Autoverkauf - Käufer bringt seine Kennzeichen mit - Korrektes Vorgehen?

8 Antworten

Wie "michiX" schon sehr richtig beantwortet hat, solltest du erstmal das Fahrzeug abmelden. 

Danach, also nach dem endgültigen Verkauf des Fahrzeugs, kann der neue Besitzer seine Ü-Kennzeichen anbringen, und vom Hof reiten.

Wenn du ein Fahrzeug mit Kennzeichen verkaufst, bist du solange in der Haftung, wie das Fahrzeug nicht Um-oder Abgemeldet ist. Da kann der künftige Käufer noch so sehr beteuern das nichts passieren wird. 

Alles was dann passiert, fällt auf deinem Namen zurück. Das ist ein viel zu hohes Risiko. Da würde ich niemanden vertrauen. 

Zur Abmeldung brauchst du:

  1. Personalausweis
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  4. Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle (Bei endgültiger Kfz-Abmeldung)
  5. Nummernschilder


D.h. du musst den Wagen vor dem Verkauf abmelden. Das ist die sichere Variante.

Ansonsten musst du einen Vertrag mit dem Käufer machen, dass er innerhalb eines vereinbarten Zeitraums den Wagen für dich abmeldet.

Wenn ich das Auto angemeldet verkaufe: Heißt das ich übergebe dem Käufer auch meine Kennzeichen, obwohl er seine eigenen Kennzeichen anbringt?

@prinzessin321

Korrekt. Er kann auf deinen Kennzeichen das Auto überführen oder seine eigenen gelben oder roten Kennzeichen benutzen. Letzteres ist weniger empfehlenswert, wegen Versicherungsschutz und dem Risiko, dass er darauf pfeift dein Auto abzumelden.

@michiX

Das wäre das dümmste was der Verkäufer tun kann. Das Nummernschild muss ab.

@Halbammi

Dann wird der Käufer ohne Kennzeichen jedoch das Auto auch nicht abmelden können. Empfehlung ist, dass der Verkäufer das Auto abmelden und die Kennzeichen ungültig macht (Plaketten abkratzen)

Zum Abmelden sind nur 2. und 5. nötig.

Habe gerade ein Verkauf hinter mir und der lief folgendermaßen ab.

Ich habe vom ADAC den ADAC-Mustervertrag für den privaten Verkauf herunter geladen und dann ausgedruckt. Da sind außer dem Kaufvertrag noch Infos drin und das ist für dich wichtig die Abmeldung mit deinem Nummernschild.

Wenn du den ausgefüllt hast und die Daten des Käufer auch noch, + Unterschrift dann kannst du dem Käufer alles mitgeben, die gesamten Papiere. So fährt er mit deiner Nummer zum Landratsamt und meldet den Wagen um.

So spart er auch noch die Kosten für das Nummernschild was du ihm auch noch unter die Nase reiben kannst ;-)

Die zum Schluss ausgefüllten Papiere schickst du dann an deine Versicherung und das Landratsamt. Mach aber vorher noch eine Kopie. So hast du keinerlei Lauferei und alles ist schnell erledigt.



klingt etwas eigenartig, die Überführungskennzeichen gibt es doch nur wenn man die Papiere bei der Zulassungsstelle vorlegen kann. Aber laß den den Käufer machen. Du meldest das Fahrzeug ab und fertig.

Falsch. 

Zum Abmelden brauchst du die Kennzeichen und den Fahrzeugschein (ZB Teil I).

Wenn der Käufer seine Roten mitbringt, kannst du das Auto ganz bequem am Vortag abmelden.

Der Käufer braucht dann zum Anmelden ZB I und II und einen Nachweis einer gültigen HU (und natürlich sein persönliches Zeug)