Für Ausbildung wegziehen. Wie soll ich vorgehen?

3 Antworten

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Wenn du eine duale Ausbildung machst und diese zu weit weg von zu Hause ist und du deshalb nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, kannst du bei der Arbeitsagentur BAB (Berufsausbildungsbeilhilfe) beantragen.

Bei der Berechnung wird das Gehalt der Eltern, dein Gehalt und Fahrtkosten und ähnliches berücksichtigt. Je mehr deine Eltern verdienen, desto weniger BAB bekommst du. Falls BAB abgelehnt wird, kannst du anschließend Wohngeld beantragen. Beides zusammen geht jedoch nicht.

Allerdings müssen dir deine Eltern Unterhalt zahlen! Außerdem hast du Anspruch auf dein Kindergeld.

Wenn du eine rein schulische Ausbildung machen möchtest, kannst du Schüler-Bafög beantragen.

DrWinter 
Fragesteller
 14.08.2012, 14:50

Also kann ich einfach zur Arbeitsagentur gehen und mit ihnen reden, und BAB beantragen? Okey, danke. Hast mir wirklich geholfen :)

397kg  14.08.2012, 14:52

Bist du sicher mit dem Anspruch auf KiGe? Rechtsgrundlage?

knusperhase01  14.08.2012, 14:58
@knusperhase01

"a) Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. "

"Sobald du ausziehst, kannst du deine Eltern darum bitten, dir das Kindergeld monatlich auf dein Konto überweisen zu lassen. Die Familienkasse kann das Kindergeld auf Antrag auch direkt überweisen (als Abzweigung), wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und du bereits in einem eigenen Haushalt wohnst. Den Antrag übermittelt dir die zuständige Familienkasse jährlich per Post."

397kg  14.08.2012, 14:58
@knusperhase01

Meine Frage zielte auf die Rechtsgrundlage, wonach das Kind Anspruch auf Herausgabe des KiGe hat - also nicht die moralischen Maßstäbe, sondern die Rechtsgrundlage.

comedyla  14.08.2012, 15:00
@397kg

die rechtsgrundlage ist so: Kindergeld steht demjenigen zu der das Kind unterhält. wenn das kind auszieht und sich alleine unterhält und von daheim weder essen, schlafraum o.ä. bekommt steht das kindergeld demjenigen zu der das kind eben unterhält. bei einem auszug und über 18 also dem Kind!

Unter 18 steht es demjenigen zu der das Kind unterhält (z.b. Heimplatz, Großeltern etc etc)

Sobald du eine Ausbildung bekommst, die weiter weg ist, kannst du BAB (Berufsaubildungsbeihilfe) beantragen, und soweit deine Eltern keine Großverdiender sind, die dir die Wohnung locker bezahlen könnten, wird dir das Geld für die Wohnung / WG-Zimmer gezahlt.

knusperhase01  14.08.2012, 14:45

Also ich kenne es etwas anders. Man hat Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt der Eltern! Wenn die Eltern nur sehr wenig oder gar kein Unterhalt zahlen können, bekommt man eben mehr BAB.

Von diesem Geld + Ausbildungsgehalt muss man seine Wohnung und Lebensunterhaltungskosten bezahlen.

Das die Wohnung extra bezahlt wird zusätzlich zum BAB habe ich noch nicht gehört. Aber vielleicht hat sich ja etwas geändert :)

FrozenSoul234  14.08.2012, 14:49
@knusperhase01

Es läuft normalerweise ab wie ich beschrieben habe, die Wohnung wird nicht Extra zum BAB bezahlt, sondern der Azubi muss dabon seine Wohnung bezahlen. Zb. Mein Freund bekommt 316 Euro gehalt + 400 Euro BAB und halt sein Kindergeld, davon kann man als Azubi gut über die Runden kommen.

knusperhase01  14.08.2012, 14:55
@FrozenSoul234

Alles klar, dann hatte ich dich erst falsch verstanden ;) Dann bin ich ja weiterhin auf dem neuesten Stand. Und ja, mit dem Geld kommt man auf jeden Fall über die Runden.

Deine Eltern MÜSSEN dich unterstützen, so lange deine erste Berufsausbildung läuft.

Allerdings erst ab 18j.