Hilfe! Behindertenausweis und Geld!?

8 Antworten

Wenn du mit deinem GdB - von 70 % tatsächlich dauerhaft voll Erwerbsgemindert sein würdest,also nicht min.für 3 Stunden pro Tag arbeiten könntest und somit deinen Lebensunterhalt nicht selber sichern könntest,dann stünde deinen Eltern auch weiterhin Kindergeld zu !

Und wenn du dann keinen Anspruch auf Rente hättest,was bei dir mit 20 Jahren zutreffen würde,dann stünde dir eine Leistung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt zu,wenn die Eltern nicht mehr als 100 000 € pro Jahr verdienen würden.

Da kann also bei dir etwas nicht stimmen,sonst hätte man nicht alle Anträge abgelehnt.

Ich würde dann noch einmal einen Antrag beim Sozialamt stellen und sollte der dann erneut abgelehnt werden,dann unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung abschicken.

Das ganze per Einschreiben mit Rückschein und wenn dann nichts positives raus kommt,dann bleibt noch eine Klage beim zuständigen Sozialgericht.

Anton96  13.01.2015, 11:53

Wo hast du das mit den 100.000 € her? Ganz so hoch muss das Einkommen dann doch nicht sein damit es keine Sozialhilfe gibt. Das Amt wird zunächst mal die Einkommensverhältnisse der Eltern ermitteln und dann entscheiden ob es zahlt. hier scheint es sich dagegen entschieden zu haben. Hier wird nur noch ein Anwalt für Sozialrecht wirklich helfen können.

altgenug60  13.01.2015, 12:13
@Anton96

Hallo Anton, SGB XII ist "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" und da gibt es tatsächlich die 100 000 € - Einkommensgrenze für die Eltern. Isomatte hat schon recht, da kann irgend etwas nicht stimmen. Diese Grundsicherung müsste er zumindest kriegen.

isomatte  13.01.2015, 12:34
@Anton96

Sorry !

Das mit den 100 000 € trifft beim Elternunterhalt zu,wenn die Eltern Grundsicherung nach dem SGB - Xll beantragen und noch selbstständig wohnen.

Beim Kindesunterhalt an ein volljähriges voll Erwerbsgemindertes behindertes Kind sieht es anders aus.

Auf die schnelle habe ich nur etwas aus dem Jahr 2009 gefunden,da hat ein Gericht den Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Rentners gegenüber seine behinderten volljährigen voll Erwerbsgeminderten Tochter auf 1400 € festgesetzt.

Dieser Betrag dürfte demnach jetzt bei über 1500 € liegen,da der Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle meines Wissens 2 x angehoben wurde.

isomatte  13.01.2015, 12:56
@isomatte

Aber selbst wenn das Einkommen über diesem Betrag liegen würde,dann müssten die Eltern bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzung auch nur eine Pauschale zahlen,wenn das Sozialamt für das behinderte Kind zahlt !

Diese Pauschale lag mal bei max.46 € pro Monat,wenn zwei verschiedene Zuschüsse vom Sozialamt gezahlt würden.

Da wurden die Eltern von dieser Pauschale befreit,wenn sie zusammen nicht mehr als 1900 € Einkommen und 23.100 € Vermögen hatten.

altgenug60  13.01.2015, 13:34
@isomatte

Hallo Isomatte, so lange das erwerbsgeminderte Kind nur Grundsicherung bekommt, gilt tatsächlich die Einkommensgrenze von 100 000 €. (Ist bei uns und unserem Sohn so, deswegen weiss ich das genau) Erst wenn noch z. B. Kosten für vollstationäre Unterbringung dazu kommen, kommt eine Beteiligung der Eltern in Frage.

isomatte  13.01.2015, 13:57
@altgenug60

Genau,die Beteiligung würde dann aus den zwei Pauschalen bestehen und wenn die Eltern ein gewisses Einkommen und Vermögen nicht übersteigen würden,dann würde sogar diese pauschale Zahlung entfallen !

In jeder Stadt oder jedem Landkreis gibt es einen Behindertenberater, meist im Rathaus oder im Landratsamt. Die kennen sich da gut aus und kennen auch die Ansprechpartner. Lass Dir da einen Termin geben.

ich bin 20 und konnte leider keine ausbildung machen :( wo muss ich denn hin um rente zu beantragen.... bei sowas bin ich ziemlich eingeschüchtert.... wenn man nur ablehnung bekommt zieht das einen sehr runter.....

Kleckerfrau  12.01.2015, 11:52

Bei der Stadtverwaltung gibt es Rentenberatungsstellen.

FelixFoxx  12.01.2015, 11:54

Das musst Du, am besten zusammen mit Deinem Hausarzt, bei Deiner Rentenversicherungsanstalt beantragen. Wenn Du allerdings noch nie in die Rentenkasse eingezahlt hast, steht Dir Sozialhilfe zu. Um das durch zu boxen, solltest Du einen Anwalt zur Hilfe nehmen.

franzi111  12.01.2015, 11:56
@FelixFoxx

und wenn du bei den Eltern wohnst und diese ein gutes Einkommen haben gibt es auch keine Sozialhilfe.

altgenug60  13.01.2015, 12:15
@franzi111

Sozialhilfe nicht, aber "Grundsicherung bei Erwerbsminderung",

Woropa  12.01.2015, 12:00

Wenn Du noch so jung bist, wird das wohl doch nicht gehen mit der Rente, dazu musst Du mindestens 5 Jahre gearbeitet haben.Aber wenn Du ein Gutachten hast von einem Amtsarzt, vielleicht auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse, dass Du arbeitsunfähig bist, dann bekommst Du vom Sozialamt genausoviel Geld bezahlt wie ein Hartz-IV-Empfänger. Okay, das ist nicht megamässig viel Geld, aber man kann damit einigermassen normal leben, wenn man vernünftig mit dem Geld umgeht.

Du solltest einen Rentenantrag stellen bei der Rentenversicherung. Es kann aber lange dauern, bis Du den Rentenbescheid bekommst. Bei mir war das nach 8 Monaten, ich glaube, das ist bei jedem so, habe das auch von anderen gehört.. Wenn Du beim Sozialamt einen Ablehnungsbescheid bekommst, kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Vielleicht hilft auch ein Gutachten von einem Amtsarzt., dass Du nicht arbeitsfähig bist. Dann muss das Sozialamt zahlen.

Wie alt bist Du denn? Bist Du noch schulpflichtig? Hast Du bereits Beiträge zur RV gezahlt?