HPM Inkasso - Die Zeit - Abofalle. Dachte es wäre gratis. Forderung ist 47 € circa für die Zeit-Ausgaben und 240 € für Mahngebühren. Wie soll ich hier vorgehe?

2 Antworten

Widerspruch schriftlich per Einschreiben. Vorlage: http://www.verbraucherschutzverein.org/Downloadbereich/musterbrief-inkasso.html

Nur bei einem Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Gericht) müsstest du dann noch mal reagieren und diesem widersprechen.

Ansonsten kannst du weitere Drohbriefe fürs erste ignorieren


Danke! Ich lebe in Österreich und ich glaube, da läuft es wiederum etwas anders ab. Ich schätze sogar, dass sie sich etwas schwerer tun werden. Ich habe niemals etwas unterschrieben. Einzig und allein habe ich meine Daten für ein Gratisabo der Zeit angeben. Für mich ist das arglistige Täuschung, da ich (in meiner Naivität) glaubte, ich hätte ein Gratis Abo für die Zeit gewonnen... von Kosten stand in der Mail gar nichts. Sonst hätte ich es bleiben lassen. 

@stream1985

Verstehe ich das richtig, dass du per eMail geworben wurdest? Hast du die eMail noch?

Davon abgesehen dürften 240€ Mahngebühren auch in Österreich absurd überzogen sein. Wie setzen sich die Mahngebühren zusammen?

@mepeisen

Das schöne ist... in Österreich haben sie es vernünftig geregelt.

Mahngebühren bis 73€ dürfen max. 20,35€ im ersten lauf Kosten (aber die Garantiert was auch in DE sinnvoll wäre das endlich mal zu regeln).

http://www.schuldnerberatung-wien.at/dokumente/Verordnung\_Hoechstsaetzte\_Inkasso\_20090310.pdf

Die Grundfrage ist ob nach Öst-. Recht das ganze überhaupt durchsetzbar ist... kommt natürlich auch auf den Aufbau der Werbung bzw. des "Gewinnspiels" an.

@Geheim0815

Auch in Deutschland ist das eindeutig geregelt, wie oft soll ich dir das denn noch sagen?

@mepeisen

Dann nenne mir mal den Paragraphen der Inkassobüros per se als illegal bezeichnet oder definiert was ein Schadensersatz ist oder was nicht. Es gibt Urteile und eine Tendenz, nicht aber eine harte Regelung. Es gibt durchaus auch Richter die Inkassokosten anerkennen.... in meinen Augen auch zurecht da der Schaden durch das Fehlverhalten des Schuldners entsteht, nicht durch das des Gläubigers. Aktion und Reaktion...das einzige was fraglich ist ist a) die grenze was für den Gläubiger als normale Geschäftstätigkeit zumutbar ist, und b) die Schadenshöhe, daher hat Östereich es genau richtig gemacht und es reglementiert.

@Geheim0815

Es gibt durchaus auch Richter die Inkassokosten anerkennen....

Hast du endlich mal ein Urteil gefunden?

@Geheim0815

Dann nenne mir mal den Paragraphen der Inkassobüros per se als illegal bezeichnet

Habe ich jemals behauptet, dass es so etwas gibt? Du schreibst wieder nur verschwurbelten Blödsinn. Erst schreibst du, dass es in Deutschland keinerlei gesetzliche Regelung zu den Kosten gibt und als ich dir widerspreche fragst du nach einer Regelung, dass die Inkassobüros selbst illegal seien. So langsam gehen die Pferde durch mit dir.

definiert was ein Schadensersatz ist oder was nicht

Müssen wir das schon wieder durchkauen? Du kennst die Gesetze. Du willst sie einfach nicht kapieren. Wie oft habe ich dich auf §4 RDGEG oder §254 BGB oder das RVG verwiesen? Wenn du persönlich absurde Rechtsansichten hast, ist das deine Sache. Aber höre endlich mal auf, deine blödsinnigen Ansichten ständig als Wahrheiten zu verkaufen, nur weil du wegen deinen "Profischuldnern" eine Argumentation haben willst, denen irgendwie absichtlich aus Rache Schaden zuzufügen. So funktioniert das nicht und das weist du ganz genau.

