Hohe Nachzahlung Nebenkosten?

4 Antworten

3.400€, das macht bei ca. 50 Putzstunden pro Jahr knapp 70€ PRO STUNDE, wenn ich von nur EINER Reinigungskraft ausgehe (du hast aber sogar ReinigungsKRÄFTE geschrieben, meintests aber damit vermutlich mehr die Reinigungsfirma). Der Inhaber der Firma stellt ja nicht nur die jeweils 1 Stunde putzen in Rechnung, sondern will auch die Reinigungsmittel und Servicefahrzeugkosten samt Benzin bezahlt bekommen. Dennoch bei nur EINER Reinigungskraft schienen mir 70€ pro Einsatz etwas zu hoch, aber noch im Rahmen. Und nach meinen Erfahrungen brauchen die bei einem 5-Parteien-Häuschen allerhöchstens 40 Minuten inklusive kurzer Vorbereitungszeit für den schnellen Wisch mit ab und an Geländer abwischen.

Für dich zuvuyya sind 680€ NebenkostenNachzahlung natürlich klar ein "Hammer". (macht monatlich umgerechnet auch satte 57€ mehr an NK).

TROTZDEM, mein Rat: Gerade noch gerechtfertigt und falls tatsächlich vielleicht um 100€ zuviel für dich berechnet wird, DU müsstest beweisen (können), dass etwas an der Rechnung der Reinigungsfirma nicht stimmt / überhöht ist. Du hast zwar als Mieterin das Recht, gerade bei Zweifeln, dir die Abrechnung der Firma im EINZELNEN vorlegen zu lassen um sie zu verstehen, ABER Vorsicht, du stehst schnell auf der "Abschussliste" deines VMs, da der Mehrarbeit nicht mag.

Schluck die DICKE Pille und versuch wenn du keine Geldreserven hast einfach eine Nachzahlung in ein paar Raten zu vereinbaren, DAFÜR wird dein VM Verständnis haben.

fragnet2010  09.12.2019, 09:34

Ihre Auskunft ist so nicht korrekt. Und hören Sie auf, mit "Abschusslisten" des Vermieters zu argumentieren, wenn ein Mieter sein gesetzliches Recht in Anspruch nimmt.

Und, mit Verlaub, was hat das Lebensalter mit rechtlichen Kenntnissen zu tun?

pool56  09.12.2019, 12:44
@fragnet2010
..ist so nicht korrekt.

1. So OHNE nähere Angaben was denn bitte angeblich deiner Meinung nach nicht korrekt sein soll ist unbrauchbarer Blödsinn/Müll !

2. Ich habe lediglich zur VORSICHT geraten, da man eben schnell auf der Abschussliste steht, WENN man sein Recht in Anspruch nimmt, Das ist einfach "nur" die Tatsache ! Wenn sich die Rechnung als RICHTIG bestätigt, hat der Mieter ein sehr schlechtes Geschäft gemacht, wenn er "zum Dank" für seine Nachfrage wenige Monate später 1 Obdachloser sein kann. Ein Kündigungsgrund lässt sich schnell erfinden und danach auch durchsetzen. Der VM ist der mächtigere, er ist der Eigentümer! JEDER sollte VORHER genau abwägen wie hoch er ins Risiko gehen will!

Und, mit Verlaub, was hat das Lebensalter mit rechtlichen Kenntnissen zu tun?

3. Diese abschließende "Visitenkarte" wird AUTOMATISCH mitgesendet ! ...und trifft grundsätzlich immer zu. Ist doch EIGENTLICH leicht zu verstehen: Ältere haben mehr Erfahrung und daher mehr Kenntnisse, davon bleibt auch der rechtliche Bereich nicht ausgeschlossen!

Also bitte argumentiere HIER in Zukunft sachlicher und MIT Begründungen!

fragnet2010  09.12.2019, 21:49
@pool56

Ich bleibe dabei: Ihre Ausführungen zeigen wenig Sachkenntnis, dafür umso mehr subjektive Meinung. Ihr Alter ist nachgerade auch ganz sicher keine Fachkompetenz, auch wenn Sie dies immer wieder behaupten.

pool56  09.12.2019, 22:47
@fragnet2010

Ich habe nicht deinen erneuten Quatsch behauptet, dass das Alter Fachkompetenz wäre, sondern ich schrieb, Eigenzitat:

Ältere haben mehr Erfahrung und daher  mehr Kenntnisse, davon bleibt auch der rechtliche Bereich nicht ausgeschlossen!

Lass dir doch bitte von einem Partner langsam vorlesen, wenn du damit solche Schwierigkeiten hast! Aber auch gut möglich, dass du nur gerne andere ärgern willst.

Und ICH bleibe DABEI: Du und Sachkenntnis das passt nicht zu deinem Quatsch!

Diese Kosten sind weit überhöht. Sie müssen diese auf keinen Fall bezahlen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, wie die Hausreinigung geregelt ist.

(Die Hausverwaltung muss in der Regel nicht bei Ihnen nachfragen, wie die Hausreinigung organisiert wird.)

  • Legen Sie unbedingt schriftlich Widerspruch gegen den Nachzahlungsposten "Hausreinigung" ein.

Hausverwaltungen sind verpflichtet, wirtschaftlich zu agieren. Eine Hausreinigung für 3.400 Euro für ein 5-Parteien-Haus verletzt ganz offenkundig das Gebot des wirtschaftlichen Handelns.

  • Nehmen Sie bei der Hausverwaltung Einsicht in die Rechnungen.

Sofern es Ihnen nicht möglich ist, persönlich in den Räumen der Hausverwaltung Einsicht zu nehmen, fordern Sie Rechnungskopien an. Die Kopierkosten (circa 2,50 Euro pro Kopie) müssen Sie übernehmen.

  • Lassen Sie sich bei einem Mietrechtsanwalt beraten.
pool56  09.12.2019, 13:04

Quatsch:

Diese Kosten sind weit überhöht. Sie müssen diese auf keinen Fall bezahlen.

1. Die Mieterin hat die Rechnung bisher nicht gesehen und du schon gar nicht! So zu behaupten dass die Kosten weit überhöht sind ist bullshit ! Dir fehlen fast alle Angaben für die Rechnungsposten!!!

2. Dein 2. SATZ ist einfach nur außerordentlich dumm!!! Ob die Rechnung (auch in DER Höhe) berechtigt ist kannst DU nicht beurteilen! Im Zweifels-/Streit-Fall entscheidet das zuständige Amtsgericht, - nicht du! Dein falscher Rat verunsichert die FSin unnötig!

fragnet2010  09.12.2019, 21:38
@pool56

Ein sachlicher Ton und eine kenntnisreiche, hilfreiche Antwort von Ihnen wäre angemessener gewesen als Vokabeln wie "Quatsch", "bullshit", !!!!, "außerordentlich dumm", "nicht beurteilen", "nicht du!" usw.

Wie "Gute Frage" so schön schreibt: Schreibe respektvoll und hilf Deinen Mitlesern weiter.

pool56  09.12.2019, 22:35
@fragnet2010

Leute wie du, die gerade in diesem Rechtforum einen derartigen Quatsch, besonders Satz 2

Sie müssen diese auf keinen Fall bezahlen.

hinschreiben kann ich nicht noch als Bestätigung repektvoll behandeln. Mit so einem krassen FEHL-RATSCHLAG kannst du dem FS nur schaden ! Wenn du KENNTNISSE hättest, würdest du DEN Senf nicht getippt haben. Und dass du die Rechnung kennst (noch vor der FSin) ist höchst unwahrscheinlich!

Ein Richter (dem die Rechnung vorliegt) kann sagen ob die Rechnung zu bezahlen ist oder unter Umständen nicht, nicht du ! Du machst dich hier nur lächerlich mit deiner Falschaussage.

fragnet2010  10.12.2019, 08:50
@pool56

Auch wenn Sie gern exzessiv Text fetten und Versalienschreibung bevorzugen und damit schriftlich anschreien – auch das ist kein Ausweis Ihrer Kompetenz.

pool56  10.12.2019, 11:34
@fragnet2010
schriftlich anschreien

ist zwar auch Quatsch ! - aber damit kannst du wenigstens keinem FS schaden und in die Schulden treiben mit DEINER auffälligen Inkompetenz ...und somit 1 positiver Fortschritt bei jemand wie dir.

Was steht in deinem Mietvertrag (oder in der Hausordnung) darüber, wer für die Hausreinigung zuständig ist?

....ich möchte noch erwähnen, dass meine Wohnung insgesamt sehr klein ist. Nämlich ca. 35 Quadratmeter. Und ich zahle 450 Euro warm an Mietkosten pro Monat.