Wasserkosten, Wasserabrechnung wenn der Nachbar baut?

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Wie soll, laut Gesetz, dieses Bauwasser vom normalen Gebrauchswasser getrennt werden, und separat abgerechnet werden?

Das Bauwasser muss durch entsprechende Zähleinrichtungen oder seperat abzurechnenden Anschluß erfasst und natürlich vom Bauträger bezahlt werden. Es handelt sich hierbei nicht um gemeinschaftliche Kosten.

Und kann ich eine Wasseruhr einbauen lassen, und nur meinen eigenen Verbrauch bezahlen?

Wenn in der Teilungserklärung sinngemäß formuliert ist, dass die Wasserleitung ab dem Abzweig der Steigleitung zum Sondereigentum gehört, kannst du einen Wasserzähler einbauen lassen. Andernfalls bedarfst du der genehmigenden Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung.

Damit ist Dir aber nicht geholfen, weil ein einzelner Zähler keine Auswirkungen auf die Abrechnung hat. Das wäre nur dann der Fall, wenn alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Geholfen wäre Dir also mit einem Einbau nur in Deiner Wohnung nicht.

Was kann ich machen, wenn die Hausverwaltung sich dagegen sperrt?

Der Einbau von Wasserzählern ist keine Frage, die von der Hausverwaltung entschieden wird, sondern eine Frage, die nur die Wohnungseigentümerversammlung entscheiden kann. Der Hausverwalter ist verpflichtet, diesen Punkt auf Antrag eines Wohnungseigentümers auf die Tagesordnung zu nehmen, weil hier abweichend von § 24 Abs. 2 WEG (Minderheitenquorum) die Forderung ordnungemäßer Verwaltung entspricht (OLG Hamm, OLGZ 73, 423).

Der Wohnungseigentümer kann ggf. eine Änderung des Verteilerschlüssels verlangen, wenn es gem. § 10 Abs. 2 oder 14 Abs. 1 zu unbilligen Härten kommt.

PS: Du solltest zuerst einmal einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Denn ob die Kosten tatsächlich nach m² aufgeteilt werden sollen, oder ob Zähleinrichtungen im Zusammenhang mit der Baubeschreibung dort sogar vorgeschrieben und ggf. vom Bauträger noch einzubauen sind, kann dir hier schon Aufschluß geben.

Das Bauwasser wird aus einem Hydranten an der Straße bezogen, da brauchst Du Dir um die Abrechnung keine Gedanken machen. Die Baufirma wird direkt mit den Stadtwerken abrechnen.

Die Wasserpreise unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich. Zudem setzen sie sich aus den Kosten für Trinkwasser und Abwasser zusammen. Wenn man einen Garten hat, versickert ein großer Teil des Regenwassers, dafür muß man dann auch kein Abwasser bezahlen. Bei einem Stadthaus mit möglicherweise versiegeltem Parkplatz im Hof sieht die Sache dann schon ganz anders aus, weil nun der vollständige Niederschlag durch die Kanalisation fließt. Denn die zubetonierten Flächen werden bei der Abwasserberechnung mit berücksichtigt.

Bei Euch im Haus werden die Wasserkosten nach der Wohnfläche berechnet. Das steht im Mietvertrag und ist Euch auch bekannt gewesen. Es ist also unerheblich, wie oft Du wäschst oder Dein Mann eine Tütensuppe zubereitet, hat auf Euren Anteil der Wassergesamtkosten keinen Einfluß. Einen Rechtsanspruch auf eine eigene Wasseruhr habt Ihr nicht - aber die Hausgemeinschaft könnte sich ja dazu entschließen. Aber der Einbau wird teuer werden.

Hallo! Wir sind die Eigentümer, und sind vom Bodensee nach Berlin gezogen. Wir hören immer nur, wie günstig und billig doch Berlin im Gegensatz zu Baden-Württemberg ist. Beim Wasser sind sie hier jedoch erschreckend teuer. Das Einbauen einer Wasseruhr kostet 150 Euro (samt Uhr, der Klempner war gerade da), und diese Mini-Investition hätten wir im Nu wieder raus. Meine Frage lautet eigentlich nur, ob die Hausverwaltung einem daran hindern kann, den eigentlichen Verbrauch zu bezahlen? Können sie einen zwingen, die m²-Berechnung zu akzeptieren?

@Dunacsilla

ja. siehe meine Antwort.

Und kann ich eine Wasseruhr einbauen lassen, und nur meinen eigenen Verbrauch bezahlen? Was kann ich machen, wenn die Hausverwaltung sich dagegen sperrt?

einbauen kannst di eine eigene Wasseruhr, aber abrechnungsrelevant ist sie nicht. Es geht nur über einen Beschluss der versammlung, daß alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet werden.

Aber das nützt jetzt nichts. damit der Verursacher mehr Wasser bezahlt braucht es zum einen die Fairneß des verursachers und zweitens einen Beschluss.

Ihr habt doch sicherlich einen eigenen Stromzähler. Dann solltet Ihr auch eigene Wasseruhren haben.

Was die Wasserkosten ausmachen kann man nichts sagen, Ihr müsst den Verbrauch angeben.

Wenn das Dachgeschoss ausgebaut wird, dann wird der Beton doch sicherlich schon angeliefert. Ansonsten müssen während der Bauzeit für Strom und Wasser separate Zähler vorhanden sein.

Was eine eigene Wasseruhr anbelangt, so geht das sicherlich über die Eigentümerversammlung. Abrechnung pro m² ist in Eurem Fall schlecht. Ihr zahlt die anderen.

sie schreibt doch - es gibt keine Wasseruhren.

der einbau von wasseruhren ist m. E. auf der nächsten eigentümerversammlung zu besprechen. das muss m. E. gemeinschaftlich beschlossen werden.

Und wie deckst sich das mit einem kleinen Artikel den ich mal gelesen habe, dass man in Deutschland ein Recht darauf hat, seinen eigenen Verbrauch zu bezahlen, und dass man eine Berechnung nach m² nicht akzeptieren muss? Wenn die Eigentümerversammlung dagegen stimmt? Es ist doch klar: Jene Eigentümer die exzessiv Wasser verbrauchen, wollen das auf Kosten der anderen tun. All die die sparen, wollen selber bezahlen. Kann ich mir eine Wasseruhr einbauen lassen, und darauf bestehen, dass nur der eigene Verbrauch berechnet wird? Danke!

@Dunacsilla

Kann ich mir eine Wasseruhr einbauen lassen, und darauf bestehen, dass nur der eigene Verbrauch berechnet wird?

sicherlich nicht, wenn die anderen eigentümer damit nicht einverstanden sind. ihr seid ja eine eigentümerGEMEINSCHAFT.. das war dir ja bekannt, als du dort eigentum erworben hast. verbindlich antwortet dir aber nur aber ein fachanwalt in dieser richtung.