Unterhalt fällt weg bei Minijob 16?
Ich 16 Berlin wohne bei meinem Vater und meine Mutter ist Arbeitslos, also zahlt der Staat Unterhalt für sie für mich. Wenn ich jetzt einen 450€ Job anfange wird meinem Vater der Unterhalt gekürzt? Denn dann muss ich ihm das bezahlen, was wieder heißt ich brauch gar nicht erst Arbeiten gehen...
4 Antworten
Solange dein Vater und Du keine anderen Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag oder dann nachrangig ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter bezieht und Du weiterhin die Schule besuchst, siehe auch die Antwort von @ Kessie 1, wird von deinem Einkommen nichts auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Beim Wohngeld würde Erwerbseinkommen bei Kindern unter 25 bis 100 € monatlich nicht angerechnet, beim Kinderzuschlag gelten dann teilweise die Vorschriften wie beim ALG - 2 und vom vorerst anrechenbarem Einkommen würden dann aber nur 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet und beim ALG - 2 gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen ( ab 15 Jahren ) nach § 11 b SGB - ll.
Danke dir für deinen Stern !
Dein Minijob wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Das Einkommen von Kindern, die eine allgemeinbildende Schule (etwa Grundschule, Real-, Mittelschule oder Gymnasium) besuchen – oder noch gar nicht zur Schule gehen – bleibt unberücksichtigt. Taschengeld, Ferien- und Nebenjob, Geld durch Babysitten – alles kein Thema.
https://www.biallo.de/soziales/news/unterhaltsvorschuss/
Es sei denn, du gehst nicht mehr zur Schule oder machst eine Ausbildung. Da würde auch dein Ausbildungsgehalt in Teilen angerechnet.
Anders natürlich, wenn auch dein Vater und du ALG II beziehen würde. Da wird dann angerechnet bis auf 100 Euro bzw.:
Der Verdienst aus einem Minijob gilt für Bezieher von ALG II als Einkommen, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II angerechnet wird.
Es gilt ein Freibetrag von 100€ im Monat.
Nach § 11b SGB II sind für Empfänger von Arbeitslosengeld II vom monatlichen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit (z.B. Minijobs) für den Teil zwischen 100€ und 1000€ 20 Prozent abzusetzen.
Am Besten wäre es natürlich, wenn die Mutter arbeiten gehen könnte und den Unterhalt selbst aufbringen würde. Denn Minijobs als Schüler bleiben in der Regel anrechnungsfrei.
Der Minijob wird unter 18 nicht angerechnet auf den Unterhalt, der ist überobligatorisch.
Bei ALG2 wird er bis auf 100€ angerechnet. Von dem was Du darüber hinaus Verdienst, bleiben Dir nochmal 20%.
der minijob mindert deinen unterhaltsanspruch als auch deinen bedarf auf alg2