Abzüge von Jobcenter/Jugendamt bei Aushilfsjob?

5 Antworten

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Besuchst du noch eine allgemeinbildende Schule ?

Dann würde dein Einkommen zumindest im Bezug auf evtl.gezahlten Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt nicht angerechnet.

Man muss schon wissen was für Leistungen ihr vom Staat bezieht, sonst kann man deine Frage nicht beantworten.

Dein Einkommen bleibt dir natürlich, es wird aber auf den Anspruch angerechnet, es werden dann je nach Art der staatlichen Leistung ein Freibetrag berücksichtigt.

Beim Wohngeld blieben 100 € pro Monat ohne Berücksichtigung und beim ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter wären es Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Das wären 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

So läge der Freibetrag bei 450 € Brutto = Netto ( ohne Abzüge ) bei 170 € und das anrechenbare Nettoeinkommen bei 280 €, denn dieser Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

isomatte  11.07.2018, 03:39

Danke dir für deinen Stern !

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. […] Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.“

Alles was davon abweicht wird gerechnet - ja.

Du musst wissen, welche Gelder ihr bekommt und das auch hier schreiben. Anders kann man nicht antworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wen ihr kein hartz4 bekommt oder was anderes vm jobcneter dan kanst du das geld behalten außer ihr bekommt geld vom sozilaamt!

Wen ihr wohngeld vom wohnungsamt bekomt ist dein einkomen auch erstmal egal!

Dir wird von deinem Gehalt nichts abgezogen, allerdings werden die Bezüge, welche deine Mutter für dich erhält, gekürzt.