Mit 0,7 Promille Straßenlaterne umgefahren

6 Antworten

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Dein Bruder hat eine Straftat begangen, nämlich mindestens Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Vielleicht aber wird ihm, abhängig vom Wert der Laterne, sogar Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) vorgeworfen werden.

Er hat eine Freiheits- oder Geldstrafe zu erwarten (als Ersttäter eher Letzteres). Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 StGB) und eine Sperfrist für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten (eher 9 bis 15 Monate) angeordnet (§ 69a StGB).

Bevor er eine neue Fahrerlaubnis erhält, wird er möglicherweise ein MPU-Gutachten bezubringen haben.

Kihlu  09.06.2012, 13:47

So ist es, die Ampel wird wohl mind. 750€ kosten, also 315c StGB wird wohl bejaht werden, dieser "schluckt" ja dann den 316 StGB.

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Dann noch eine Strafe wegen Sachbeschädigung lt. § 303 StGB.

Und die Laterne muss er bezahlen.

Das wird richtig teuer.

Wir sprechen hier von 0,7 Promille und einem Unfall.

bei einem Unfall wird ab 0,3‰ die Fahrerlaubnis entzogen, der Unfall wird als Ausfallerscheinung bewertet.

Auf dein Bruder kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

wenn Probezeit:

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€ 8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre. 9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

selbstverständlich werden die Kosten der Ampel von der Haftpflichtversicherung zunächst bezahlt, sie werden aber dein Bruder in Regress nehmen

http://www.bussgeldkataloge.de/index2.html --> Alkohol + Drogen.....

ginatilan  10.06.2012, 15:47

Hallo,

da wird der Bußgeldkatalog nicht mehr ausreichen, auch wenn 0,7‰ ohne Unfall nur eine OWI gewesen wäre, aber der Unfall wird als Ausfallerscheinung bewertet.

außer der Bruder kann beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkoholeinfluss passiert wäre, dann greift der Bußgeldkatalog wieder

antnschnobe, UserMod Light  10.06.2012, 19:06
@ginatilan

Da wirst Du wohl recht haben., stimmt!

Hallo,

Fahren unter Alkohol: Entziehung der Fahrerlaubnis, 7 Punkte + Geldstrafe, die hoffentlich schön hoch ist.

madquad  09.06.2012, 12:25

ab 1.1 Promille..... wir sprechen hier von 0,7 Promille....

DerHans  09.06.2012, 12:39
@madquad

0,7 0/00 plus Unfall

DanielS1994  09.06.2012, 12:40
@DerHans

Wir sprechen hier von 0,7 Promille und einem Unfall.