Durchlauferhitzer defekt?Mieter oder Vermieter?
Mein Durchlauferhitzer ist defekt.Es kommt langsam aber sicher kein heißes Wasser mehr.Das Duschen würd zur Qual" Der Durchlauferhitzer ist fest in der Wohnung montiert, mit starkstrom.
Ist die Reparatur oder ein neuer Erhitzer Sache des Vermieters oder Sache des Mieters?
Muss sich der Mieter an den Kosten eines neuen Durchlauferhitzers oder einer Reparatur beteiligen?
In unserem Vertrag steht folgendes: "Erforderliche Kleinreperaturen an Teilen der Mieträumedie im ständigen gebrauch bzw. Zugriff des Mieters unterliegen sind dem vermieter anzuzeigen und vom Ihn zu beheben.Der Mieter hat die Kosten für die Kleinreperaturen zuerstatten, sofern diese pro einzelfall 65 € zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen.Die Jährliche Gesamtbelastung hierfür darf pro mietjahr eine Montasmiete (Grundmiete) nicht übersteigen.Einzurechnen in diese Gesamtbelastung sind die vom Mieter zu tragenden Kosten für eine Heizungswartung gem§5 abs. 2.
Hat diese Klausel Auswirkungen auf die Beteiligung an den Kosten?
Vielen Dank schon einmal für Ihren Antworten! Ich bin inzwischen schließlich schon ein wenig angefressen weil der Vermieter so lahmarschig ist.
Ich habe gesehen, dass es schon ein oder zwei Beiträge zum Thema Durchlauferhitzer gibt. Die Antworten in den Beiträgen sind mir jedoch nicht ausreichend.
9 Antworten
Der Austausch / die Reparatur eines fest montierten Durchlauferhitzers ist in jedem Fall Vermietersache. Der Gegenstand gehört mit zum Mietobjekt (wie die Heizung).
Die Reparatur wird den angegebenen Preis mit Sicherheit übersteigen, da hier der Austausch von fachkundigem Personal zu erfolgen hat.
Weise Deinen Vermieter auf den Mangel hin und bitte um eine möglichst zeitnahe Behebung des Mangels.
Ich hab mal so gewohnt wie Du und auch einen kaputten Durchlauferhitzer gehabt. Das mußte der Vermieter übernehmen, die Klausel mit dem Kleinzeug hatte ich auch im Vertrag. Durchlauferhitzer ist keine Kleinreparatur, sondern schon eine größere Sache. Neue gibts auch nicht für 65 Euro oder so. Also meiner Meinung nach muß der Vermieter schleunigst dafür sorgen, daß das geregelt wird. Anderenfalls kannst Du nämlich - nach Fristsetzung etc. - die Miete mindern. Geh mal zum Mieterverein oder zu Mieter-helfen-Mietern e. V., wenn Du da Mitglied wirst, beraten sich Dich i. d. R. noch auf Kulanz für das erste Mal. Gruß, q.
Also grundlegend kann er dich beteildigen. Da ein Fest eingebauter durchlauferhitzer allerdings mehr als 65€ Kostet dürften keine Kosten für dich aufkommen. Der Mieter ist pferpflichtet dir einen neuen Durchlauferhitzer einzubauen, da dies Duschen usw. ein Grundbedürfniss des Menschen ist! Ich wünsche dir noch viel Glück und hoffe das du bald einen neuen Durchlauferhitzer bekommst!
MFG
OB0796
Durchlauferhitzer ist eindeutig Sache des Vermieters!
Du kannst im übrigen ab dem Zeipunkt des eintretens des Mangels, spätestens jedoch ab Meldung an der Vermieter die Miete kürzen. Fruchtet das alles nicht würde ich die Reperatur erstmal selbst zahlen und mit den nächsten Mieten verrechnen.
Durchlauferhitzer ist Sache des Vermieters, an den Kosten muss sich der Mieter nicht beteiligen, da dieser teurer als 65 € ist.
Ansonsten kannst du, wenn du kein WW hast und dein VM nicht in die Pötte kommt, anteilmäßig die Miete mindern.