für den Unterhalt einsetzen können.
Vater: 439,- x 200 / 700 =125,43
Mutter: 439 x 500 / 700 = 313,57
Das sind die Beträge die deine Eltern zahlen müssten...
Irgendwer hier schrieb was von "Unterhaltsvorschuss" . Quatsch! Den bekommst du natürlich nicht mehr. Aber das Jugendamt würde für dich beratend tätig. Wenn du also so mit deinen Eltern nicht einig wirst, dann kannst du dort hingehen. Die fordern die Gehaltsnachweise an etc. und berechnen für dich.
Aber DU musst dich jetzt um den Unterhalt selber kümmern. Auch geht der Unterhalt jetzt auf dein eigenes Konto!
Das dein Vater den Job aufgegeben hat, kann dir erstmal egal sein! Denn der Mindestunterhalt ist in der Beispielrechnung gewahrt. Deine Mutter könnte deinen Vater in einem gesonderten Verfahren in Regress nehmen. Aber das ist nicht dein Problem!!!
Wenn du voilljährig bist, mußt du dich selber um den Unterhalt kümmern, d.h. dein vater muß an dich zahlen. Unterhaltspflichtig bleibt er, bis du eine erste Ausbildung abgeschlossen hast.
Das hängt eben vom Einkommen ab. in der Düsseldorfer Tabelle (googeln) ist das geregelt. Guck da nach.
unterhalt wird erst dann fällig, wenn du den einforderst. hast du deinen vater nicht nachweislich in verzug gesetzt seit du 18 bist, sind all deine ansprüche seit dem verfallen.
wenn dein vater kein einkommen hast, ist er nicht leistungsfähig und du musst gucken ob du vielleicht schülerbafög beantragen kannst. wenn deine mutter probleme mit der miete hat, dann muss sie umziehen und sich günstigeren wohnraum suchen. sie kann auch alg2 aufstockend beantragen, wenn sie meint, dass sie bedarf hat. dein einkommen mindert allerdings deinen bedarf wiederum.
Wenn er nichts verdient, muss er nichts bezahlen. Leider. Und ab 18 obliegt er keiner gesteigerten Erwerbspflicht mehr. Zumindest sind die nicht mehr so hinterher wie bei Minjährigen Unterhalt. versuchen kannst du es aber wenn er nichts verdient ist es fast aussichtslos.
Vielen dank, aber das wusste ich bereits;
die Frage ist nur ob mir überhaupt Unterhalt zahlen muss, weil er eben nicht verdient: