H&M Ladendiebstahl

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst davon ausgehen, daß es ein Strafverfahren geben wird. Allerdings wird dieses am Ende nach § 45 JGG eingestellt werden. Eine kleine Auflage wird es aber vermutlich geben. Sofern Du nicht schon über Einkommen verfügst, also in der Ausbildung bist, werden es wohl Sozialstunden werden. Geldstafen gibts bei Jugendlichen gar nicht.

Einen EIntrag im Führungszeugnis gibts auch nicht. Bei Jugendlihcen nur in absoluten Ausnahmefällen. Und da es eine Verfahrenseinstelung wird, wird es auch keine Gerichtsverhandlung geben.

Die Eltern werden nur einen allgemein gehaltenen Brief erhalten, daß gegen Dich ein Verfahren wegen Diebstahls läuft. WAS geklaut wurde, wird da nicht drin stehen.

Zu allem weiteren lies bitte auch meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen

Sind Eure Personalien eigentlich irgendwo aufgenommen worden? Wenn nicht, können die Euch nicht anzeigen, und Eure Angst (die ich Euch ein wenig gönne) ist umsonst.

Brief geht an euch. Geldstrafe und Sozialstunden evtl. Wochenendarrest. Je nachdem wie der Staatsanwalt gelaunt ist. Das wird im Bundeszentralregister eingetragen.

die strafe wird nicht sehr hoch ! der brief wird wohl an euch addressiert sein ! steht als absender natürlich gross STAATSANWALTSCHAFT drauf ! vielleicht kriegt ihr einen strafbefehl das ist ein brief wo drinsteht was eure strafe ist ! dann gibt es keine gerichtsverhandlung. briefe brauchen schon etwas zeit - ihr seit ja nicht die einzigen die wegen dummheit in den knast wollen . . . wenn ihr so bei gericht redet wird die strafe echt nicht hoch !