Unterhalt bei Geschwistertrennung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, sie muss ALLES dafür tun um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Und wenn sie z.B. 1500 Euro netto hat, man die 5 % Arbeitnehmerpauschale davon abzieht, dann verbleiben 1425 Euro. Ihr Selbstbehalt liegt bei 1160 Euro.

Damit hat sie schon mal 265 Euro für den Unterhalt.

Der zu zahlende Unterhalt liegt bei 418,50 Euro. Also lediglich eine Differenz von 153,50 Euro.

Würde man ihr also ein fiktives Einkommen unterstellen, dann würde sie das locker zahlen können.

Im Gegenzug zahlt hier aber der Mann mehr Unterhalt bei seinem Einkommen. Somit verbleibt eine Differenz zu ihren Gunsten.

Aber als Rechengrundlage sollte bei ihr der Mindestunterhalt in Anspruch genommen werden.

Aufrechnen ist aber nur, wenn Beide dies auch wollen und sollte schriftlich festgehalten werden!

kakarella1978 
Fragesteller
 21.05.2021, 22:53

Oh je... Ich verstehe es nicht.

Ich dachte das der Unterhalt such gegenseitig aufheben müsste, da beide Jungs auf der gleichen Stufe der Düsseldorfer Tabelle stehen.

Sie sagt jedoch, dass auf Grund ihres geringen Einkommens noch etwas an sie gezahlt werden muss.

Ich finde es unfair denn sie könnte auch 100% arbeiten. Als Altenpflegerin gibt es genug offene Stellen.

Sie lehnt es aber ab und arbeitet inoffiziell bei ihrem neuen Partner.

Kessie1  21.05.2021, 22:57
@kakarella1978

Da wird nichts aufgerechnet! Der Unterhalt bestimmt sich nach dem bereinigtem Netto. Und sein Nettoverdienst ist ja nun erheblich höher.

Also mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle geworfen. Auch nur 5 % Abzug ausgegangen und die Steuererstattung außer Acht gelassen etc.

Macht bei ihm einen Zahlbetrag von 498,50 Euro.

Sie soll ihm 418,50 Euro überweisen und er ihr 498,50 Euro. Oder sie lassen das Ganze mal korrekt vom Jugendamt berechnen. Könnte ja auch sein, dass er mehr zahlen darf... Denn die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Unterhaltsverpflichtet ausgelegt und erliegt näher an der Grenze zur nächsten Einkommensstufe.

kakarella1978 
Fragesteller
 21.05.2021, 23:10
@Kessie1

Und Sie ist nicht verpflichtet 100% arbeiten zu gehen?

Es ist doch unfair, dass er zahlen muss, nur weil er einem Vollzeitjob nachgeht und sie das ablehnt.

Kessie1  21.05.2021, 23:14
@kakarella1978

Sie zahlt den Mindestunterhalt.

Man kann sie nun auch vor Gericht zerren, damit sie einen Vollzeitjob angerechnet bekommt - oder eben auch nicht... Da lohnt der Aufwand kaum um sich um ein paar Kröten rum zu streiten. Denn sie wird auch bei Vollzeit nicht sein Gehalt erreichen.

Denn es spielen auch Überlegungen wie Ausbildung, Arbeitsmarktchancen, tatsächlich zu erreichendes Gehalt etc. eine Rolle. Und je nach Richter kann der Schuss auch nach hinten los gehen.

Er soll sich mit ihr auf die besagte Differenz einigen! Er zahlt schließlich für sein Kind!

kakarella1978 
Fragesteller
 21.05.2021, 23:53
@Kessie1

Danke dir. Das was du schreibst klingt alles plausibel. Nett, dass du so ausführlich antwortest.

Fair ist es nicht. Sie geht in ihrer freien Zeit fröhlich im Betrieb des Partner arbeiten, wohnt bei ihm Mietfrei und verdient noch durch an und verkäufe bei Ebay ordentlich dazu.

Es ist und bleibt die Mutter... und eine Anzeigen wegen Schwarzarbeit finden wir schäbig. Hinzu kommt, dass diese auch nicht sehr aussichtsreich sein wird.

Es geht uns nicht um 70 Euro, sondern um das Gefühl sich abgezockt zu werden.

Daher habe ich gehofft ihr sagen zu können, dass es ihre Pflicht ist auch für eine offizielle 100% Stelle zu sorgen, die sie als Altenpflegerin überall hinter her geschmissen kriegt.

Anstatt an uns heran zu treten. Schade.

Ihr Einkommen ist für den Kindesunterhalt unerheblich. Gegeneinander aufrechnen kann man das nur einvernehmlich. Für beide Kinder muss gegenseitig Unterhalt bezahlt werden. Die Mutter muss also für Sohn A auch bezahlen. Der Satz ist wegen des Einkommens niedriger.
Schwarzarbeit muss nicht geduldet werden.

kakarella1978 
Fragesteller
 21.05.2021, 23:02

Muss nicht geduldet werden. Die Frage ist ja was man dagegen tun kann. Sie arbeiten inoffiziell bei Ihrem Partner im Betrieb und wird dort mit einem Mindestsatz angemeldet sein, falls mal eine Kontrolle kommt.

Durch den Sohn weiss ich jedoch das sie 3T die Woche dort ganztags arbeitet.

Zudem wohnt sie dort im Eigentum des neuen Partners und muss keine Miete zahlen. Mein Mann hingegen arbeitet sich den arsch ab um auch noch an Sie zu bezahlen. Das ist nicht sexy.

brennspiritus  21.05.2021, 23:24
@kakarella1978

Das kann natürlich auch als „helfender Familienangehöriger“ durchgehen.
Auch dass sie keine Miete zahlt spielt für den Kindesunterhalt keine Rolle. Dein Mann soll auch Unterhalt beantragen.