Kosten für Dachsanierung

7 Antworten

Bei einen Beschluss für die Dachsanierung muss auch die Finanzierung mit geregelt werden.
Vorher mal die Teilungserklärung durchlesen.
Normalerweise ist das Dach Gemeinschaftseigentum.

In diesen Zusammenhang auch die neuen energetischen Vorgaben beachten.

Hier wäre es sinnvoll einen Energieberater mit dazu zu nehmen, dieser darf dann auch die Zuschüsse oder Darlehen für die KfW beantragen.

Evtl. kann man auch gleich Solarkollektoren anbringen.

Haesilein1951  10.04.2010, 20:23

Finanzierung: (Rücklage, Sonderumlage, Darlehen, staatliche Zuschüsse)

es scheint sich ja um Eigentumswohnungen zu handeln und da werden die Sanierungskosten für das Dach auf alle Eigentümer umgelegt. Beim Dachfenster kommt es auf den Teilungsvertrag an. Dort ist festgelegt in wessen Verantwortung die Kosten für die Fenster liegen - Gemeinschaft oder Eigentümer. Die Dachsanierung hat keinen Einfluß auf die Nutzung der Wohnung, Dachdecker arbeiten von außen und nicht von innen, Beeinträchtigungen können allenfalls bei Sanierung (falls erforderlich) der Dachfenster auftreten.

Ihr habt anscheinend noch keinen Beschluss über die Dachsanierung herbeigeführt, was sinnvoll ist für DICH. Denn so kannst du deine Angelegenheiten noch mit einbringen. Ich selber hatte ein ähnliches Problem, ich beharrte damals, als mein Dachfenster der vermieteten Wohnung kaputt ging, weil das Dach bzw. der Dachablauf undicht war, dass das Fenster von der Gemeinschaft erstattet wird, weil es ganz klar zur Dachhaut gehört. ob dies RECHTLICH haltbar ist, weiß ich nicht. Aber falls wie gesagt noch kein Beschluss vorhanden ist, würde ich in der nächsten Eigentümerversammlung dies ganz klar ansprechen.


die Sanierungskosten werden, so meine Info, wieder umgelegt auf die Anteile, die man am Gesamteigentum hat.


Die Frage ist, ob der Mieter ausziehen muss, denn so eine Renovierung dauert ja nicht Monate. Ich würde einen Termin wählen, der vielleicht in die Urlaubsplanung des Mieters passt. Evtl. hat er ja Lust, in diesem Zeitraum zu verreisen. aber generell muss ein Mieter eine Renovierung hinnehmen. http://www.haufe.de/shop/ShopData/productpdfs/06330-0002_ReadingSample.pdf

wenn du unter diesem link mal nachguckst, werden hier 22% bei einer 6-monatigen Bauphase anerkannt. Das heißt, eine Dachsanierung müsste in 2-3 wochene erledigt sein, er kann sich dann auch nur für EINEN Monat eine Minderung ausbedingen udn diese dürfte in diesem Fall bei vielleicht 10% liegen... DAS sind Schätzwerte von mir, also keine rechtliche Auskunft!!! :-)

Weltenwandlerin  10.04.2010, 18:06

bei einer Dachsanierung wird ja nur die Einbretterung entfernt, also das, was über den Sparren liegt. Zumindest nennt man das Dachsanierung. Daher hat ja der Mieter oben fast keine Einschränkungen, bis auf den Einbau der Dachfenster, die aber auch innerhalb von einem Tag (so meine Erfahrung) durchgeführt werden.

DerHans  10.04.2010, 18:52

Der Mieter muss aber mindestens 3 Monate vorher informiert werden.

1. Da es sich bei dem Dach um Gemeinschaftseigentum handelt, erfolgt die Verteilung der Kosten gemäß dem in der Teilungserklärung festgehaltenen Schlüssel. Meistens sind dies die Miteigentumsanteile.

2. wie vor.

3. Die Mieter können die Miete mindern. Wenn aufgrund der Sanierung ein Auszug erforderlich ist bis auf 0.

4. Den Mieteausfall trägt zunächst der Vermieter, also du. Ggfls. besteht ein Ersatzanspruch gegen die Gemeinschaft. Das sollte aber dann doch ein beauftragter und bezahlter Anwalt überprüfen, da es dabei sehr auf den Einzelfall ankommt.

Die Dachsanierung ist natürlich eine Gemeinschaftsaufgabe. Dafür muss ja eine Rücklage durch das Hausgeld gebildet sein (Ist jedenfalls eine gesetzliche Vorschrift). Die Dachfenster sind ja einer bestimmten Wohnung zuzuordnen. Dem Mieter müsst ihr die Renovierung rechtzeitig mitteilen. Mindestens 3 MOnate im Voraus. Dann kann er entscheiden, ob er lieber auszieht, oder für einen überschaubaren Zeitraum ausquartiert werden soll. Die Auswechslung eines oder mehrer Fenster gehen durchaus ohne diese Maßnahme. Mietausfall kann man nur über Einanhmen aus Vermietung und Verpachtung als Verlust ausweisen.