Universum Inkasso und Insolvenz von Neckermann?! Sofortige Ablöse der Schulden als Vergleich!

6 Antworten

Moin,

es kommt erstmal drauf an, um was es geht.

Wurde die Forderung VOR der Inso verkauft, bzw abgetreten, dann ist das Inkasso der neue Gläubiger.

UNBEDINGT die Abtretungsurkunde § 410 BGB verlangen.

Ist, bzw war das Inkasso vor der Inso nur zum Forderungseinzug beauftragt, dann gilt der Inkassoauftrag mit der Inso nicht mehr.

Bei nem gängigen Inkassoauftrag bleibt, in diesem Fall Neckermann ja Gläubiger.

Mit der Insolvenz kannst du gar nicht schuldbefreiend an das Inkasso zahlen.

Zuständig ist NUR der Insolvenzverwalter.

Mit der Insolvenz von neckermann sind alle Inkassoaufträge, selbst wenn vorher ne korrekte Vollmacht vorlag HINFÄLLIG.

Wenn du also an das Inkasso zahlst, dann kann es sein, dass du irgendwann trotzdem ne Forderung vom Inso-Verwalter bekommen könntest.

Du solltest also das Inkasso zurückweisen.

Warum sollte ein Inso Verwalter ein Inkasso mit dem Forderungseinzug beauftragen?

Wenn Neckermann immernoch Gläubiger ist, muss der Inso-Verwalter an dich herantreten und kein Inkasso.

Du musst also mit dem Inso-Verwalter verhandeln.

Wenn die Forderung abgetreten, bzw verkauft wurde, wäre das Inkasso der neue Gläubiger.

Dann muss man erstmal abklären, wer, genau was und wann abgetreten hat.

Deshalb gelten ja die strengen Formvorschriften, z.B § 410 BGB.

Les dir den § 410 BGB durch.

Ohne Vorlage der Abtretungsurkunde musst du dich gar nicht belästigen lassen von so nem Inkasso.

Informiere dich auch mal an die Anforderungen an eine Urkunde.

Im Gesetz steht ausdrücklich NICHT Kopie oder sowas.

Wenn der Gläubiger, also Neckermann VOR der Inso das gemäß § 410 Abs 2 BGB mitgeteilt hätten, müsstest du das ja wissen.

Man kann das zurückweisen.

Allerdings wäre das Inkasso im Streitfall auch beweisbelastet für den zweifelsfreien Zugang irgendwelcher Schriebe.

Google mal nach "Zugangsnachweis".

Das bedeutet im Klartext, dass der Empfänger bestimmt, welche Post e4r erhalten hat, oder nicht.

Das gilt auch für DICH, wenn du selbst wichtige Schreiben versendest.

Gerichtsfest dürfe sein, wenn du deine wichtigen Schreiben auf mehrfache Weise sendest.

Z.B.

Fax + Email mit Lesebestätigung + Einschreiben. - ausdrücklich nicht oder, sonder alle drei Versendearten gleichzeitig benutzen.

Vor Gericht ist immer der beweisbelastet, der sich auf einen vorgetragenen Sachverhalt beruft.

Behauptet also jemand (z.B. Inkasso)* "wir haben den dann und dann angeschrieben",* bestreitet man einfach und verlangt einen Zugangsnachweis der behaupteten Schreiben.

Alles, was nicht wie oben beschrieben (Fax,+Mail mit Bestätigung+einschreiben), oder per PZU (gelber Behördenbrief) oder durch einen Greichtsvollzieher zugestellt wurde, ist im Bestreitensfall vor Gericht NIX wert.

Daher kann man jeglichen Inkassomist beruhigt inne Tonne werfen, wenn sowas, wie meist üblich mit normaler Post kommt.

Wenn dann trotzdem mal was "richtiges kommt, dann beschäftigt man Inkassos halt mit Vollmacht, Abtretung usw.

In deinem Fall ist grundsätzlich, wg der Neckermann-Inso, die Legitimation des Inkassos anzuzweifeln.

Wer bestellt sollte auch seine Rechnungen zahlen!

Hör am besten auf über Deine Verhältnisse zu leben, als aufgrund von Nichtzahlungen einer der Mitverschulder zu sein, weshalb so Unternehmen wie Neckermann in die Insolvenz gehen mussten und Menschen, vielleicht auch in Deinem Familie oder Bekanntenkreis, ihren Job verlieren.

Da Neckermann insolvent ist ginge es mit dem Inkasso einen Vergleich zu schließen und die Summe reduziert zu tilgen und das Verfahren abzuschließen ??

Nicht mit dem Inkasso, sondern mit dem Insolvenzverwalter. Dass Inkassobüro ist nicht Gläubiger und auch nicht vertretungsberechtigt.

Hallo HHanne22,

Dein Angebot ist doch gut , ich würde es auf jeden Fall probieren. Lass Dir im Gegenzug bestätigen, dass mit dieser Zahlung alle Forderungen erlöschen.

hier findest Du einen Musterbrief: http://www.insolvenz-ratgeber.de/private-insolvenz/musterbriefe/ Vereinbarung einer Ratenzahlung auswählen

Hallo Hanne,

natürlich kannst du versuchen, bei dem Inkassounternehmen einen Vergleich zu bekommen - aber nicht mit dem Angebot von 1500 €!

Denn wenn die auf ein Vergleichsangebot eingehen, dann muss das Angebot deutlich über der Hälfte der Gesamtforderung sein. Ich würde hier eher mal 2800 € ansetzen.

Und wenn du noch 3700 € offen hast, dann kannst du nicht mit 40,54% als Angebot kommen. Das werden die gleich ablehnen.

Und zudem hat ja auch der Insolvenzverwalter das letzte Wort.

Ich habe dir leider keinen Mustertext, wenn du aber nach "Inkassounternehmen Vergleich Mustertext" googelst, dann müsste eigentlich was zu finden sein.

Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute

ichausstuggi

P.S.: Und am Besten wird's sein, wenn du künftig erst gar keine Schulden mehr machst :)) Lieber nur das kaufen, für das man/frau das Geld hat und dann voll bezahlen.

Mit Ratenzahlung und Kauf auf Pump kommt man nie weit - und wenn was dazwischen kommt, dann hat man und frau da diese Forderung an der Backe!

aber nicht mit dem Angebot von 1500 €!

Warum nicht? Das kommt immer auf die Vorgeschichte und die Rest-Umstände an. wenn die schon jahrelang erfolglos dem Geld hinterher rennnen, weil nichts pfändbar ist und wenn auch in Bälde nichts zu erwarten ist.

Und wenn du noch 3700 € offen hast, dann kannst du nicht mit 40,54% als Angebot kommen. Das werden die gleich ablehnen.

Doch. Auch wenn sie ablehnen, wer gleich zu hoch anfängt und nahezu den kompletten Betrag anbietet, der wird ebenfalls abgelehnt, eil sie sich denken "Wenn du so viel Geld zur Verfügung hast, dann bezahlst du die restlichen 500€ auch noch". Wer niedrig anfängt, der kann evtl. als Kompromiss beim gewünschten Betrag landen.

Es gibt keine Rechenregel, wo man ansetzt.

P.S.: Das Geld bekommt man nur von der Familie zur Verfügung gestellt...