Erfahrungen mit "Deutschem Inkasso Dienst" und nem Hausbesuch von denen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier geht es ja mal ganz komisch ab.

Zunächst ist es doch so, dass das Inkassounternehmen EOS Field Service nicht ein dahergelaufener Haufen von Betrügern und dubiosen Leuten ist. Solche Kommentare sind nicht sehr hilfreich und entbehren jeder Grundlage.

Was ich nunmehr aus Ihren Antworten entnehmen kann heißt hier, dass Sie die Erbschaft Ihres verstorbenen Mannes nicht ausgeschlagen hatten. Wenn dieses hier der Fall ist so haben Sie auch die Verbindlichkeiten geerbt. Sollten Sie jedoch die Erbschaft ausgeschlagen haben so brauchen Sie sich hier nicht verückt machen.

Hier sollten Sie sich beim nächsten Besuch oder Anschreiben einmal die Unterlagen geben lassen. Dann auf Rechtmäßigkeit überprüfen und um eine um die verährten Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung nachfragen. Mit diesen Unterlagen dann doch zur Verbraucherzentrale gehen und überprüfen lassen.

Danke für die Antwort.. Das haben sie richtig verstanden, ich habe die Erbschaft nicht ausgeschlagen, ich hatte leider keine Ahnung das man dies machen muss.. Allerdings wurde mir damals mit geteilt das ich für Forderungen die vor unserer Ehe entstanden sind nicht auf kommen muss, was hier der Fall ist.. Ausserdem, mein Mann ist im April 5 Jahre verstorben, hätten die sich da nicht mal eher melden können?? Kommt mir alles sehr komisch vor wenn ich ehrlich bin.. Und, die Dame kam nicht von EOS sondern angeblich vom Deutschen Inkassodienst..

@bienemaja79

Der Deutsche Inkassodienst ist unter dem Dach der EOS Gruppe. Da Sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen hatten erben Sie tatsächlich auch die Schulden vor der Ehe denn dieses hat mit der Ehe aufgrund der Erbannahme nichts mehr zu tun. Es ist eine Forderung gegen den "Schuldner" . Sie haben somit nicht nur als Ehefrau geerbt sondern auch als Erbin das gesamten Vermögens des verstorbenen. Dies können natürlich auch so genannte Altlasten sein.

Wäre Ihr Mann nicht verstorben so würden Sie aufgrund der Ehe tatsächlich nicht die Verbindlichkeiten vor der Ehe interessieren müssen. Hier liegt es allerdings anders (siehe oben).

Setzen Sie sich doch einfach mit dem Deutschen Inkassodienst in Verbindung.

@Inkasso

Vielen Dank für den Stern :-))

@Inkasso

Bitte, ist ja auch ne super Antwort..

Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Es ist eine absolut fiese Masche von unseriösen Betrügern und "Unternehmen", die Hinterbliebenen mit angeblichen Forderungen an den Verstorbenen zu konfrontieren und die emotionale Notlage des betreffenden auszunutzen. Vergiss die ganze Sache, denn einem Besuch eines Mitarbeiters eines Inkassounternehmens geht ein umfangreicher Schriftverkehr voraus. In diesem Schriftverkehr muss die Forderung gerichtsfest nachgewiesen werden. Solange Dir da nichts vorliegt und die Forderung nicht nachgewiesen ist, können die Dir gar nichts. Wenn Du ganz sicher gehen und offensiv werden willst, schreibe einen Brief an DID und fordere einen Nachweis der Forderung. Wenn da wirklich was vorliegen sollte, müssen die Dir die Unterlagen von dieser ominösen EOS Investment mit der Unterschrift Deines Mannes mindestens in Kopie aushändigen, so dass Du die Forderung prüfen und ggfs. einen Anwalt einschalten kannst. Ich nehme aber an, dass DID nichts von diesem Besuch weiß. Zusätzlich würde ich Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn sich die "Mitarbeiterin" noch einmal meldet, vereinbare einen Treffen und bitte zu dem Treffen einen Zeugen oder die Polizei hinzu. Da wird sich die Sache sehr schnell in Luft auflösen.

Danke für die Antwort :-)..

Selbst seriöse Inkassodienste sind darauf angewiesen das DU dich bereit erklärst mit ihnen zu arbeiten.

Sie haben keinerlei Recht deine Wohnung zu betreten. Und schon gar kein Recht irgend welche Sachpfändungen, oder ähnliches vor zu nehmen.

Sie können lediglich schriftlich ihre Forderung geltend machen. Und sofern die Forderung berechtigt ist und du ihr nicht nach kommst, müssen sie sich an das für dich zuständige Amtsgericht wenden. Und dort wird dann der Gerichtsvollzieher beauftragt tätig zu werden.

Alle anderen Personen haben in deiner Wohnung nichts zu suchen.

Natürlich versuchen Inkassodienste auch Angst zu schüren. Das ändert aber nichts an den gesetzlichen Grundlagen. Und von daher musst du dir keine Gedanken machen.

Danke für die Antwort :-)..

