USt-Voranmeldung: Wie werden Einnahmen belegt und wohin wird überwiesen?
Ich mache gerade die allererste Umsatzsteuervoranmeldung meines Lebens..., und zwar für den vergangenen Monat. Um die 100 Euro habe ich an Umsatzsteuer eingenommen. Ich selbst habe nichts besorgt, so dass es nur darum geht, diese 100 Euro ans Finanzamt weiterzuleiten.
Das Finanzamt hat (noch) keine Einzugsermächtigung von mir, so dass ich aktuell zwei Fragen habe:
1) Was für Belege möchte das Finanzamt über den deklarierten Betrag? In meinem Fall habe ich einem Unternehmen eine Rechnung ausgestellt, wonach ich die Zahlung per Banküberweisung erhalten habe.
2) Wohin ist dem Finanzamt der Betrag zu überweisen? Auf der Website des zugehörigen Finanzamtes werden unter "unsere Bankverbindung" zwei Konten angegeben, wovon das erste ein Konto bei der hiesigen Sparkasse ist. Ist es nun korrekt, wenn ich gleich nach der USt-Voranmeldung (per Elster) eine Banküberweisung an die vom Finanzamt zur Verfügung gestellte "Bankverbindung" mache und im Verwendungszweck angebe "USt-Voranmeldung 07/2017, USt-ID DE3......"?
5 Antworten
Was für Belege möchte das Finanzamt über den deklarierten Betrag?
Gar keine. Du bist als Buchführender für die korrekte Ermittlung der Zahllast selbst verantwortlich.
Wohin ist dem Finanzamt der Betrag zu überweisen?
Auf eines der angegebenen Konten. Welches ist egal, im Verwendungszweck ist Steuernummer, Steuerart und Zeitraum, für den die Zahlung erfolgt ist, zu nennen.
Kläre erst mal mit dem FA ob du bei diesen Umsätzen überhaupt monatlich eine Voranmeldung abgeben musst. Wahrscheinlich nicht.
Aber wieso hast du denn nichts für deine Firma ausgegeben?? Du hattest doch zumindest Aufwand für die Rechnungserstellung und dein Dienstleistung? Kann man alles bei der Vorsteuer berücksichtigen.
Ansonsten hast du Recht, einfach ans FA überweisen. Welches Konto ist egal.
Zur Ergänzung: Anstelle der USt-Id.-Nr. sollte die Steuernummer angegeben werden.
Fragesteller ist vermutlich Existenzgründer ....
und diese dürfen in den ersten beiden Jahren monatlich abgeben
Hier werden noch keine Belege verlangt / benötigt!
Erst bei der "echten" Steuererklärung!
Man kann sich eins der angegebenen Konten auswählen zum Überweisen, Dein Verwendungszweck ist ok.
Benutzt Du "Elster"? Solltest Du, musst Du evtl. sogar?!
Erst bei der "echten" Steuererklärung!
Auch dann nicht. Wenn das FA im einzelnen Belege will, wird es sie anfordern, ansonsten eine Außenprüdung durchführen.
Kurios, was die Belege betrifft. Wie sieht's denn im umgekehrten Fall aus, z.B.: Ich habe nur 100 + 19 Euro in Rechnung gestellt, mir aber eine wichtige Maschine für 1190 Euro (brutto) angeschafft. Dann hab ich 171 Euro vom Finanzamt zu bekommen. Will das Finanzamt denn dann nicht die Rechnung über die Anschaffung sehen?
Nein, jedenfalls nicht für die USt-VA. Wenn das FA Zweifel hat, meldet es sich schon von selbst.
Ich an deiner Stelle würde die Einzugsermächtigung erteilen (macht weniger Arbeit)
Dann brauchst Du noch ein Elster-Zertifikat
Anschließend besorgst dir Taxpool EÜR, (gibts für schmales Geld) da kannst Du alles Buchen und über den Reiter Berichte die Umsatzsteuervoranmeldung über die Elster-Schnittstelle versenden.
UStVA ohne StB....
Im Kontext nicht. Rechnungsbelege werden nicht mit der EStE eingereicht, sondern nur im Rahmen einer Außenprüfung verlangt.
Die Abgabe der USt-VA hat schon seit Jahren zwingend elektronsich zu erfolgen.