hi...kann das finanzamt beträge zurück buchen die an ein falsches konto überwiesen wurden?

2 Antworten

Ja, natürlich kann das Finanzamt Erstattungen zurückfordern die an den falschen Empfänger (z.B. Irrtum bei der Auszahlung) überwiesen wurden. Ist diese Erstattung allerdings auf ein (altes) Konto des richtigen Empfängers (z.B. weil der Behörde keine neuere Bankverbindung vorlag) gezahlt worden, ist eine Rückforderung nicht erforderlich, da diese Zahlung befreiende Wirkung entfaltet hat. Du hast dann auch kein Recht eine Rückforderung und erneute Überweisung auf ein anderes Konto zu verlangen.

Nein kann das Finanzamt nicht. Und nachdem das alte Konto von dir noch besteht ist das Geld auch dort eingegangen. Und du musst nicht der Steuertante die neue Bankverbindung geben sondern dem Finanzamt, also war es auch kein Irrtum

holzkopf87 
Fragesteller
 19.10.2013, 21:09

also ist das Geld jetzt weg? hab mit dem Finanzamt ja nix zutun. habe ihr ja gezielt gesagt wohin das Geld überwiesen werden soll...