Haftet Ebay bei gehacktem Konto?

8 Antworten

Haften wird ebay selbst natürlich nicht...
Aber du selbst auch nicht.

Es wird dann erstmal geklärt werden müssen wie der Zugriff auf dein Konto erfolgt ist. Heißt du da zum Beispiel Kodex79 und dein Passwort war auch Kodex79, dann wäre das natürlich recht fahrlässig und dämlich. Oder aber du hast an einem öffentlichen Computer ebay genutzt und dich dort dann nicht ausgelogt.

Hast du aber "alles richtig" gemacht, dann trifft dich erstmal keine Schuld und es ist Aufgabe der Polizei/Staatsanwaltschaft den Täter zu überführen.
Du bist aktuell eben lediglich der erste Ansprechpartner, da es dein Konto war. Nun müsste dir der Anwalt aber erstmal beweisen das du der Verursacher/Täter bist.

Teil es dem Anwalt so mit und erstatte am besten selbst auch Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei.

Teile dem Anwalt mit, dass du selbst Opfer bist indem dein ebay Konto gehackt wurde und du sofort nach Kenntnisnahme eBay über den Fall informiert hast und auch selbst die Passwörter geändert hast - hast du hoffentlich.

Da du eben kein Kaufvertrag mit dem Käufers abgeschlossen hast, kann dieser selbstverständlich auch nicht auf Herausgabe des Geldes oder des Artikels drängen.

Warum redest du nicht einfach Tacheles?

Nun bist du ja erst seit heute hier. Aber natürlich ist ganz klar, dass für die Leute, von denen du dir Tipps erhoffst, Fakten wichtig sind.

Mir persönlich ist es doch völlig egal, ob für 1.300,- eine Uhr, ein Rechner oder eine LKW-Ladung Klopapier verkauft wurde.

Fakt ist: Du bist NICHT der Verkäufer. Du hast hast NICHTS in der Art angeboten? Du gehst davon aus, dass dein eBay-Konto gehackt und zum Betrug missbraucht wurde. Habe ich das soweit richtig verstanden?

Wie oft bist du auf eBay - zum kaufen, verkaufen oder auch nur zum Gucken?

Und jetzt kommen bereits ein paar Dinge die ich so nicht nachvollziehen kann. Vielleicht kannst du dazu noch etwas sagen?

Nehmen wir also an, dein Konto wurde geknackt, die Betrüger haben über das Konto fiktive Ware verkauft und du wusstest von nichts.

Dann hätten wir folgende Situation: Es gibt einen Käufer der den Kaufpreis für die gekauft Ware auf jeden Fall (an wen auch immer) überwiesen hat.

Wird die Ware nicht geliefert, wendet man sich doch zunächst einmal an den vermeidlichen Verkäufer, also an dich.

War das nicht so oder warum erscheint dir diese Information, so unwichtig, dass du sie nicht für erwähnenswert betrachtest?

Überhaupt wären ein paar Daten, wann wo wie was passiert ist sicher nicht schlecht gewesen.

Du schreibst: Nachdem es mir aufgefallen ist meldete ich das direkt eBay. "Ich soll mir keine Sorgen machen„....

Ich frage: Was ist dir aufgefallen und wann? Nach einem Verkauf wirst du durch eBay in einer Mail an deine private Mailadresse.

Das sieht dann etwa so aus:

Ihr Artikel wurde verkauft: Audrey Hepburn-Fotografien Einer Legende von Nick Yapp (Gebunden)

Ihr Artikel wurde verkauft

Hallo XXXXXXX,

bitte warten Sie mit dem Versand des Artikels, bis Sie die Zahlung erhalten haben. Wir senden Ihrem Käufer eine Zahlungserinnerung. Bitte geben Sie ihm 4 Tage Zeit, um Ihren Artikel zu bezahlen. Alles Wichtige rund um Ihren Verkauf sowie die Lieferdresse des Käufers finden Sie unter:

"Mein eBay - Verkauft"

Diese Benachrichtigung müsstest du bekommen haben - richtig?

Nehmen wir zu deinen Gunsten an, dass du dich durch die Nachricht informiert, an den eBay-Kundenservice gewendet hast, um die Sache zu klären.

In dieser Benachrichtigung findest du neben den typischen Artikeldaten:

_____________________________________________________________________

Artikel: Audrey Hepburn-Fotografien Einer Legende von Nick Yapp (Gebunden)

Verkaufspreis: EUR 25,70

Artikelnummer: 182475306524

Verkauft am: 29. Mrz. 2017 Verkaufte Stückzahl: 1

Käufer: XXXX und Käufer kontaktieren

_______________________________________________________________________

Offensichtlich hast du den Käufer nicht kontaktiert - Warum nicht? Du hättest doch den Käufer problemlos mit 2-3 Sätzen darüber informieren können, dass du von Betrug ausgehst und die Sache bereits an eBay weitergegeben hast.

