Ich habe eine Frage bzgl. Konsul Inkasso

6 Antworten

Worum geht es denn bei der Forderung der Postbank überhaupt?

Bitte erst durch Anwalt oder Beratung bei der Verbraucherzentrale klären lassen, ob die Forderung an sich überhaupt gerechtfertigt ist. Und vorher auf gar keinen Fall die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben! Diese enthält nämlich ein Forderungsanerkenntnis, das Du später nur ganz schwer wieder kippen kannst! Man sollte nie der Gegenseite freiwillig einen Anspruch anerkennen, den die eigentlich gar nicht hat!

Die Postbank vertritt sehr häufig Uraltforderungen, die häufig entweder verjährt oder verwirkt sind. Hierzu den Anwalt oder die Verbraucherberatung fragen.

Schick ihnen per Einschreiben/Rückschein ein konkretes Ratenzahlungsangebot mit der Bitte um Äußerung innerhalb von 14 Tagen. Überweise die erste angebotene Rate zur gleichen Zeit und vermerke das in dem Schreiben.

Je nach Höhe der Schuld und Höhe der Rate musst du allerdings ausrechnen, ob sich dadurch die Verpflichtung überhaupt verringert, oder nur Zinsen und Gebühren bedient werden! Bestehen die Verbindlichkeiten schon sehr lange, kannst du das Ratenzahlungsangebot auch mit einem Vergleichsangebot koppeln, zumindest aber mit einem Zins- und Gebührenstopp.

makrone26 
Fragesteller
 20.09.2013, 07:33

Ja das klingt gut, so mache ich das erstmal mal schauen was da rum kommt.

Dankeschön für die frühe Hilfe :)

mepeisen  20.09.2013, 17:51
@makrone26

Nein, mache das zunächst nicht. Zuerst wird hier geschaut, wer der Gläubiger ist, dann, welche Unfugsgebühren gestrichen gehören und danach macht man ein Angebot bzw. zahlt einfach.

Kodiak57  20.09.2013, 18:01
@mepeisen

Das schrieb ich doch in meinem letzten Absatz auch. Es muss erst überprüft werden, ob sich die Ratenzahlung überhaupt lohnt.

mepeisen  20.09.2013, 18:52
@Kodiak57

Also ich lese das da nicht wirklich raus, dass man auch die Höhe prüfen sollte. Zudem eine Randnotiz: Mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" tilgt man auch zuerst die Hauptforderung und dann am Ende Zinsen Und Co.

Goofy62  21.09.2013, 17:06

Mit diesem Ratschlag bringst Du die Dame in Teufels Küche!

Womöglich ist doch die Forderung längst verjährt, und wenn Du ihr jetzt auch noch rätst, ein Angebot zur Ratenzahlung vorzulegen, dann wird die eigentlich längst eingetretene Verjährung wieder aufgehoben - § 212 BGB! Vorsicht mit so etwas!

Bevor da so ein Quark unterschrieben wird, sollte immer geprüft werden, ob der Anspruch überhaupt gerechtferttigt ist - was bei diesen Postbank-Forderungen beileibe nicht immer der Fall ist! Da geht es oft um verjährte bzw. verwirkte Uraltforderungen.

Kodiak57  21.09.2013, 17:24
@Goofy62

Wenn für die Forderung ein Titel existiert, gilt dieser 30 Jahre! Mit jedem neuen Forderungsschreiben des Inkasso-Unternehmens starten diese 30 Jahre neu. Eine Verjährung ist daher relativ unwahrscheinlich. Die Forderung müsste dann aus der Zeit vor 1983 stammen und nie angemahnt worden sein!!

Hallo

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Ich bin überzeugt das Ihnen vom Inkasso viel zu viel Gebühren berechnet worden sind. Lassen Sie sich nicht einreden das die plötzlich vor der Haustür stehen. das darf nur der Gerichtsvollzieher nach einem Mahn und Vollstreckungsbescheid.

Teilen Sie dem Inkasso mit das die Forderungen nicht anerkennen. verhandeln Sie Ihre ratenzahlungen nur mit Ihrem Gläubiger (Postbank). Wenn alles nichts hilft, warten Sie ab ob Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, widersprechen Sie diesem und senden sie den Widerspruch an das ausstellende Amtsgericht.

Dem Gläubiger würde dann nur noch der kostenintensive Klageweg bleiben und ist zuvor in aller Regel zu Ratenzahlungen auf die Hauptforderung bereit. Bleiben Sie bei den Inkassokosten stur, diese sind so gut wie nicht einklagbar

Ausser weiterhin versuchen die zu erreichen kannst du da nichts machen, oder du wartest bis die vor der Tür stehen. Kann doch aber nicht sein das du da niemanden erreichst, ist doch eine eingetragene Frma dann muss doch auch jemand im Büro sein....vieleicht nach 8 nochmal versuchen....

makrone26 
Fragesteller
 20.09.2013, 07:32

Ja das Problem ist, die beziehen sich halt immer darauf, das ich den gesammten Betrag zahlen soll und das verstehe ich nicht, ich kann doch auch Raten zahlen -normalerweise bei einem Inkasso- oder sehe ich da was falsch. Klar weiß ich, von der Rchtslage, dass die dazu nicht verpflichtet sind, die Ratenzahlung anzunehmen aber Inso würde ja nichts nützen. Ich verstehe das alles nicht mehr und bin auch ratlos! :(

walthari  20.09.2013, 07:42
@makrone26

Inkassounternehmen sind schon recht unangenehm und soltle man vermeiden, ja...ganz doof sind die aber auch nicht und werden sich schon drauf einlassen wenn es keine Aussicht gibt den Betrag auf einmal zu bekommen.

Erstmal prüfen wer nun dein Gläubiger ist.

Fordere vom Inkassobüro die Gläubigervollmacht (§ 174 BGB) bzw. die Abtretungserklärung (§ 410 BGB) im Original.

Je nachdem welches Schreiben dich erreicht kann man sagen wer nun Gläubiger ist. Kommt die Gläubigervollmacht, so ist die Postbank dein Gläubiger und Ansprechpartner. Kommt die Abtretungserklärung so ist es Konsul Inkasso.

WICHTIG: Wenn ein Inkassobüro eine abgetretene Forderung übernimmt und selbst Gläubiger wird, so handelt es in eigener Sache. Es darf KEINE GEBÜHREN verlangen.

AUCH WICHTIG: Wenn die Postbank weiterhin Gläubiger ist so biete diesen Ratenzahlung an. Es gibt keinen Grund die Inkassowuchergebühren mitzutragen. Bedenke aber auch, dass der Schuldner keinen Anspruch auf Ratenzahlung hat. Dies liegt im billigen Ermessen des Gläubigers.

mepeisen  20.09.2013, 17:49

Schicke die Aufforderung, die die Abtretung/Vollmacht zuzusenden, als Einschreiben und drucke die Sendungsverfolgung aus.

Alles andere, also wie man denen die Ratenzahlung quasi aufzwiungt und was dabei wichtig ist, kann man später sehen. Klicke hier auf "Frage erneut stellen", wenn du neue Infos hast.

makrone26 
Fragesteller
 22.09.2013, 07:03
@mepeisen

Gestern kam dann das nächste Schreiben das die die Forderung- im Auftrag der Postbank-, was auch immer damit gemeint ist, "eintreiben" wollen. Das eine Ratenzahlung nur möglich ist wenn ich den Einkommensnachweis ausfülle....will ich nicht machen....und natürlich ist wieder eine Frist drin.....Irgendwie verstehe ich das nicht!