Kann ich meinen Ex zwingen, sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen?

8 Antworten

Hallo, wie Du bei den bisherigen Beiträgen schon gesehen hast...leicht ist das nicht. Da so ein Fall doch recht selten ist, wäre es prima, wenn Du den Verlauf hier noch weiter dokumentieren würdest. Das wäre super. Ich hoffe, es läuft alles gut für Dich hinaus.

Im Kreditvertrag der Bank stan er bis 2010 mit, hat aber nie bezahlt

das ist alles schlecht

du hast ihm ganz offiziell das halbe haus geschenkt

Hallo moeppikatze,

das ist keine ganz einfache Situation und ich kann dir nur raten, einen Anwalt deines Vertrauens aufzusuchen und dich beraten zu lassen.
Du hast deinen Ex viele Jahre mietfrei wohnen lassen und auch keinen Unterhalt für die Kinder eingefordert. Das lässt sich sicherlich nachweisen und zumindest bei der Miete hast du (meiner Meinung nach) die Möglichkeit, das rückwirkend einzufordern. Mit diesem Druckmittel kannst du ihn vielleicht dazu bringen, die Hälfte des Hauses notariell umschreiben zu lassen.
Mache dich allerdings auf einen ganz Batzen Kosten gefast. Der Notar ist nicht ganz günstig und für die Hälfte musst du nochmals Grunderwerbsteuer bezahlen.
Ich bin wirklich Niemand, der wegen jedem Piep zum Anwalt springt- in einem solchen Fall kann ich aber nur dringend dazu raten, sich auf das Fachwissen eines Juristen zu verlassen.

Viele Grüße und alles Gute

Du kannst niemanden zwingen sich aus einem Grundbuch austragen zu lassen, allerdings könntest du das Jugendamt bezgl. des Unterhaltes einschalten - auch nachträglich. Das ergibt den Vorteil, dass er dann aufgrund der Unterhaltsschuld mit seinem Anteil am Haus diese wieder aufholen kann u.a. mit einem Übertrag auf die Kinder - die Jugendämter hätten auch genug Zwangsmöglichkeiten ihn dazu zu bringen. Abgesehen davon hast du so auch einen Schutz den er nicht mit einem Verkauf seiner Hälfte umgehen kann, da die Jugendämter niemals zum Nachteil des Kindes arbeiten - zumindest bezgl. der Unterhaltsschulden.

Desweiteren rate ich Dir mal zu deiner Bank zu gehen, da ihr BEIDE haftet. Sprech mal dort mit einem Berater deines Vertrauens. Grade die Banken die einen kennen, versuchen zu helfen! Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Raten zu halbieren und seine Hälfte über die Bank einzufordern.

LG

Wenn er drinsteht, dann steht er drin! Zwingen kannst Du Ihn zu gar nichts. Es sei denn er hat in irgendeiner Art und Weise Fehler begangen, die Du Ihm nachweisen kannst. Auch dann allerdings wird Dir der Weg über den Anwalt und das Gericht nicht erspart bleiben. War er auch nach 2003 als Zahlungspflichtig eingeplant? Dann könnte DAS das Schlupfloch sein. Der Unterhalt hat an sich nichts mit der Grundbucheintragung zu tun. Seid Ihr offiziell geschieden? Oder wart Ihr nicht verheiratet? Wenn Ihr nämlich nur "Lebensgefährten" wart, dann siehts schlecht aus (s.o.)

Trotzdem alles Gute, Stefan

Danke für deine Antwort auch wenn es keine schöne ist. Wir waren nie verheiratet. Im Kreditvertrag der Bank stan er bis 2010 mit, hat aber nie bezahlt