Ein Straf unmündiges Kind begeht eine Sachbeschädigung - darf man zur Feststellung der Personalien das Kind bis zum Eintreffen der Polizei festhalten?

8 Antworten

Paragraph 127 StPO. Du darfst Personen festnehmen, die einer Straftat verdächtig sind. Da steht nichts davon drin, dass die Person strafmündig sein muss. Zudem hast du ja zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind, wenn es älter als 7 ist.

Strafunmündig heißt nur, dass die Kinder keine Strafe bekommen, das heißt aber nicht, dass der Schaden nicht bezahlt werden muss. Mach eine Anzeige bei der Polizei.

Eine Anzeige.... bei Strafunmündigkeit..... aha... !!!!

@feinerle

Selbstverständlich eine Anzeige, allein schon um spätere zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dass das strafunmündige Kind strafrechtlich nicht belangt wird steht auf einen anderen Blatt und hat mit einer Anzeige die der Geschädigten stellen sollte erstmal nichts zu tun.

@Antitroll1234

Für zivilrechtliche Ansprüche benötigt man einen Titel. Also Amtsgericht, Zivilabteilung, das dortige Mahngericht bemühen, Anzeige einer Straftat geht in dieser Form nicht, da erkennbare Schuldunfähigkeit besteht. Nicht verwechseln

das kannst du schon festhalten, bis die polizei kommt

wenn die eltern rumzicken, sag ihnen einfach, dass sie dich ja anzeigen können, wenn sie bock haben

Wieso solltest Du kein Recht gehabt haben denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei und Personalfeststellung festzuhalten ?