Ich empfehle immer niemals mit Inkassodiensten zusammenzuarbeiten, wir haben eine staatliche Justiz, studierte Richter und Gerichtsvollzieher, wir brauchen diese Art "private Selbstziviljustiz" nicht, denn nichts anderes sind Inkassodienste - eine Art Möchtegerngerichtsvollzieher, die nicht mal ansatzweise!!! die Kompentenzen eines Gerichtsvollziehers besitzen, wenn einem Gläubiger eine Forderung zustehen sollte, so ist es doch nur logisch einen Mahnbescheid zu erwirken ggf. mit einer Gerichtsverhandlung folgend mit einem Sachurteil der verschiedenen Arten eine Forderung durchzusetzen, und wenn die Forderung berechtigt ist WIRD ein Gericht dieser Forderung auch zusprechen!!!! Danach schickt man den GV hin, sprich im Schluß hat zwar der Gläubiger Ärger und Vorabzahlungen zu leisten, am Ende wird er aber "befriedigt" und so gestellt, das ihm kein Schaden entstanden ist - wozu Inkassobüros?? Weil diese meist durch Nichtprüfung des Anspruches glänzen vom Zivilrecht meist sogut wie überhaupt keine Ahnung haben, siehe schon mitunter falsch zittierten Vorschriften aus dem BGB heraus. ansonsten kann ich mich nur Michaelselm anschliessen und zur Not empfehlen, wenn ein MA eines Inkassodienstes vor der Tür steht - 110 rufen - wenn diese "Herrschaften" eine wegen Nötigung ggf. Bedrohung auf die Rübe kriegen wird von diesem Inkassodienst keiner mehr übers Ziel schiessen!

Dieser Inkasso-Dienst scheint viele Mitarbeiter zu haben, die mit faulen Tricks arbeiten. Du bist da nicht ihr erstes Opfer.

Ich hoffe, Du hast nichts unterschrieben.

Sie hätte Dich vorher anschreiben müssen und erklären müssen, für welche Schulden Deines Mannes zu aufkommen sollst. Da er leider verstorben ist, hätte auch erst einmal geklärt werden müssen, ob Du überhaupt sein Erbe angetreten hast.

Befugnisse hat dieser Inkasso-Dienst keine. Dazu müsste schon ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Was allerhöchstens geschehen könnte, das wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid. Auf ihn musst Du auf jeden Fall reagieren. Sonst kannst Du Dich nach dem Schreck erst einmal erholen.

Falls so eine Person wieder zu Dir kommen sollte, dann fordere sie auf:

  1. Dir die Kopie der Rechnung zu zeigen, aus der hervorgeht, wofür zu zahlen sollst.

  2. Die schriftliche Bestätigung, dass Dein Mann diese Ware oder Dienstleistung wirklich mit Rechnung bekommen hat.

  3. Mindestens eine Mahnung der Firma von der die Dienstleistung oder Ware kam, willst Du auch sehen.

Ohne diese Belege zahlst Du nichts!

Danke für die Antwort :-)..

Kein Seriöser Inkassodienst lässt nicht einmal etwas Schriftliches da.
Vorher muss schriftlich an- und abgemahnt werden - dann kommt ein Titel vor Gericht den dann der Gerichtsvollzieher durchsetzen muss.
Ansonsten - beim nächsten mal mit dem Anwalt drohen und die Daten des netten Besuchers / Kontaktdaten der Firma erfragen.
Wenn sie Unseriös sind wird der Mitarbeiter spätestens da den Schwanz einziehen und zusehen das er Land bekommt.
Regards,
Kaoro

Kein Inkassodienst ist seriös !

Ich kann nicht sagen ob die schriftlich an- und abgemahnt haben.. Post an meinen Mann geht immer mit dem Vermerk §Empfänger verstorben" zurück an den Absender..

@bienemaja79

Gerade dann haben sie doch keinerlei Handhabe gegen dich - oder hast du seine Verbindlichkeiten geerbt?
Aber selbst dann müssten sie sich Schriftlich an dich wenden - einfach Ignorieren bis jetzt.
Regards,
Kaoro

@Kaoro

Ich habe heute das erste mal von denen gehört.. Die hat ja selbst hier oben noch gefragt ob sie meinen Mann sprechen könnte.. Irgendwie total komisch das ganze.. Die angebliche Forderung ist schon aus 2003 oder so.. da waren wir noch nicht mal verheiratet.. Also kann mich meines Wissens dafür sowieso keiner Belangen.. Oder nicht??

@bienemaja79

Wie gesagt - nicht wenn du seine Schulden Testamentarisch geerbt hast.
Aber auch sonst würd ich mich simpel dagegen sperren.
Regards,
Kaoro

@Kaoro

Danke für die Antwort :-)..

@bienemaja79

2003 ist längst verjährt... gerade bei sowas sind die Inkassos bisweilen sehr aggressiv und einschüchternd (weil sie auf rechtlichem Wege nichts mehr können und deshalb die Leute überrumpeln und einschüchtern).

Achtung, Verjährung wird zunichte gemacht, wenn man die Schuld anerkennt oder Teilzahlungen leistet!