Schloss in Mietwohnung austauschen

7 Antworten

Klar darfst du das. Du darfst auch die ganze Tür wechseln. Nur musst im Zweifel beim Auszug für Schäden usw. aufkommen. Also am besten wieder beim Auszug das alte Schloss reinbauen. ;-)

Darfst Du.

Das originale Schloß, besser gesagt den Schließzylinder + Schlüssel, aber aufheben und bei Mietende wieder einsetzten.

Du darfst, AABER, das alte Schloss nicht wegwerfen, das muss bei Auszug wieder rein.

Wenn es keine zentrale Schließanlage ist und er alle Schlüssel abgibt ist das völlig egal-

Ja, darfst du.

Selbstverständlich darfst du das. Du darfst nur das alte Schloss nicht wegwerfen, sondern bei deinem Auszug wieder einbauen.