Ich bin 17 Jahre und möchte Umziehen

5 Antworten

In gut begründeten Fällen kann sowas unterstützt werden - da musst du dich aber ans Jugendamt wenden. Normalerweise gibt's für sowas keine Unterstützung. Bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern für deinen Unterhalt verantwortlich - das heisst aber nicht, dass sie dir einen eigenen Haushalt finanzieren müssen. Mit 17 darfst du zudem noch nicht mal alleine einen Vertrag abschliessen - deine Eltern müssten also einwilligen und mitunterschreiben, wenn du irgendwo eine Wohnung suchst.

Fazit: Wenn deine Situation wirklich objektiv als unzumutbar eingestuft werden kann, dann melde dich beim Jugendamt und lass dich informieren. Die klären das dann auch ab. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als zu warten, bis du volljährig bist und selbst genug Geld verdienst, um ausziehen zu können.

Du kannst beim Jobcenter Geld "für Unterkunft und Heizung" beantragen laut SGB II § 22 Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html. Und auch für deinen sonstigen Lebensunterhalt.

In Absatz 5 steht auch, unter welchen Bedingungen ALG II gewährt werden muss für eine eigene Wohnung, wenn man noch nicht 25 ist.

Ab 15 kann man dieses ALG II selbst beantragen. Es kommt aber auch auf das Vermögen und das Einkommen der Eltern an, falls diese gesteigert unterhaltspflichtig sind - also bis man 18 ist oder bis man seine Erstausbildung inkl. Schulen und Hochschulen beendet hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du musst leider warten bis du 18 bist um auszuziehen da du noch minderjährig bist und deine Eltern das Erziehungsrecht für dich haben. Wenn du 18 bist würde ich dir vorschlagen eine Ausbildung zu machen, dann kannst du BAFöG beantragen und dir vllt. noch ein Nebenjob suchen. Viel Glück !

Warum sollte Dir der Staat eine Wohnung finanzieren, nur weil es Dir zu Hause nicht mehr so gut gefällt. Wenn es ernsthafte Probleme geben sollte, kannst Du Dich an das Jugendamt wenden. U. U. bekommst Du dann sogar einen WG-Platz zugewiesen. Dann müsste aber mehr vorliegen als ein wenig Knatsch mit den Eltern, der bei 17-jährigen oft vorhanden ist.

Wenn Du 17 bist und noch zur Schule gehst, sind 1. Deine Eltern diejenigen, die Deinen Aufenthaltsort bestimmen. 2. Diejenigen, die für Deinen Unterhalt aufkommen müssen. 3. Diejenoigen die das Erziehungsrecht für Dich haben.