Es gibt zwar keine gesetzliche Informationspflicht - aber bestimmt eine moralische.

Jetzt haben wir folgende Situation: Das die Voraussetzungen für den Straftatbestand erfüllt wurden, ist glaube ich unstrittig.

Es gibt zudem ein Betrugsopfer, dass um 1.300,- EUR betrogen wurde.

Du bist letztendlich auch Geschädigter, insoweit,, als das Knacken fremder Konten unzulässig ist. Und das sicher erst einmal alle an den halten, dem sie habhaft werden können, hast du ja erlebt.

Was ich mir aber nicht vorstellen kann ist, dass eBay dir geraten hat, die keine Sorgen machen zu müssen.

Ich sage dir auch gerne warum. eBay ist weder Vertragspartner, noch darf eBay Rechtsberatung anbieten. Und zum Schluss, handelt es sich beim eBay-Kundenservice um eine Dienstleistung durch durch einen Drittanbieter.

Wenn im eBay Call-Center nicht alles Juristen sitzen, muss man sich die Frage stellen, ob der eBay-Berater über die juristischen Fähigkeit verfügt, die Angelegenheit derart runterzuspielen und zu verharmlosen.

Die Zahlungsauffrorderung durch den Anwalt kann doch nur heißen, dass der Geschädigte auch 4 Wochen nach dem Betrug nicht hinreichend über eBay informiert wurde.

Fakt ist auch, dass wenn sich der tatsächliche Sachverhalt nicht umgehend klärt, der Anwalt wahrscheinlich ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen dich eröffnet.

Was hat man dir bei eBay im Bezug auf dein Konto erklärt. Du weißt ja nicht einmal ob weiterer Missbrauch ausgeschlossen werden kann.

Du schreibst: Jetzt vier Wochen später, bekomme ich ein Schreiben vom Anwalt des Geschädigten... Zahlungsaufforderung, blablabla.

Genau um BlaBla geht es hier jedenfalls nicht. Das wirst du spätestens merken, wenn du eine Vorladung durch die Polizei wegen des Verdachts auf Betruges im Briefkasten hast.

Hier geht es nämlich zum einen um Betrug als Straftat nach dem StGB und um zivilrechtliche Belange, für die das BGB zuständig ist.

Ob und was so passiert ist, wie du es schilderst weiß ich nicht. Das ist auch für mich nicht relevant.

Was ich dir aber aufgrund meiner Erfahrung versichern kann ist, dass du eine Geschichte vorträgst und die wirklich wichtigen Details nicht einmal ansatzweise erwähnst.

Nach dem Motto, der Käufer hat eben Pech gehabt, ich brauche mir keine Sorgen zu machen, aber mal nachfragen wo ich stehe, kann ja auch nicht schaden.

Das ist mir alles zu schwammig. Aber vielleicht kannst du mich durch weitere Aussagen zur Sache überzeugen meine Meinung zu ändern. Versuchs mal.

Hier musst Du dringend alle Schritte abarbeiten:

http://pages.ebay.de/help/account/securing-account.html

Und als erstes ebay melden mit diesem Formular:

http://pages.ebay.de/help/account/securing-account.html

Ebay haftet bei Überweisung für nichts. Der Käufer muss Anzeige erstellen an den Inhaber des Bankkontos, auf das er überwiesen hat. Du bist auch nicht dafür verantwortlich, wenn sich bei ebay jeder einhacken kann.

Kodex79 
Fragesteller
 14.05.2018, 16:58

Hi, mein eBayKonto ist zunächst direkt gesperrt....Das habe ich angefordert. Alle Passwörter geändert,, auch Email-Account, PayPal usw.

dresanne  14.05.2018, 18:30
@Kodex79

Ist in Ordnung. Ebay verständigt Dich, wenn Dein Konto wieder freigegeben ist und der verkaufte Artikel wird auch gelöscht.

Ich glaube nicht, dass dein Konto gehackt wurde. Wahrscheinlich bist du auf irgendeinen Betrüger im Internet hereingefallen, dem du deine Daten gegeben hast, vielleicht auch noch eine Kopie deines Personalausweises. Dann sind die Daten mißbraucht worden.

Denke mal nach, wem du wann aus welchem Grunde eine Daten gegeben hast.