Notarbestätigung vs. Grundbuchauszug - Was barucht die Bank?

3 Antworten

In einigen Fällen und wenn es Probleme gibt, kann sich die Eintragung der Grundschuld verzögern. In diesem Fall kann der Notar eine Notarbestätigung ausstellen. Diese kostet aber.

Ist hier also nicht in Kürze mit der Eintragung zu rechnen, führt kein Weg an der Bestätigung vorbei. Andernfalls genügt natürlich ein Grundbuchausdruck über die eingetragene Grundschuld.

Wenn du die Grundschuldbestellungsurkunde unterschrieben hast, stellt der Notar den Antrag auf Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Die Bank zahlt das Darlehen erst aus, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist und das Objekt somit als Sicherheit dient. Die Eintragung bei Gericht kann unter Umständen aber etwas dauern. Sei es aus Krankheitsfällen oder Rückstand, Feiertage oder sonst was. Ist die Kaufpreisfälligkeit sehr kurz gesetzt und der Käufer ist darauf angewiesen, dass die Bank möglichst schnell auszahlt, gibt es die Möglichkeit einer "Rangbescheinigung" die der Notar ausstellt als Absicherung für die Bank, dass sie im Grundbuch genau an dem Rang eingetragen wird, den sie haben will (Eintragungen im Grundbuch werden chronologisch vorgenommen. Der erste Eintrag als Nummer eins, der nächste bekommt die Nummer 2 usw . Im Falle einer Zwangsvollstreckung werden natürlich als erstes die Gläubiger an erster Stelle befriedigt. Bleibt danach nichts mehr übrig, haben die anderen Pech gehabt. Das will natürlich keine Bank.) Also prüft der Notar bei Gericht, ob irgendwelche anderen Anträge vorliegen, die der Eintragung an der gewünschten Rangstelle entgegenstehen. Diese Bescheinigung löst extra Kosten aus, und wird normalerweise nur gemacht, wenns echt "brennt " um dem Mandanten bzw Kunden die Kosten zu ersparen. Wenn der Notar weiß, dass die Grundschuld sicher in den nächsten Tagen eingetragen sein wird, würde ich auch auf den Grundbuchauszug warten. Der Notar kann auch täglich bei der elektronischen Grundbucheinsicht nachschauen, ob sich schon was getan hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Wir haben auf den Grundbuchauszug gewartet,die Eintragung ging recht flott,da das Notariat wusste,dass es eilig ist, haben die drum gebeten es vorzuziehen.

Der Kaufvertrag ist beurkundet?

Die Finanzierungszusage hast du?

Die Grundschuld wurde bereits bestellt? Dann hast du doch eine Urkunde vom Notar.

Der Kaufpreis ist noch nicht bezahlt.

Was hat die Bank denn für Aussage getroffen, welche Informationen die Notarbestätigung enthalten soll ( den Begriff habe ich noch nicht gehört). Worum hast du die Bank gebeten.

Wenn die Grundschuld bereits im Grundbuch eingetragen ist: ist der Auszug günstiger.

Im Moment weiß ich nicht, was deine Bank will. Meine Bank hat mit Fälligkeitsmitteilung des Notars ausgezahlt.

Ja,die Grundschuld wird eingetragen und die Bank würde ein Auszug erhalten,als ich da anrief meinte sie nur Notarbestätigung,das Notariat meint, dass das viel aufwändiger und teurer ist und im Grundbuch auszug steht doch alles drin.

@Maskos1

ok, habe mal etwas gegoogelt. Es wäre denkbar, dass die Kaufpreis-Fälligkeit relativ kurzfristig ist: bevor die Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann.

http://www.baufi100.de/seiten/formulare/Diba/notarbestaetigung.pdf

Nur für den Fall hat die Notarbestätigung eine Bedeutung. Ob das nun bei dir so ist: sollte der Notar eigentlich wissen.

Falls du bei einer überregionalen Bank finanzierst: vielleicht kennt der Notar die Bearbeitungszeit seiner Rechtspfleger besser.

Ob die Bank nun auf ihrer Bestätigung trotz Auszug bestehen kann, weiß ich nicht, es kommt evtl auch auf die Belastungen im Grundbuch des Verkäufers an.

@kabbes69

Ja,die Fälligkeit ist kurzfristig,beim Notar meinten sie,dass der Eintrag im Grundbuch die Tage erfolgt, und die Bank ein Grundbuchauszug erhält,dies sei viel sicherer für die Bank,da sie es im Auszug sieht,dass sie da stehen in welchem Rang auch immer. Notarbestätigung daurt länger und ist teurer,da der Notar erst hinfahren muss zum Gericht um in die Akten zu schauen oder so. Ich bin verzweifelt.

@kabbes69

Danke für die Bemühung

@Maskos1

ein Notar, der noch zum Gericht fahren muss? Geht bei uns alles online. (einschließlich Überprüfen offener Anträge)

Wenn die Bank den GB Auszug erhält, solltest du auch einen erhalten.

Solltest du 1 Woche vor Fälligkeit keinen GB Eintrag haben, ruf selbst beim Grundbuch an ( voraussichtlich Bearbeitungszeit Eintragung beantragt von Notar X in Blatt Y)

Besteht die Dame trotz GB Auszug noch auf ihrer Bestätigung, würde ich mich mit ihrem Vorgesetzten anlegen. Dafür solltest du aber auch das Kleingedruckte deines Darlehensvertrages lesen. (evtl steht dort schon was von der geforderten Bestätigung)

Viel Glück.

Falls du merkst, dass du in Verzug kommst: nimm direkt Kontakt mit dem Verkäufer auf und erkläre die Problematik.

@kabbes69

Danke nochmal,ja, ich werde Montag in Verzug kommen,Notar meint,dass der Auszug wohl Donnerstag geschickt wird per Mail. Ich weiß nicht,was die Bank sich von der Notarbestätigung verspricht,weil im Auszug steht doch alles genau drin.Naja ich telefoniere morgen mal.