Muss Man Eigentümer des Grundstücks sein, wenn man einen Bauantrag stellen will?

7 Antworten

Ohne Eigentumsnachweis brauchst Du Dir die Mühe gar nicht zu machen; das landet postwendend unbearbeitet in der Rundablage. Aus gutem Grund kann nur der Eigentümer eines Grundstücks einen Bauantrag stellen. Allerdings wäre der beglaubigte notarielle Kaufvertrag ausreichend, um die Planung voranzutreiben; die Finanzierung wäre auch erst nach Eintragung ins Grundbuch fällig (kann man im Kaufvertrag so festlegen lassen). Aber 4 - 5 Monate ist schon außergewöhnlich lange; normal sind 4 - 6 Wochen (sofern die Eigentumsverhältnisse nicht ungewöhnlich komplex sind).

Ich würde eine Ablichtung des Kaufvertrages beifügen. Dann wiehert auch der Amtsschimmel!

Wie meinst Du das mit "Planung voranzutreiben"? Reicht der notarielle KV aus oder nicht? Wenn nicht: hast Du eigene Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

Handtuch dabei? ;-)

@gauta

Die Zeit bis zur Eintragung im Grundbuch kann (und sollte) selbstverständlich bereits für Planungsarbeiten genutzt werden. Sofern feststeht, dass Ihr die neuen Eigentümer seid, könnt ihr schonmal bei der Kommune eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag (je nach Reifegrad Eurer Pläne) einreichen. Ich würde eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrages mitnehmen, das spart Zeit und Geld, falls ein Sachbearbeiter später bemäkeln sollte, dass die Kopie nicht beglaubigt war (zurück auf Feld 1..). Tipp: Wenn Ihr selbst nicht bautechnisch versiert seid, wendet Euch zumindest für eine Beratung an einen örtlichen Architekten (ohne den ich ohnehin auch kein Haus, nicht einmal ein Einfamilienhaus, errichten würde).

Ohja, das Handtuch ist immer griffbereit :-))

Rechtlich völlig eindeutig: Einen Bauantrag kann man stellen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Der Bescheid (Baugenehmigung oder Ablehnung) ergeht "unbeschadet der Rechte Dritter". D.h., das Eigentumsrecht des gegenwärigen Eigentümers ist nicht durch den Bescheid tangiert.

Bauanträge werden sogar oft durch Dritte gestellt, jedesmal, wenn ein Interessent den Erwerb noch nicht abgeschlossen, aber das Grundstück bereits gesichtert hat.

Im Übrigen ist vielleicht auch der Weg einer Bauvoranfrage für Sie sinnvoller. Bei solch einem Verfahren werden geringere Anforderungen an die Planungsunterlagen gestellt, theoretisch ist ein Lageplan mit den Abmessungen und der Höhenangabe ausreichend. Die Gebühr der Verwaltung ist auch wesentlich geringer als bei der Prüfung eines Bauantrages. Eine Bauvoranfrage stellt man insebesondere, wenn man vor dem Grunstückserwerb Rechtssicherheit über die dargestelte Bauabsicht erhalten will. Es ergeht ein sogenannter Vorbescheid, der zusichert, dass ein später zu stellender Bauantrag in der dargelegten Form genehmigt wird (Rechtsanspruch).

Gruss

Man kann einen Bauantrag stellen ohne Grundstückseigentümer zu sein. Ich hoffe vor Allem dass Sie Ihr Wunschhaus auch finanziert bekommen. Aber warum dauert ein schlichter Eintrag ins Grundbuch bei Ihnen so lange? Das ist unüblich, gerade im Moment wo kaum einer mehr baut, müsste das doch zügig abzuwickeln sein. Gibt es nur einen Notar in Ihrem Umkreis? LG

Die Eintragungen ins Grundbuch dauern immer sehr lange. Du hast dafuer auch einen Kaufvertrag notariell beglaubigt. Mit dem kannst Du jederzeit eine Baugenehmigung einholen.

eine baugenehmigung kannst du beantragen, ich glaube aber, dass die die zustimmung vom eigentümer sehen wollen. Kann aber auch von STadt zu Stadt unterschiedlich sein