kriegt man ein behindertenausweis wenn man nur ein Arm hat?

8 Antworten

Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt, i.d. Regel festgestellt und anhand von Tabellen errechnet. Im Zweifelsfall wird man zur Feststellung und Beurteilung der Einschränkung von deren Ärzten auch noch einmal untersucht - was jedoch im "Normalfall" nicht nötig ist. 

Die Behinderung kann sich aufgrund von bestimmten chronischen "Krankheiten" errechnen oder aus körperlichen Einschränkungen (Behinderungen), die seit Geburt bereits da sind, oder die man zwischenzeitlich erworben hat. Ein fehlende Gliedmaße, wie ein Arm bsw., wäre eine solche Einschränkung, und ich persönlich denke, die müsste auch einen höheren "Grad an Behinderung" erbringen, da sie doch das Leben auch erheblich einschränkt.

Ab 50% Gdb stellt das jeweils zuständige Versorgungsamt dann einen Schwerbehindertenausweis aus, versehen sog. "Merkzeichen", die die Behinderung in Kategorien unterteilen (wie "B" für blind/sehbehindert, "G" für gehbehindert, etc.). Außerdem ist auf dem Ausweis eine Gültigkeitsfrist aufgedruckt. Ist die abgelaufen, muss der Ausweis verlängert werden. Ist dagegen ein "unbefristet" vermerkt, gilt er auchdementsprechend, eben unbefristet.

Idealer Ansprechpartner zum Beantragen des Ausweises ist normalerweise der Hausarzt. Er kennt den Patienten, bzw, seine persönliche Krankheitsgeschichte normalerweise auch gut, und wird diesbezüglich ebenso Tipps geben können.

Auf jeden Fall.

Das solltest Du aber mit einem Arzt besprechen. Der kann Dir sagen, wo Du das beantragen musst.

Der einzutragende GdB dürfte recht hoch sein.

Bei Diabetes in Kombi mit MS sind 80% angesagt. Diese Menschen sind zum Teil voll arbeitsfähig, man sieht ihnen das noch nicht mal an.

Hallo Griffot,

Sie schreiben:

kriegt man ein behindertenausweis wenn man nur ein Arm hat?  wenn man ein arm zb hat ist das schon eine behinderung?

Antwort:

Der Grad der Behinderung/Schwerbehinderung wird vom medinzinischen Dienst des zuständigen Versorgungsamtes auf der Basis der medizinischen Grundsätze + GDS/GDB-Tabelllen ermittelt!

Unter folgendem Link finden Sie die Details:

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Haltungs%20und%20Bewegungsorgane%20%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html#VerlustArm

Auszug:

Extremitätenverlust

Verlust eines Armes und Beines

100

Verlust eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf

80

Unter einem sehr kurzen Oberarmstumpf ist ein Stumpf zu verstehen, der eine gleiche Funktionseinbuße wie der Verlust des Armes im Schultergelenk zur Folge hat. Das ist immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Collum chirurgicum liegt.

Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk

70

Verlust eines Armes im Unterarm

50

Verlust eines Armes im Unterarm mit einer Stumpflänge bis 7 cm

60

Verlust der ganzen Hand

50

==

Schwerbehinderung gilt ab einem GDB 50 bis maximal GDB 100!

Unter GDB 50 liegt eine Behinderung, keine Schwerbehinderung vor!

==

https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad 

Das ist nicht schon eine Behinderung, sondern das ist eine erhebliche Einschränkung. Da gibt es zu Recht einen Ausweis.