Wieviel Alg 2 kriegt eine alleinerziehend mit 1 Kind(1 Jahr)?

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Dir und dem Kind stehen erst einmal ca.60 qm Wohnraum zu,was dieser in eurer Stadt kosten dürfte,damit die Kosten als angemessenen angesehen würden,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen !

Du würdest ein Regelsatz von 391 € bekommen,dazu kommt noch einmal ein Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 36 % deines Regelsatzes,also noch mal ca.140 €.

Dein Kind würde einen Regelsatz von 229 € bekommen,dazu die 50 % Kopfanteil der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,das wäre der individuelle Bedarf deines Kindes.

Davon würde dann das Kindergeld + Unterhalt / Unterhaltsvorschuss abgezogen.

Würdest du noch Elterngeld bekommen und vorher nicht gearbeitet haben,würden auch die 300 € Elterngeld von deinem Bedarf abgezogen. Erhältst du auch noch Trennungsunterhalt und Betreuungsunterhalt ( bis zum 3 Lebensjahr deines Kindes,wenn der Mann nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch über seinem Selbstbehalt liegt ) würde auch das bis auf 30 € Versicherungspauschale von deinem Bedarf abgezogen.

Diese 30 € Pauschale würdest du aber nur bekommen,wenn du nicht schon durch einen Nebenjob Freibeträge auf Erwerbseinkommen absetzt,denn dann sind diese 30 € in deinem Grundfreibetrag von 100 € schon enthalten.

Solltest du vor deiner Schwangerschaft gearbeitet haben und das Elterngeld auf 2 Jahre verteilt haben,kannst du 150 € Freibetrag vom Elterngeld geltend machen,diese würden dann nicht auf deinen bzw.euren Bedarf angerechnet.

Würde dein Kind mit seinem Kindergeld + Unterhalt / Unterhaltsvorschuss ( vom Jugendamt ) über seinem Bedarf liegen,würde der nicht benötigte Teil des Kindergelds,welches das Kind zur Deckung des eigenen Bedarfs nicht mehr benötigt,auf deinen Bedarf angerechnet und deine evtl.Leistungen dementsprechend gekürzt.

Das trifft aber nur beim Kindergeld zu,welches zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt wird,sonst ist nämlich ein Kind im SGB - ll,mit seinem Einkommen nicht zur Deckung des Bedarfs der Eltern verpflichtet,das ginge nur auf freiwilliger Basis.

WesternqirL1991 
Fragesteller
 17.01.2014, 07:52

Also 60 qm ist unsere Wohnung,allerdings 50 € zu teuer für uns beide dann,aber hab gehört,dass die das auch von den Leistungen abziehen können und man normal wohnen bleiben könnte; hier bei uns im Ort sind die Wohnungen echt teuer und für den Preis was normal das Jobcenter zahlt echt fast unmöglich eine zu finden. Vor der Schwangerschaft hab ich nicht gearbeitet ging zur Schule. Also würde ich dann insgesamt 391+140+229= 750 € bekommen und Kindergeld oder wird davon noch das Kindergeld abgezogen? Und Heizkosten noch extra?

isomatte  17.01.2014, 08:53
@WesternqirL1991

Wenn du einen Antrag stellst und eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen würdest,weil die Miete zu hoch ist,würde dir die unangemessenen Kosten für bis zu 6 Monate weiter gezahlt !

Kannst du deine ernsthaften Bemühungen nachweisen,das du dich um eine günstigere Wohnung bemüht hast,durch zum Beispiel Mietangebote von anderen Vermietern,würden dir auch weiterhin die unangemessenen Kosten übernommen.

Sonst wirst du nach diesen max.6 Monaten nur noch die angemessenen Kosten gezahlt bekommen und musst den Rest selber drauf zahlen,zu einem Umzug wird dich bei einer Überschreitung der angemessenen Kosten von 50 €,die ja dann auch noch durch 2 Personen geteilt werden müssten,keiner zwingen,das wäre dann in kein Verhältnis zu setzen.

Denn wenn man diese 25 € pro Person oder halt die 50 € für euch beide mal 6 Monate Bewilligungszeitraum nehmen würde,läge die Ersparnis bei 300 € und ein Umzug,den dir das Jobcenter zahlen müsste,würde weit darüber liegen.

Wenn du also kein Elterngeld mehr bekommst,stehen dir deine 391 € Regelsatz + ca,140 € Mehrbedarf für Alleinerziehende + 229 € Regelsatz Kind = 760 € zu.

Dazu kommt dann noch deine warm Miete !

Das ganze wäre euer individueller Bedarf, der euch laut SGB - ll zustehen würde.

Davon ist dann zunächst das Kindergeld vom Bedarf des Kindes abzuziehen und der Unterhalt des Vaters oder wenn der nicht zahlt oder zahlen kann,der Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes.

Wenn du noch irgendwelche Einkommen hast,wird das bis auf 30 € Versicherungspauschale auch angerechnet.

Würde das Einkommen aus Erwerbstätigkeit stammen,liegen die Freibeträge bedeutend höher,je höher dein Bruttoeinkommen wäre um so mehr Freibeträge würdest du bis zu einer bestimmten Bruttohöhe bekommen.

Diese Freibeträge würden dir dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen,das verringert dann dein anrechenbares Einkommen und erhöht die evtl.Aufstockung durch das Jobcenter.

Wie hoch ein mögliches ALGII ausfallen könnte - ob dir überhaupt welches bewilligt wird.... hängt davon ab, ob Du Ansprüche an deinen Mann hast bzw. in welcher Höhe.

Denn solange keine Scheidung eingereicht ist seid ihr Euch zum gegenseitigen Familienunterhalt verpflichtet. Während des Trennungsjahres hast Du außer dem Anspruch auf Kindesunterhalt auch einen Anspruch auf Trennungsunterhalt von deinem Noch-Mann. Nur, wenn dies zusammen euren "Bedarf" nicht deckt... hättest Du Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Ihr habt einen Anspruch auf 626,00 € plus die Wohnkosten bis zu 60 qm.

Allerdings ist der Unterhaltsanspruch gegenüber deinem Mann vorrangig und muss auch eingeklagt werden. Das JobCenter geht also nur in Vorleistung und fordert den Unterhalt vom (Noch-)Ehemann zurück

ja wird angerechnet.

also:

miete bekommt ihr bezahlt (falls wohnung den anforderungen entspricht).

für das kind kommt drauf an wie alt es ist. Ca. 220 €.

und für dich den Regelsatz ca 380€

und alleinerziehenden zuschuss. Nochmal ca 150€

das wird mit dem Kindesunterhalt, von dem du kein Wort erwähnt, verrechnet .. oder eben mit dem "Kindesunterhaltsvorschuß".. dann darf sich dein Expartner ob des Streites mit dem Jugendamt und auch Familiengericht freuen.. arbeiten kannst du natürlich auch im Falle einer Trennung als " alleinerziehende Mutter"