Unterhalt als freier Mitarbeiter?

1 Antwort

Von Experte isomatte bestätigt
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann Einkommen aus einer überobligatorischen Aushilfstätigkeit im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit entsprechend § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB dennoch anrechenbar sein (BGH, Urteil v. 25.01.1995, XII ZR 240/93). Hierbei ist stets eine umfassende Abwägung aller für und gegen eine Anrechnung sprechenden Umstände vorzunehmen.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-kuerzen-weil-der-sohn-neben-dem-studium-jobbt_220_163084.html

Vielleicht sprichst du einfach mal mit deinem Vater. Denn wenn du kein BAföG bekommst und er den Unterhalt alleine stemmen muss für dich, dann kannst du ihm da natürlich auch entgegen kommen. Und auch wenn dein Einkommen schwankt, so kann man ja in etwa einen Mittelwert abschätzen.

Letztendlich wird es auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen...