Von polizei nach hause gefahren/ muss ich strafe zahlen?

6 Antworten

Hallo JuliaxBieber,

ich kann Dich beruhigen, weder auf Dich, noch auf Deine Eltern, noch auf sonst Jemanden kommt eine Strafe zu, denn es gibt kein Gesetz, welches es Kindern und Jugendlichen verbietet sich ab einer bestimmten Uhrzeit draußen in der Öffentlichkeit aufzuhalten.

Das Jugendschutzgesetz kennt nur an folgen Örtlichkeiten Aufenthaltsverbote für Kinder und Jugendliche zu bestimmten Uhrzeiten.

  •     § 4 Gaststätten 
  •     § 5 Tanzveranstaltungen 
  •     § 11 Filmveranstaltungen

Die Polizei war aber dennoch berechtigt Dich anzuhalten und zu kontrollieren.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr, darf die Polizei jede Person, egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener, ansprechen um festzustellen, ob die Person aus welchen Gründen auch immer eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Zudem darf die Polizei bei Kindern und Jugendlichen die Personalien feststellen und überprüfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie zur Fahndung ausgeschrieben sind. Insbesondere ist das der Fall, wenn in Deiner Nähe Kinder und Jugendliche von den Eltern als vermisst oder aus irgendwelchen Einrichtungen abgängig sind.

Wurde im Rahmen der Kontrolle festgestellt, dass Du zum Beispiel aufgrund starker Alkoholisierung oder aus anderen Gründen eine Gefahr für Dich oder andere darstellst, darf und muss Dich die Polizei in Gewahrsam  nehmen und Dich ggf. nach Hause bringen. Das würde aber nicht nur für Dich als Jugendliche, sondern auch für einen Erwachsen gelten.

Hast Du keine Gefahr für Dich oder Andere dargestellt, kannst Du das als kostenlose Serviceleistung der Polizei ansehen, wenn sie Dich nach Hause gebracht haben. Die Fahrt hättest Du in dem Fall auch ablehnen dürfen.

Schöne Grüße
TheGrow

siggibayr  13.07.2016, 09:49

Ich kann mir lediglich vorstellen, dass die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 1631 Abs. 1 BGB zu belangen wären. Käme auf die genauen Umstände an.

TW1920  17.12.2017, 23:57
@siggibayr

Ist zwar schon alt, aber dennoch Unfug!

  1. Ab 16 Jahren ist gar keine direkte Aufsicht mehr notwendig. Jugendliche ab 16 Jahren können sogar alleine in eigener Wohnung leben!
  2. So lange ein Kind in der Lage ist sich alleine entsprechend aufzuhalten ist keine Aufsicht notwendig. Wie intensiv eine Aufsicht notwendig ist richtet sich nach Alter bzw. Aufenthaltsort. Deiner Aussage nach dürfte kein Kind alleine draußen sein...

Und da keine Owi oder Straftat begangen wurde kann hier gar nichts passieren.

Seltsame Polizisten  -  seltsamer Vorfall ...  aber eine Strafe oder so, mußt du sicher nicht zahlen, sonst hätten die ein Protokoll aufgenommen ...  und außerdem hätten sie dir erst mal sagen müssen, WAS du falsch gemacht hast.

JuliaxBieber 
Fragesteller
 13.07.2016, 01:36

Ich fand das auch ziemlich komisch das sie mich den kurzen weg noch nach hause gebracht haben bis vor die tür.

Warst du irgendwie hilflos oder so? Ansonsten könnte die Personalienfeststellung rechtswidrig gewesen sein. Erlaubt ist diese in den Polizeigesetzen der Länder zumeist nur zur Abwehr einer Gefahr, an gefährlichen Orten oder an extra eingerichteten Kontrollstellen.

Nein, du hast dich nicht strafbar gemacht.

JuliaxBieber 
Fragesteller
 13.07.2016, 01:32

Warum hat er dann meine Personalien aufgenommen? Und gesagt das es teuer wird? 

hydrahydra  13.07.2016, 01:33
@JuliaxBieber

Das musst du ihn fragen. Es gibt kein Gesetz, das es Jugendlichen verbietet, nach 12 draußen zu sein.

Nein. Sicherlich nicht.