Es gibt durchaus auch Richter die Inkassokosten anerkennen....

Wir reden ausschließlich von dem Fall, wo die Hauptforderung vorab bezahlt wird. Da gibt es nicht mal den versuch, Inkassokosten jemals einzuklagen. Du behauptest Dinge, die einfach gelogen sind. Du hast kein einziges Urteil an der Hand in solchen Fällen. Wenn der Schuldner nichts tut und erst vor Gericht grundsätzlich reagiert, noch gar nichts bezahlt hat bis dahin, da tut sich natürlich ein Richter schwer, Inkassokosten zu verneinen. Trotzdem wird es vor hunderten Amtsgerichten stetig verneint und ganz gekürzt oder auch auf eine 0,3 Gebühr oder oder. Es gibt hunderte Urteile, die dir widersprechen und das weißt du ganz genau, wäre ja nicht die erste Woche, wo du dich mit diesem Thema beschäftigst. Wieso also lügst du so dreist?

da der Schaden durch das Fehlverhalten des Schuldners entsteht, nicht durch das des Gläubigers. Aktion und Reaktion...

Schwachsinn und auch das weißt du. Wenn mir einer am Porsche das Vorderlicht einschlägt, kann ich auch nicht einfach mit nem Vorschlaghammer stundenlang auf den Porsche einprügeln und dann sagen "Der Wicht muss mir zu Recht den gesamten Porsche ersetzen, er hat ja den Schaden überhaupt erst angerichtet durch sein zerstören des Vorderlichts."

das einzige was fraglich ist ist a) die grenze was für den Gläubiger als normale Geschäftstätigkeit zumutbar ist, und b) die Schadenshöhe, daher hat Östereich es genau richtig gemacht und es reglementiert.

Und erneut weißt du es besser. Du willst es nur nicht hören. Es gibt brauchbare gesetzliche Regelungen. Nur die Dreistigkeit der verlogenen Inkassobranche bewirkt, dass Leute wie du denken, es gäbe Willkür. In Deutschland ist es reglementiert. §4 RDGEG Absatz 5. Lies den und verstehe den "Masseninkasso-Paragraphen". Liest das RVG, insbesondere das "Schreiben einfacher Art".

Nur weil Inkassos Betrug begehen, indem sie stetig ein Vielfaches der eigentlich gesetzlich erlaubten Kosten regelrecht erpressen mit teils erfundenen Begründungen, nur weil sie andere Kostenpositionen frei erfinden, die es gar nicht geben darf (Kontoführungskosten sind der Klassiker) und die damit verboten, weil nicht erlaubt sind, nur deswegen gibt es diese vermeintliche Unsicherheit.

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig in Deutschland. Sie werden nur von niemandem eingehalten. Das einzige, was fehlt ist ein Straftatbestand für überzogene Inkasso-Forderungen. Das würde sofort diese Mist-Branche ausräuchern und nur die übrig lassen, die wirklich seriös sein sollen. Das ist das einzige, was fehlt. Mehr nicht. Und am besten noch so Leute mit ihren Ansichten wie Geheim, die in vollem Bewusstsein auch noch diesen gebührenirrsinn als "Es gibt ja keine Regelungen" verteidigen der Beihilfe ebenfalls unter Strafe stellen.

Vergiss es endlich mal. Du schreibst in diesen Punkten seit Monaten, ach Jahren voller Bewusstsein ständig einen Schwachsinn in dieses Forum. Und wer weiß, wo sonst noch. Da muss man sich wirklich fragen: Von welchem Inkasso kommst du für diese Propaganda aus absichtlichen Fehlinfos?

Ich würde sogar zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Diese Betrügerfirmen die schießen zur Zeit wie Pilze aus dem Boden. Man darf sich nur nicht einschüchtern lassen. Sonst gewinnen die mit der Zeit die Oberhand. Anzeige erstatten und dazu alle Geschäftsvorfälle und Schriftwechsel mitnehmen.