Mietvertrag Kaltwasser in Kaltmiete

9 Antworten

Damals hat Dir Dein Verwalter was gesagt und jetzt kommt die Vermieterin. Hat der Verwalter damals auch den Mietvertrag gemacht? Gut möglich, dass das dann der Vermieterin nicht passt.

Nun kann man sich natürlich auf stur stellen und der Vermieterin damit drohen, dass man künftig für das gleiche Geld noch viel mehr Wasser verpritscheln wird, aber wem ist damit gedient?

Falls Du Dich querstellst, wird sich die Vermieterin genötigt sehen, die Miete kräftig zu erhöhen. Hättest Du dann was gewonnen?

Deshalb würde ich vorschlagen, erst einmal im Gespräch mit der Vermieterin heraus zu finden, was sie eigentlich genau will. Vielleicht kann man eine Lösung finden, mit der ihr beide gut leben könnt.

Denkbar wäre folgendes: Etwas niedrigere Kaltmiete, dafür Verteilung der Wasserkosten nach Verbrauch, sofern dieser über Uhren genau erfasst werden kann. Wird ansonsten der Wasserverbrauch in der Anlage nach m² Wohnfläche auf die einzelnen Eigentümer umgelegt und gibt es in dem Haus sehr viele Parteien mit mehr als einer Person, würde ich an dem jetzigen Mietverhältnis nichts ändern wollen. Hast Du eine relativ kleine Wohnung mit überwiegend Single-Haushalten, bist Du vielleicht auch durch die Aufteilung nicht schlecht dran. Wasser ist nicht unbedingt der größte Kostenposten und deshalb sollte man das nicht ganz so eng sehen.

Frag doch die Vermeiterin gleich, ob sie demnächst vor hat, die Miete zu erhöhen? Vielleicht ist es möglich mit Zustimmung zur Abrechnung gemäß Aufteilung und etwas niedrigerer Miete im Gegenzug eine Festschreibung der jetzigen Miete für z. B. 2 Jahre zu erreichen. Das wäre dann eine echte Win-Win-Situation, die das Verhältnis zur Vermieterin nicht belastet und Dir für 2 Jahre eine Sorge nimmt.

Tatsächlich ist der VM verpflichtet, in MFH verbrauchsabhängig Warmwasser- und Heizkosten abzurechen, § 2 HeinzkostenV.

Und das Wasser war ja mal kalt, bevor es erwärmt wurde, zahlst du das auch mit, § 6 HeizkostenV.

Nur Verbrauch der Toilettenspülung oder für die Waschmaschine im Keller ist pauschal bereits einberechnet.

Gerhart  04.12.2014, 12:31

... und das Trinkwasser, das unerwärmt aus dem Hahn fließt.

albatros  05.12.2014, 17:50
@Gerhart

Nein, ist in der Bruttomiete enthalten.

albatros  05.12.2014, 17:48

Nein! Das Frischwasser für sich ist in der Bruttomiete bereits drin. Es ist lediglich die Erwärmung zu vergüten. Und wie wolltest du das überhaupt trennen?

imager761  05.12.2014, 17:52
@albatros

Ich denke nicht, dass der Mieter aus der Heizung Brauchwasser zapft. Und Kalt- und Warmwasser kommen aus zwei getrennten Leitung mit einem Kalt- und Warmwasserzähler pro Wohneinheit verbrauchserfasst. So wie es vorgeschrieben ist, §§ 2, & HeizkostenV.

Es kann doch gar kein Pauschalpreis festgelegt werden weil ja niemand weiß wie viel Wasser du tatsächlich verbrauchst! Das im Mietvertrag nichts davon steht heißt ja quasi nur das du keine Vorauszahlung für Kaltwasser zahlst und die Abrechnung zum schluss dann teurer ist, weil man eben vorab nichts gezahlt hat wie auch z.B. beim Strom...

Gerhart  04.12.2014, 12:30

Sehr schlechte und verwirrende Antwort. Das hat nichts mit geltendem Mietrecht zu tun.

ChristianLE  04.12.2014, 13:42
Es kann doch gar kein Pauschalpreis festgelegt werden weil ja niemand weiß wie viel Wasser du tatsächlich verbrauchst!

Doch, das geht. Es ist halt immer ein Risiko für Mieter oder Vermieter. Verursacht der Mieter hier mehr Verbrauchskosten, als pauschal vereinbart, bleibt der Vermieter auf den restlichen Kosten sitzen. Umgekehrt kann es natürlich sein, dass der Mieter auch weniger Wasser verbraucht.

Gonzo1312  04.12.2014, 14:13

Also sowas hab ich ja noch nie gehört... Oo

Sowas macht doch aber keiner mehr in der heutigen Zeit oder??

ChristianLE  04.12.2014, 15:20
@Gonzo1312
Sowas macht doch aber keiner mehr in der heutigen Zeit oder??

Doch, das ist nicht so selten. Das macht bei solchen Mietverhältnissen Sinn, wo nicht alle Kosten gerecht aufgeteilt werden können. Bei Verträgen für WG's oder bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung ist das nicht unüblich. Als Beispiel: Wie willst Du einen Kaltwasserverbrauch in einer WG gerecht auf alle Mieter umlegen? Hier funktioniert das nur über Pauschalen.

Habe den Mietvertrag gescannt

Nebenkosten 2 - (Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten)
albatros  05.12.2014, 03:11

Außer für Heizkosten und Wassererwärmungskosten sehe ich keine weiteren Betriebskosten als vereinbart. Fehlt hier eine Seite?

Abgerechnet werden darf nur über solche BK, die tatsächlich vereinbart sind, es sei denn, es wird diesbezüglich auf § 2 der Betriebskostenverordnung hingewiesen.

Moin Doerte25,

  • Grundlage für jede Abrechnung sind die Vereinbarungen im Mietvertrag.
  • Wurden einzelne Positionen aufgelistet, dürfen Vermieter nicht aufgeführte Betriebskosten später nicht in der Jahresabrechnung umlegen.
  • Eine einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter ist ebenfalls nicht zulässig.

Link. Grüße

Gonzo1312  04.12.2014, 08:57

Es steht ja, laut seiner Schilderung Kaltwasser im Mietvertrag! Zitat: "Unter dem Punkt Kaltwasser, Müllabfuhr usw. steht nichts drin"! Es ist halt nur keine Abschlagszahlung, die normalerweise vorab getätigt wird, vereinbart...