Bahncard / Universum-Inkasso - Inkassovergütung zahlen, obwohl Hauptforderung beglichen wurde?

5 Antworten

Du hast hoffentlich die unstrittige Hauptforderun ( 61,50) direkt an die Bahn überwiesen ?

Falls ja dann bist Du aus dem Schneider !

Der Rest ist zwar rechtens allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefen ein

Habe 3 jahre in einem gr IB gearbeitet

Du hast die Hauptforderung bei der Bahn bezahlt oder beim Inkassounternehmen?

  • Bei der Bahn? Gut gemacht, Thema durch!
  • Beim Inkassounternehmen, nicht so gut, aber auch durch!

Hallo Zusammen,

ich habe neulich sehr suverän die Universum-Inkasso gebühren zurückgewiesen. Und möchte gerne euch mitteilen, wie es geht!

Wichtig: 1) Die Hauptforderung + Mahngebühren +5% Jahresverzugszinsen sofort bei der BAHN bezahlen!!!! 2) Die Briefe von Universum-Inkasso nicht ignorieren, sondern bitte richtig reagieren.wie?

  1. Schritt:

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre schreiben vom XX.XX.XXXX (Datum) habe ich (Kunden Nr. xxxxxxxxxx) erhalten.

Die Hauptforderung zu BahnCard von Eur 59,00 inklusive Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR und die Verzugszinsen wurden bereits an Deutsche Bahn Vertrieb GmbH bezahlt. Bitte überprüfen Sie die Einzahlung des Betrages nochmal mit DB Vertrieb GmbH.

Bitte begründen Sie Ihre Forderung in Hohe von 47,35EUR bzw. stellen Sie mir bis xx.xx.xxxx(Datum) folgendes per post zur Verfügung : 1) eine genaue Aufschlüsselung der Mahnkosten, die man aus dem geforderten Betrag nicht errechnen oder ersehen konnte. 2) ein Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB im Original oder/ und eine Bevollmächtigung des Gläubigers (hier DB Vertrieb GmbH) im Original für den Inkassoauftrag gem. §174 BGB.

Mfg,

Zu diesem Schreiben werden Sie ein neues Schreiben von der Inkasso erhalten. (siehe Oben:"Ihre Zahlung vom xx.xx.xx haben wir erhalten, jedoch konnte hiermit Ihr Konto nicht ausgeglichen werden..... usw.")

Schritt 2: Sehr geehrte Damen & Herren,

auf meine E-Mail vom XX.XX.XXXX (siehe unten) noch keinerlei Antwort Ihrerseits erhalten. Zudem weise ich darauf hin, dass ein Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB im Original oder/ und eine Bevollmächtigung des Gläubigers (hier DB Vertrieb GmbH) im Original für den Inkassoauftrag gem. §174 BGB mir bis Dato nicht vorliegt. Die Aufschlüsselung der geforderten Universum-Inkasso Kosten habe ich auch nicht erhalten.

Die Hauptforderung zum BahnCard von Eur 59,00 inklusive Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR sowie die Verzugszinsen wurden bereits an DB Vertrieb GmbH beglichen. Ich, Max Mustermann, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen in Hohe von EUR 47,35, weise diese vollumfänglich zurück. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Außerdem, widerspreche ich der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, bis zum XX.XX.XXXX: (2 Wochen Frist)

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) umgehende Löschung sämtlicher in Ihren Datenbeständen gespeicherten Daten über meine Person und um schriftliche Bestätigung dieser Löschung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB beantworten.

Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen.

