Was bedeutet Grundschuld ohne Brief für die Gemeinde?
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand mit Ahnung weiterhelfen! Kurze Einleitung...im Januar 2015 verstarb der Großvater meiner Frau, zu dem seit 32 Jahren kein Kontakt bestand zur gesamten Familie. Durch Nachbarn fand das Nachlassgericht Abkömmlinge. Meine Schwiegereltern haben wegen Privatinsolvenz ausgeschlagen und meine Frau und ihre Schwestern haben beim Notar das Erbe angetreten. Basierend auf den bis dahin vorliegenden Informationen (Eigentumswohnung, kleines Restdarlehen der Bank und durchs Nachlassgericht in der Wohnung bereitgestellten Kasetten und Unterlagen) Um Einblick zu bekommen in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde der Erbschein erlassen. Alle Unterlagen wurden durchgesehen (Versicherungen, Bankunterlagen etc.) beim erhaltenen Grundbuchauszug kam es dann...eingetragen das Darlehen der Bank, was wir schon wussten, allerdings steht ein zweiter Eintrag drin der uns nun verwirrt und auf Nachfragen alle vor eine schwierige Aufgabe stellt.
"27333,57 DM Grundschuld mit 6% Zinsen für die Gemeinde xy. Gemäß Bewilligung vom 22.3.2000 brieflos eingetragen am 30.3.2000."
Der Haken daran für uns ist, auf Anfrage bei der Gemeinde besteht die Grundschuld in voller Höhe plus aufgelaufenen Zinsen vom ersten Tag an. Also eine gesamt Forderung mit heutigem Tag von 26843,28 €
Keiner kann Angaben dazu machen für was das war , geschweige warum nie wegen Nichtzahlung angemahnt bzw vollstreckt wurde. Ohne diesen Eintrag hätten wir bereits verkaufen können, trotz des Restdarlehens der Bank. Somit ist unser Interessent natürlich abgesprungen.
Ich hoffe das mir jemand wenigstens ansatzweise sagen kann, da die Fristen nicht gerade ausreichen nach so viel Jahren.
2 Antworten
Bei einer brieflosen Grundschuld wurde dem Gläubiger kein Grundschuldbrief ausgefertigt; folgich handelt es sich um eine Buchrecht aus dem heraus dem begünstigten Gläubiger, die Schuldsumme incl. der eingetragenen Zinsforderung zusteht.
Es gilt zu vermuten, dass die seinerzeit finanziell schwachen Eigentümer z.B. Straßanliegerkosten, Pflegevorschuß o.ä. nicht begleichen konnten, woraufhin sich die Gemeinde ihren Anspruch eben durch die Eintragung dieser Grundschuld abgesichert hat, um diese gegenüber einem jeden Rechtsnachfolger der Schuldner mit ein wenig mehr "Kohle" in der Tasche, im Grundbuch geltend machen zu können. Bei einem Zinssatz von 6 % p.a. übrigens keine schlechte Kapitalanlage für die unverbriefte Forderung der Kommune!
Nur die Gemeinde kann wissen warum sie einen Kredit gewährt hat. Wurde z.B. die Pflege des Großvaters von der Gemeinde bezahlt?