Darf ich als Mieter ein Schloß wechseln, wenn ich eine neue Wohnung beziehe?

17 Antworten

Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/schluessel-vermieter.htm

Der Vermieter darf weder einen Zweitschlüssel für die Wohnung besitzen, noch darf er sich unberechtigten Zugang zu der angemieteten Wohnung verschaffen.

Sogar bei anderslautender Formulierung im Mietvertrag dürfen die Mieträume nicht unerlaubt betreten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist Hausfriedensbruch. Der Mieter kann dann auf Kosten des Vermieters das Schloss austauschen lassen und sogar fristlos kündigen.

Nur in Notfällen ist das Betreten einer Wohnung durch den Vermieter auch ohne Zustimmung gestattet. Dies ist bei Wasserrohrbrüchen oder Bränden der Fall. Dann darf auch der unberechtigt zurückgehaltene Zweitschlüssel zum Einsatz kommen.

Zitatende

Lissi sagt: Der Vermieter darf eine Wohnung eh nur 1 x im Jahr mit vorheriger schriftlicher Ankündigung betreten. Wenn Mieter diesen auch unangekündigt rein lässt, ist das natürlich seine Angelegenheit, aber der Vermieter hat keinen Rechtsanspruch, außer bei Gefahr in Verzug die Mietwohnung einfach so zu betreten oder sich Einlass zu fordern. Einer Bekannten hat ein Vermieter mal weiß machen wollen, er beöntige den Schlüssel wegen der Versicherung. Nachfrage bei meiner Versicherung: "So ein Quatsch, dieses Gesetz wurde um die Jahrtausendwende gekippt.

Mach es einfach u Du brauchst den Vermieter auch nicht zu informieren. Du musst nur beim Auszug das Schloss in den alten Zustand versetzen. Wir hatten das bei unseren Töchtern auch mal, und es stimmte, das Unbefugte die Wohnung in ihrer Abwesenheit betreten hatten. Einige Vermieter sind so, auch wenn sie das nicht dürfen.

Erstens,Dein Vermieter darf gar keinen Schlüssel von Deiner Wohnung besitzen,wenn Du ihm keinen Schlüssel für Notfälle überlässt ! ( Rohrbruch,keiner zu Hause ) Zweitens,Du darfst in Deiner Wohnung Umbauen,Streichen usw.wie Du es gerne Hättest .( Es muss nach Deinem Auszug,nur wieder in den Urzustand gebracht werden ) Dazu gehört auch Deine Wohnungstür,die hast Du ja auch mit gemietet,also wechsel Dein Schloss und hebe das alte auf ( Einbau bei Auszug ) Wenn Du also Deinem Vermieter keinen neuen Schlüssel geben willst ( Für Notfälle ) brauchst Du ihm auch über den Austausch nicht zu informieren !

Klar, heb das alte auf, wenn Du wieder ausziehst, bauste da ein. Kann Dir keiner verbieten und sollte man auch aus eben dem Grund machen.

Nur in Notfällen ist das Betreten einer Wohnung durch den Vermieter auch ohne Zustimmung gestattet. Dies ist bei Wasserrohrbrüchen oder Bränden der Fall. Dann kann aber auch die Feuerwehr die Tür einschlagen...

Sie können den Schließzylinder zu Ihrer Wohnung wechseln. Bei Gefahr in Verzug erfolgende Zwangsöffnungen gehen dann jedoch zu Ihren Lasten, wenn der Zentralschlüssel in solchen zwingenden Ausnahmesituationen keine Öffnung bei solcher Gefahr erlaubt.