Minusstunden nach Vertragsende?

8 Antworten

Sollte dir vom Gehalt abgezogen werden - automatisch.

Oder hast du das Gehalt stets am Monatsanfang für den ganzen Monat erhalten?

dana0796 
Fragesteller
 24.11.2017, 09:35

Ich habe meinen Gehalt eben erhalten jedoch ohne einen Abzug

dana0796 
Fragesteller
 24.11.2017, 09:38
@dana0796

Es war ein Basislohn für den ich 12std die Woche arbeiten musste ..

Es kommt darauf an, wer die Minusstunden zu verantworten hat. Hat der AG dich bspw. nicht eingeteilt bzw. dir keine Arbeit gegeben, ist es sein Problem. Sind die Minusstunden dein Verschulden, dann ist es dein Problem.

ich gehe mal davon aus, das Du Deine Arbeitskraft angeboten hast und der Arbeitgeber sie nicht in Anspruch genommen hat (durch Nichtabruf, Nichteinteilung)  - dann befindet er sich im Annahmeverzug udn muss den Lohn zahlen ...

dana0796 
Fragesteller
 24.11.2017, 09:38

Es war ein Basislohn für den ich 12std die Woche arbeiten musste .. und mein Gehalt kam eben normal ohne jegliche Abzüge.

Wenn Du die Arbeitskraft angeboten hast, ist es ein Risiko des Arbeitgebers nach § 615 BGB, also Unternehmer-Risiko.

So muß das ganz normal bezahlt werden.

Bei Teilzeitkräften trägt der Arbeitgeber das Risiko, besonders dann wenn seine Einsatzplanungen zu deinen Ungunsten ausgelegt werden.

Solltest du von dir aus die Minusstunden verursacht haben, die nicht mit einer Einsatzplanung zusammenhängen, kann es anders aussehen.

Dazu fehlen aber Details wie zum Beispiel die Minusstunden entstanden sind.

dana0796 
Fragesteller
 24.11.2017, 09:38

Es war ein Basislohn für den ich 12std die Woche arbeiten musste .. und mein Gehalt kam eben normal ohne jegliche Abzüge.

Familiengerd  24.11.2017, 13:21
@dana0796

@ dana0796:

Das ist keine Antwort auf die relevante Frage, wodurch die Minusstunden entstanden sind, wer also die "Verantwortung" trägt!

Wurdest Du zu weniger Stunden eingeteilt, als es vertraglich vereinbart wurde, ist der Arbeitgeber verantwortlich, und Du musst nichts "zurückzahlen".

Sind sie entstanden, weil du von Dir aus weniger gearbeitet hast, liegt das in Deiner Verantwortung, und der Arbeitgeber dürfte aufrechnen.

Grundvoraussetzung für eine mögliche Rückforderung ist aber, dass es überhaupt ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto gibt (und sich der Arbeitgeber die Stunden nicht nur notiert hat); kein Arbeitszeitkonto - keine Minusstunden!