Was bedeutet Grundschuld ohne Brief für die Gemeinde?

2 Antworten

Bei einer brieflosen Grundschuld wurde dem Gläubiger kein Grundschuldbrief ausgefertigt; folgich handelt es sich um eine Buchrecht aus dem heraus dem begünstigten Gläubiger, die Schuldsumme incl. der eingetragenen Zinsforderung zusteht.

Es gilt zu vermuten, dass die seinerzeit finanziell schwachen Eigentümer z.B. Straßanliegerkosten, Pflegevorschuß o.ä. nicht begleichen konnten, woraufhin sich die Gemeinde ihren Anspruch eben durch die Eintragung dieser Grundschuld abgesichert hat, um diese gegenüber einem jeden Rechtsnachfolger der Schuldner mit ein wenig mehr "Kohle" in der Tasche, im Grundbuch geltend machen zu können. Bei einem Zinssatz von 6 % p.a. übrigens keine schlechte Kapitalanlage für die unverbriefte Forderung der Kommune!

Nur die Gemeinde kann wissen warum sie einen Kredit gewährt hat. Wurde z.B. die Pflege des Großvaters von der Gemeinde bezahlt?