Hilfe zu Willhaben?

3 Antworten

Der erste Käufer ist vollkommen im Recht. Er hat einen gültigen Vertrag, und wenn er den irgendwie beweisen kann, dann hat Dein Freund ein Problem. Denn der erste Käufer kann auf Erfüllung klagen.

Keine Ahnung, was der Säbel gekostet hat, aber allein die Gerichts- und Anwaltskosten dürften darüber liegen.

Und dann kommt natürlich noch die Erfüllung. Die ist in dem Moment möglicherweise unmöglich. Dann kann er nach § 280 BGB (Achtung, das ist Deutschland, aber ich denke, das wird in Österreich nicht viel anders sein) Schadenersatz verlangen. Wie hoch der ist, kann man nicht so aus dem Stehgreif sagen. Wenn es ein anderes Objekt gibt, dann könnte es sich an dem Preis orientieren.

Es gab einen Interessenten der einen Preis bot und er hat auch das Geld Überwiesen

Also haben sich beide darauf geeinigt, dass zu diesem Preis das Teil verkauft wird? Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, den dein Freund zu erfüllen hat. Selbst wenn eine Minute später Dagobert Duck seinen gesamten Geldspeicher bietet.

Den Straftatbestand des Betrugs sehe ich nicht als erfüllt, das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

So wäre zumindest die Rechtslage in Deutschland.

Wenn das Geld wieder restlos zurück überwiesen wurde, gibt es kein Problem. Dann kann man nicht von Betrug reden.

tinalisatina  27.06.2019, 15:01
gibt es kein Problem

Wie kommst Du dadrauf? Hier wurde ein Vertrag nicht erfüllt.