Holzfensterrahmen - der Lack blättert langsam ab: Reparatur auf wessen Kosten?
Es Handel sich um eine Mietswohnung und bald ziehen wir aus. Es ist eine Dachgeschosswohnung und alle Dachfenster sind aus Holz(Rahmen). Der Lack blättert nun langsam ab. Wir wohnen schon seit über 5 Jahren hier. Sonst hat es nirgendwo Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schimmel. Da wir in 14 Tagen umziehen, wollte ich mich mal informieren, ob wir das Schuld sind, oder ob das eine Alterserscheinung bei Holzfensterrahmen ist und eine "Verschleisserscheinung" ist und somit auf Kosten des Vermieters behoben werden muss. Weiß jmd Bescheid?
3 Antworten
von Innen, bist du für Zuständig, von außen der Vermieter, eine Länge der Mietzeitdauer spielt auch eine Rolle ! eine Verhandlung mit dem Vm. ist angebracht, (Kostenteilung) welche zahlen das Material, und du die Arbeit
eine Dose Farbe (Lasur) kostet nur 25,- €
Und das Abschleifen?!
das ist das kleinere Übel, wer hat denn, den "schlechten" Anblick ? bei solch eine "schwere Arbeit" ist schon manch eine "Eingeschlafen"
Holzfenster zu lackieren ist so das Dümmste, was man machen kann. Mit Ölfarbe streichen das Zweitdümmste. Ansonsten: innen Du, außen der VM.
Auch bei einer Klaisel im Vertrag, dass ich nur für Schönheitsreparaturen bis 80€ zuständig bin? Die Dinger schleifen und lackieren ist ja mordsarbeit und sicherlich nicht billig.
Für die Holzfensterrahmen ist der Vermieter zuständig.
Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir auch eine Begründung geben? Also weil eventuell eine Alterserscheinung oder sowas? Wenn die Vermieterin bei der Wohnungsübergabe deswegen rummeckert, hätte ich gerne eine Begründung parat warum Sie das selber zahlen muss ;-)
Das sind die Pflichten eines Vermieters, die gesetzlich geregelt sind und zur Instandhaltung gehört.
Hier hast du einen Link dazu:
http://www.stern.de/tv/mietrecht-was-muss-der-mieter-renovieren---und-was-nicht--3092914.html
Danke. Aber da steht Fensterrahmen von Innen Streichen muss der Mieter... Oder unter was fallen die Holzrahmen?
Ja, innen muss der Mieter streichen, wenn das vertraglich geregelt ist. (Schönheitsreparatur), ansonsten ist das zur Abnützung und daher kann es dir egal sein, wenn der nei was im Haus gemacht hat.
Im Vertrag stehen nur "kleine Schönheitsreparaturen" bis 80€. Damit bin ich ja dann aus dem Schneider?! Das ist für mich ne große Reparatur und mehr als 80€ :-/ Fensterrahmen werden nicht explizit genannt.
So ist es. Wünsche dir einen guten Umzug :-)
Danke dir :-)
Im Mietvertrag steht aber, dass ich für kleinere Schönheitsreparaturen bis 80€ zuständig bin. Damit bin ich doch aus dem Schneider?!