hilfe ausweis weiter gegebn und von polizei erwischt was nun?

13 Antworten

also nur mal zur sachlage

wenn dein bruder sagt das du den ausweis genommen hast, ohne das er was gemerkt hat, wird ihm erst mal nix passieren

du bist 15 und kriegst wahrscheinlich erst mal nur eine riesen standpaucke und wenn es ganz hart kommt vielleicht ein paar sozialstunden

lass deinen bruder nicht drunter leiden das du scheisssse gebaut hast, denn er kann jetzt nicht zur polizei gehen und eine geldstrafe bezahlen oder sich sonst welchen konsequenzen aussetzen - er ist 18 und bekäme für eine solche sache massivst einen auf den sack und das willst du doch nicht oder?

das deine eltern das irgendwie spitzt kriegen ist sehr wahrscheinlich - gib deinen eltern eine chance sich auf das vorzubereiten, was auf sie zukommt, denn sie haben gegen ihre elterliche sorgepflicht verstoßen, weil du so spät noch unterwegs warst und dich in clubs rumdrücken wolltest, wo du eigentlich noch nicht hingehörst (denk mal an das jugendamt usw.)

wenn du glaubst das andere leute blöd sind (polizei, türsteher usw), dann hast zu recht ärger - wenn du wenigstens soviel ar---sch in der hose hast, das du zu dem schei..sss stehst den du gemacht hast, dann verdienst du wenigstens respekt, weil du dich nicht unterm bett verkriechst wenn die luft dünn wird.

denk dran - egal was an rechtlichen dingen auf die zukommt - du bist erst 15.. das wird nicht so hart als würden sie deinem bruder einen reinbügeln

also reiss dich zusammen und sprech mit deinem bruder - und nimm die schei..sse auf dich die zu gemacht hast - auch wenn dein bruder so blöd war dir seinen ausweis zu leihen - aber das macht ihr eben unter euch aus............ auch wenn der wind in den nächsten tagen / wochen ein bissl kälter um deine ohren pfeifen wird, am ende ist das ganze bald ausgestanden und hoffentlich schnallst du auch was dabei

Wenn die Polizei die Personalien aufgenommen hat, dann wird auch eine Strafanzeige geschrieben; ansonsten würden sich die Polizeibeamten strafbar machen (Strafvereitung im Amt, § 258a StGB).

Dein Freund hat sich gem. § 281 StGB strafbar gemacht (Mißbrauch von Ausweispapieren, § 281 StGB).

Du hast dich auch strafbar gemacht und das doppelt. Zunächst dein eigenes Betreten des Club und danach das Überlassen an deinen Freund. Es heißt nämlich: "(...) wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt (...)". Damit ist es unerheblich, ob es dein Ausweis war oder der deines Bruders.

Dein Bruder wird auch ein Strafverfahren bekommen, damit dieser keinen Ärger bekommt, solltest du die Wahrheit sagen. Dann wird zumindest das Verfahren gegen deinen Bruder eingestellt.

Auch du brauchst dir keine großen Gedanken machen, solange du bei der Wahrheit bleibst, wird dieses natürlich bei einer möglichen Strafzumessung berücksichtigt werden. Dein Bruder und dein Freund werden als Beschuldigte vernommen werden, spätestens hier wird die Wahrheit ans Licht kommen. Besser wäre es vorher mit deinem Bruder und deinen Eltern zu sprechen.

Ehrlich währt am längsten.....

PS: Wenn du sagst, du hast den Ausweis deines Bruders ohne sein Wissen genommen, dann ist das übrigens kein Diebstahl, also keine zusätzliche Straftat.

So wie ich das verstanden habe, ging es bei der Geschichte gar nicht um Dich, sondern um Deinen Freund. Warum haben die Dich auch festgehalten? Du hast doch gar nix verbotenes gemacht.

Von daher solltest Du mal hübsch Deine Klappe halten, wenns bei Dir keiner gemerkt hat.

Du hast doch gar nix verbotenes gemacht.

Anscheinend dachten sie dass er seinen eigenen Ausweis weitergegeben habe, um seinem Freund den Zutritt zu ermöglichen. Das fällt ebenfalls unter den § 281 StGB.

@outfreyn

Ob die Polizei eine Anzeige schreibt od. nicht wird sich in den nächsten Tagen zeigen, auch wäre es mal wichtig zu erfahren ob Du den Ausweis zurückbekommen hast od. diesen die Polizei eingezogen hat. Ferner ist es noch die Frage ob die Weitergabe in dem Fall überhaupt bestraft wird.

Geh zu deinen Eltern und Beichte die Geschichte! Dann geht zur Polizei und klärt die sache auf, ansonnsten ziehst du deinen Bruder unnötig in den Dreck! Als 15 Jähriger wirst du nach Jugendstrafrecht behandelt, je nach genauer Konstellation und Richter (sofern es soweit kommt) wirst du, wenn es deine Erste Auffälligkeit war, Sozialstunden evtl. noch eine Geldstrafe bekommen.

Fazit: Daraus lernen und Vorallem keine Unbeteiligten Personen (also deinen Bruder) mit in solche Sachen hereinziehen.

Es wäre echt scheiße wenn ich sozialstunden bekommen würde weil ich schon in 4 wochen ins ausland fahren würde fürn halbes jahr. wenn ich welche bekommen würde hätte ich dan einen einfluss dadrauf das ich diese entweder vor meinem auslandaufenthalt ableisten könnte oder danach ? ich hatte einmal ärger wegen sachbeschädigung wurde aber nicht Angezeigt und es das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Gilt das als Auffälligkeit und wenn ja wie hoch wäre die strafe

Anscheinend wirft man euch beiden einen Verstoß gegen den § 281 StGB vor - der verbietet sowohl das Benutzen eines fremden Ausweises (betrifft Deinen Freund) als auch das Überlassen des eigenen Ausweises an eine andere Person (betrifft Dich, wenn sie Dich für Deinen Bruder halten).

Früher oder später wird rauskommen, dass da noch eine dritte Person im Spiel war.

Da Du eh wegen § 281 StGB am Haken hängst: Gib an, dass Du deinem Bruder den Ausweis ohne dessen Wissen entführt hast. Somit ersparst Du zumindest ihm noch ein bisschen Ärger.

ja er wusste sowiedso nichts davon