Das Schloss im Keller wurde aufgebrochen und mit einem anderen,fremden Schloss gesichert?

6 Antworten

Es ist ihr Kellerverschlag? Ein Raum nur für sie?

Das Schloß wurde von ihr angebracht?

Dieses Schloß wurde kaputt gemacht und gegen ein anderes ausgetauscht, so das sie nicht mehr in ihren Keller kann?

Jap

@blablakeks1234

Anzeige gegen Unbekannt und Vermieter informieren.

In meinen Augen sind zwei Straftaten begangen wurden.Einmal das Aufbrechen vom Schloss (Sachbeschädigung) und das widerrechtliche Aneignen einer Räumlichkeit,unter Verwendung eines anderen Vorhängeschloss.

Tatort fotografieren.Anzeige bei der Polizei machen und die HV verständigen.

Was mich interessiert noch,ist,wie habt ihr festgestellt das nichts gestohlen wurden ist.Ihr seit doch gar nicht in den Raum rein gekommen,denn er war mit einen fremden Vorhängeschloß gesichert?

Was ihr noch machen könnt keine wert vollen Sachen im Keller lagern.

und das widerrechtliche Aneignen einer Räumlichkeit,unter Verwendung eines anderen Vorhängeschloss.

Das würde ich erst einmal noch nicht so sehen. Hat z. B. der Hausmeister entdeckt, dass aufgebrochen wurde und sich gedacht, zur Sicherheit häng ich gleich mal ein anderes Schloß hin, dann war es bestimmt kein Aneignen einer Räumlichkeit. Übrigens habe ich von einem solchen Straftatbestand noch nie was gehört.

@bwhoch2

Wenn es der Hausmeister war, weiß er wen der Keller gehört und hätte eine Info hinterlassen.Z.B.Einen :Zettel an der Kellertür und im Briefkasten.eine Nachricht hinterlegt.Wie würdest du reagieren,wenn der Zugriff auf deine privaten Sachen durch ein fremdes Schloss verwehrt ist.Die Person die den Schlüssel hat jeder Zeit bis zur Klärung Zugriff auf deine privaten Sachen hat Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphäre ?

Eine Benachrichtigung ist offenbar noch nicht erfolgt,solange bleibt es eine Straftat.

Im Endeffekt entscheidet das Gericht,sollte diesem Sachverhalt nach gegangen werden.

Entscheidend ist ,was die Fragestellerin/Steller das sieht und unternimmt oder auch nicht.

Von wem wurde das Schloss ausgetauscht?

Ein Mieter wahrscheinlich

Sowohl Vermieter als auch Mieter haben nicht das Recht das Schloss rechtswidrig auszutauschen.

Vermieter:

Das Mietverhältnis wurde nach Sachverhalt nicht gekündigt noch hat der Vermieter eine Räumungsklage. Das heißt Ihm steht gar nicht zu einfach so das Schloss zu wechseln. Möglicherweise mit Strafverfolgung drohen und je nach Schaden Schadenersatz verlange.

Mieter:

Dem steht es erst gar nicht zu. Auch hier Strafverfolgung androhen und je nach Schaden Schadenersatz verlangen ( z.b für das kaputte Schloss) .

Bei Einbruch mal die Polizei rufen und dann die HV mit dem Aktenzeichen in Kenntnis setzen.

Würde aber nichts geklaut

Sowohl Vermieter als auch Mieter haben nicht das Recht das Schloss rechtswidrig auszutauschen.

Vermieter:

Das Mietverhältnis wurde nach Sachverhalt nicht gekündigt noch hat der Vermieter eine Räumungsklage. Das heißt Ihm steht gar nicht zu einfach so das Schloss zu wechseln. Möglicherweise mit Strafverfolgung drohen und je nach Schaden Schadenersatz verlange.

Mieter:

Dem steht es erst gar nicht zu. Auch hier Strafverfolgung androhen und je nach Schaden Schadenersatz verlangen ( z.b für das kaputte Schloss) .

@Xxextrakt

.... nun mal nicht so kühn.

Natürlich dürfen wir dürfen, wenn wir so etwas feststellen und dem Mieter seine Sachen schützen wollen.

Ich habe genau deshalb bei meinen Besichtigungsfahrten immer diesbezüglich Schlösser im Koffer dabei, die Schlüssel bekommt der Mieter, wenn er feststellbar ist, in seinen Briefkasten.