Heizung und Warmwasser im Mietpreis enthalten, was bedeutet das genau?

7 Antworten

Hallo Andrea, die Kosten für die Erwärmung der Wohnung und die Erwärmung des Warmwassers dürften demzufolge mit der Miete abgedeckt sein. Die anderen Nebenkosten, wie z. B. das Frischwasser, Abwasser, Abfall, Grundsteuer und Versicherungen etc. wirst Du wohl zahlen müssen und darauf hast Du vermutl. ja auch einen Abschlag vereinbart. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Hier ist alles inkl. außer den Stromkosten, wenn keine sep. Kaltwasserzähler vorhnden sind. MfG

Warmwasser ist das erwärmte Trinkwasser aus den Hähnen, also Spüle, Waschbecken, Dusche und Badewanne. Wenn Sie Elektroboiler oder Speicher haben bezahlen Sie das Warmwasser über Ihren Strom und Wasserverbrauch. Bei einer zentralen Heizungs- und Warmwasseraufbereitung wird der Verbrauch umgelegt nach der Anzahl der Mieter oder wie wahrscheinlich in Ihrem Fall, geschätzt und auf die Kaltmiete schon draufgeschlagen.

Sie haben in der Miete, die Sie zahlen, bereits die Kosten für die Beheizung der Wohnung und die Bereitung des warmen Wassers für Bad oder Dusche enthalten.

Das warme Wasser wird mit durch die Heizung erhitzt. Du brauchst als keinen Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher und hast folglich auch keine zusätzlichen Energiekosten.