Unterhalt als freier Mitarbeiter?
Ich bekomme Unterhalt von meinem vater und studiere. Jetzt habe ich einen Job als freier Mitarbeiter neben meinem Studium. Wird mein Unterhalt jetzt entzogen? Das einkommen schwankt ja.
1 Antwort
isomatte
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Unterhalt, Ausbildung und Studium
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann Einkommen aus einer überobligatorischen Aushilfstätigkeit im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit entsprechend § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB dennoch anrechenbar sein (BGH, Urteil v. 25.01.1995, XII ZR 240/93). Hierbei ist stets eine umfassende Abwägung aller für und gegen eine Anrechnung sprechenden Umstände vorzunehmen.
Vielleicht sprichst du einfach mal mit deinem Vater. Denn wenn du kein BAföG bekommst und er den Unterhalt alleine stemmen muss für dich, dann kannst du ihm da natürlich auch entgegen kommen. Und auch wenn dein Einkommen schwankt, so kann man ja in etwa einen Mittelwert abschätzen.
Letztendlich wird es auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen...