Nebenkostennachzahlung für 4 Monate von 292 € Wie kann das sein?


30.09.2020, 12:29

Hier ein Bild von der Abrechnung

10 Antworten

Von Wucher kann nicht die Rede sein, zumal nur das abgerechnet werden darf, was tatsächlich ausgegeben wurde. Es muss für jeden einzelnen Posten einen Beleg geben und die Hausverwaltung muss Dir Einsicht in die Belege in deren Räumen gewähren. Mach einen Termin, geh dort hin und fotografiere ab oder lass Dir kopieren, was Dir komisch vor kommt.

Frischwasser 25,50 € pro Monat kommt, wenn man es aufs ganze Jahr hoch rechnet gut hin.

Bleibt eine Differenz von 214 € für Abwasser und Niederschlagswasser. Dass die Abwassergebühren in vielen Kommunen sehr hoch sind und oftmals ein mehrfaches der Kosten für das Frischwasser ausmachen, ist üblich. Insofern wäre auch dieser Posten nicht in Zweifel zu ziehen, wenn der Beleg korrekt zu Grunde gelegt und korrekt auf Bewohner und Zeitraum aufgeteilt wurde.

Die Versicherungsprämie für die Wohngebäudeversicherung erscheint mir auch dann noch hoch, wenn darin noch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten ist. Beides zusammen für ein 5-Parteien-Haus sollten ca. 700 bis 800 € pro Jahr ergeben. Differenz somit um die 300 €. Allerdings kann man das von der Ferne gar nicht beurteilen. Auch hier ist Belegeinsichtnahme und ggf. Versicherungsvergleich erforderlich, um zu beurteilen, ob hier nicht viel zu teuer versichert ist.

Bleiben noch die Heizkosten, die Du gar nicht erwähnst. Diese sind es nämlich meist, wenn eine Wohnung nur für einen Teil eines Jahres gemietet wurde. Bei Dir sind es die 4 letzten Monate, wovon also mindestens 3 kalte Monate enthalten sind. Ich erinnere mich an einen schon frühzeitig ziemlich kalten November und der Dezember war normal winterlich. Gab es bei Dir im Oktober schon viele zähe Herbstnebel? Dann wäre es ohne weiteres möglich, dass es gerade die Heizkosten sind, für die Dir die sommerlichen Vorauszahlungen fehlen, die über ein ganzes Jahr betrachtet einen Ausgleich ergeben. Du zahlst im Sommer je Monat genausoviel, wie für die Wintermonate, obwohl im Winter sehr viel höhere Kosten anfallen. Fehlt die sommerliche Vorauszahlung ganz oder zum größten Teil, ergibt sich praktisch immer eine hohe Nachzahlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es geht mir auch gar nicht um die Heizkosten. Wie gesagt, wenn ich Wasser auf 25,50 x 4 Monate rechne, dann komme ich auf 102 € aber die haben 316 € Wasser für 4 Monate berechnet und nicht für ein ganzes Jahr! Wenn ich dann noch die Gebäudeversicherung nach meinem Anteil auf 5,08 € für 4 Monate reduziere, dann komme ich auf eine Nachzahlung mit Heizkosten auf 58,22 € und nicht 292€! Insgesamt mit Vorauszahlung hätte ich dann 458,22 € Nebenkosten für 4 Monate gehabt.

Ich habe ein Bild von der Abrechnung mal eingestellt

@Johanmiller

Versicherung: 

Hier fehlt der Verteilungsschlüssel. Rechnet man nach, erkennt man, dass die 76,30 € der Gesamtbetrag für Deine Wohnung sind und Du zahlst davon den Anteil für 4 Monate. Es kommt mir recht ungewöhnlich vor, dass jede Wohnung einzeln versichert ist. Insofern könnte man diese Position überprüfen. Rechnet man diese Position auf das ganze Jahr über alle m² (565,95) hoch, ergibt sich ein Betrag von 1233,77. Dieser Betrag wäre aufgrund der hohen Wohnfläche durchaus plausibel.

Wasser:

Hier steht doch ausdrücklich Schmutzwasser/Trinkwasser. Es geht also um beides. Da erscheint mir die Menge von 1194,90 übers ganze Jahr nur dann plausibel, wenn jede Wohnung nur von einer Person bewohnt wird. Und was sagt das Amtsblatt aus? Monatlich 25,50 €? Dann wurden Dir alle 12 Monate berechnet + 10 € für zusätzliche Person, obwohl Deine Freundin nur bei Dir zu Gast war. Nach diesem Schema wären es tatsächlich nur 102 €, die Du zu zahlen hättest. Hier liegt vermutlich der Fehler. Rund 200 € zu viel. Somit blieben rund 100 € als Nachzahlung für die 4 Monate und dann gibt es nichts mehr zu meckern.

In der Reklamation würde ich mich genau darauf konzentrieren. Die Versicherung erscheint mir hingegen unbedeutend.

@bwhoch2

Was ich mich Frage ist, woher die das wissen wollen, dass meine Freundin zu Besuch war....

@Johanmiller

Spione? Zum Beispiel die lieben Mitbewohner im Haus?

Ansonsten sind die 10 € doch wirklich zu vernachlässigen, oder?

@bwhoch2

Aber du sagst doch selbst, dass es 102€ sind.

@Johanmiller

Es geht darum, dass Du Dich um die falsche Berechnung der Wasserkosten kümmern sollst, aber meiner Meinung nach solltest Du Dich darauf beschränken und nicht auch noch um die 10 €, die Dir mutmaßlich für Deine Freundin untergejubelt wurden..

@bwhoch2

Ja, aber ich meinte wo siehst du die 10€? Meinst du weil 25,50 x 12 = 306 ist und 316 da steht? Ich verstehe es aber so, dass statt 25,50, wenn eine Person mehr im Haushalt ist 35,50 berechnet werden, pro Monat.

@Johanmiller

Ja, so habe ich das gemeint.

Aber nochmal ganz grundsätzlich: Einfach mal pauschal 25,50 € pro Person für Wasser und Abwasser abzurechnen, das geht doch nicht. Sich dann auf eine Gebührensatzung einer Stadt zu berufen, das ist einfach nur schräg.

In jedem Haus gibt es eine Wasseruhr des Wasserlieferanten. Darüber wird ermittelt, wieviel Wasser ein Haus verbraucht. Je m³ Wasser wird ein bestimmter Preis zzgl. 5 % Mwst. verlangt. Dazu gibt es meist noch eine Grundgebühr im unteren zweistelligen Bereich, also um die 10 € pro Monat.

Das Abwasser wird auf Basis des Wasserverbrauchs berechnet. Ebenfalls eine Gebühr pro m³.

Die Gesamtrechnung wird dann auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Entweder aufgrund von Wasserzählern, die in den Wohnungen verbaut sind oder, wenn das nicht geht, nach m² Wohnfläche oder nach Personenzahl in den Wohnungen, wobei letzteres zwar gerechter erscheint, aber oft schwierig zu belegen ist. Wann und wie lange wohnten wie viele Personen in einer Wohnung? Eben wie bei Dir.

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass eine Person ca. 40 m³ Wasser pro Jahr verbraucht. Zwei Personen dann doppelt soviel. Geht man mal von ca. 5 € für Wasser und Abwasser aus, wären das 200 € pro Jahr für 1 Person.

Kläre doch mal, welch komische Satzung hinter der Gebührenberechnung steckt. Es sieht nicht so aus, als ob der tatsächliche Verbrauch des Hauses zu Grunde gelegt wird.

@bwhoch2

Ja also wenn du 200€ Wasser im Jahr veranschlagst, dann muss ich ja schon viel mehr zahlen! Für 4 Monate 316€ Wasser zu berechnen ist einfach nur dreist.

Zudem habe ich keine Rückmeldung von der Hausverwaltung erhalten. Ich habe gestern eine Mail geschickt und keine Rückmeldung erhalten. Am Telefon mit mir sprechen wollte die auch nicht.

Ohne eine genaue Aufstellung kann man Dir nicht wirklich antworten.

Du hast nicht erwähnt, ob auch die Heizkosten über die Nebenkosten abgerechnet werden. Ob der Anteil an der Wohngebäudeversicherung stimmt, kann man auch nur sagen, wenn man weiß wie hoch die Kosten sind. Wie es sich anhört, ist auch der Strom über die Nebenkosten abgedeckt.

Du kannst in jedem Fall Einsicht in alle Rechnungen nehmen.

Ich hatte keinen Stromzähler und der Strom ist auch nicht abgerechnet, außer der Allgemeinstrom. 234 € sind Heizkosten und da wurde der Gaspreis vom 04.09.2020 für die Abrechnung genommen.

Wiederspruch einlegen und Einsicht in die Rechnungen verlangen. Das ist dein Recht. Bei so einer Summe über den Zeitraum findest Du garantiert den Fehler ohne Fremde Hilfe. Ausserdem Rechnen manche Vermieter selber nach wen jemand sowas verlangt. Egal was passiert, fordere dein Recht ein, denn da läuft gewaltig was schief

Was steht denn in dem Mietvertrag: Monatliche Vorauszahlungen oder Zahlung einer Pauschale? Über Vorauszahlungen ist abzurechnen, über die Pauschale nicht.

Gerundet 4,75 EUR m²/Monat für Betriebskosten sind das Doppelte des Normativs.

Bitte eine Kopie der Abrechnung hier einstellen, dann sehen wir weiter.

Muss ich mal nachschauen... Bin aber gerade nicht Zuhause.

Vielleicht ist das aber die Nebenkostenabrechnung schon bis Ende August?

Und die Kosten für die Gebäudeversicherung ist absolut in Ordnung (für jährlich), denn so eine Versicherung ist ziemlich teuer für ein Mehrfamilienhaus - ist es schon bei einem Einfamilienhaus.

Für das ganze Jahr kämen ja auch die Wasserkosten mit 316 Euro fast hin ...

Da steht aber Abrechnungszeitraum 01.09.2019 - 31.12.2019.

@Johanmiller

Vielleicht haben die sich da einfach vertan - weil das zwar der übliche Abrechnungszeitraum wäre - aber du ja mittlerweile ausgezogen bist. Also nachfragen, wenn telefonisch nicht erreichbar, dann per Mail oder Brief. Vorher aber auch nichts bezahlen.