Vielen Dank im Voraus!

mfG,

Was kann passieren? 1) Inkasso könnte die Bevollmächtigung zu Verfügung stellen. (Wird nicht passieren!) 2) Das Mahnverfahren könnte ein Mahnbescheid werden. (Zeitgemäß wiedersprechen!) 3) Inkasso schreibt nen Brief: ( in Meinem Fall) Sehr geehrter Hr. XXX, durch die Zahlung in höhe von EUR xx,xx ist die bei uns bestehende Forderung erledigt. Die zu diesem Vorgang gespeicherten Daten werden aus unseren lebenden Daten gelöscht. mfG, :-)

Der wichtigste Hinweis:::: Die Rechnungen zeitlich begleichen!!! ;-)

hallo manu1481, ich habe dasselbe problem wie du, allerdings habe ich keine bankdaten von dem konto der deutschen bahn, auf das ich den betrag überweisen muss. könntest du mir da behilflich sein? wäre sehr wichtig, sonst muss ich es nämlich über das inkasso machen..

Hallo Manu1481,

Bin genauso vorgegangen wie du gesagt hast, nur dass bei mir Fall 1 eingetreten ist. Die haben mir (nicht in der gesetzten Frist, 1,5 Monate später) sowohl eine Bevollmächtigung der Bahn als auch eine Aufschlüsselung der Kosten geschickt.

Kann ich da noch irgendetwas machen? Sie wollen das Geld bis zum 25.06.2015 überwiesen haben.

LG Hutze

Manche Leute glauben, man könne Zahlungsverpflichtungen aussitzen. Das klappt halt nicht.

Wie kommst du darauf, dass der Aufwand des Inkasso-Büros nicht zu zahlen ist?

Muss ich aber jetzt, obwohl die Hauptforderung beglichen ist, incl. Zinsen, der Inkasso noch ihre Inkassovergütung begleichen?

Du kannst den offenen Betrag überweisen oder schauen was weiter passiert. Das könnte natürlich auch ganz spannend sein.

Bei der Durchsicht dieses Forums stößt man auf jede Menge Beiträge, in denen die Forderungen von Inkassounternehmens sehr umstritten betrachtet werden, wenn die Hauptforderung - wenn auch verspätet - beglichen wurde. Ich habe auch schon mehrfach gehört, die zusätzliche Erhebung von Kontoführungsgebühren seitens der Inkassounternehmen sei nicht rechtens. Insofern halte ich die Frage für gerechtfertigt, lieber railan.

@JamesCole

zum 100. Mal:

Inkasso-Kosten sind nicht einklagbar - außer,wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Hier also nicht!

Mit der ausgeglichenen Hauptforderung ist die Sache nahezu erledigt - du hast hoffentlich direkt an die Bahn gezahltund nicht an das Inkasso-U, richtig??? Auf der sicheren Seite bist du, wenn du zusätzlich noch 5% Jahresverzinsung an die Bahn (direkt!) zahlst - anteilig der verschluderten Monate...

Du hast bereits mitgeteilt, dass du die Hauptforderung beglichen hast. Teil der Inkasso-Fa danach mit, dass du und du allen weiteren Kosten widersprichst. Fertig. Verklagen werden die dich nicht, aber nerven vielleicht noch mit ein/zwei Drohbriefen. Falls die Anrufen oder mit "wir erzählen das den NAchbarn" - sofort STRAFANZEIGE. Anwalt braucht es keinen!

Das Mahnverfahren könnte ein Mahnbescheid werden; ja und? Widersprechen und gut. Die drohen bis auf's Blut. Ein zahnloser Tiger!

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlic

Nichts wird passieren. Weil die Rechtsprechung mittlerweile davon ausgeht, dass Inkassogebühren nicht erstattungsfähig sind.

Der Gläubiger hätte einen Rechstanwalt beauftragen können, der mehr Möglichkeiten als ein Inkassounternehmen hat, und auch günstiger wäre (Schadensminderungspflicht).

Oder einfach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können, wäre auch günstiger gewesen und zielführender.

Kontoführungsgebühren sind absolut nicht durchsetzbar!

Ich habe (leider) eine ähnliche Forderung von Universum Inkasso (Graz) erhalten. Neben der Hauptforderung sind noch Verzugszinsen, Inkassogebühr, Bearbeitungskosten und Evidenzhaltung aufgelistet.

Ist die von euch genannte Vorgehensweise auch in Österreich anwendbar? Bitte um kurze Info. Danke!