Schulpflicht bei Umzug?

3 Antworten

das ist so, wie du es sagst. es gelten die jeweils lokalen bestimmungen.

und natürlich kann keiner von dir verlangen, dass du bis zum ende des schuljahres in NS zur schule weiter gehst, wenn du plötzlich nach berlin umziehst. eine abmeldung ist also kein problem

Hallo Katix!

Ja, mit dem Tag der Ummeldung in ein anderes Bundesland gelten die Bestimmungen des Bundeslandes in das Sie wechseln. Voraussetzung dafür: Sie belegen Ihre amtliche Ummeldung. Schulpflichtverletzungen vor diesem Datum haben Sie trotzdem zu verantworten.

Gruß Navvie

Ja, das dürfte wohl funktionieren, einen Umzug kann Dir ja niemand verbieten; in Berlin wärst Du dann auch tatsächlich nicht mehr schulpflichtig

Abmelden tust Du Dich selbst, denn Du bist ja volljährig. Geh mal ins Sekretariat Deiner Schule und lass Dir mal die Formalitäten, die an Deiner Schule üblich sind, erklären